Einfuhrabgabenbescheid vom Zoll
Ich habe über das Internet bei Amazon Spielkarten aus den USA bestellt für circa 30 Euro. Jetzt habe ich vom Zoll einen Brief Einzelzollanmeldung mit dem Päckchen bekommen.
Im Feld der "Aufstellung der Abgaben" steht bei ZOLLEU 0 und bei EUST steht 5,42 Euro. Unter dem Feld "Aufstellung der Abgaben" Feld ist das Feld mit "Zahlungsaufforderung" mit der Zollzahlstelle und der Bankverbindung. Allerdings was mich irritiert ist, dass das ganze Feld durchgestrichen ist.
Muss die Bankverbindung in dem durchgestrichenen Feld der Zahlungsaufforderung benutzt werden oder entfällt die Einfuhrabgabe?
3 Antworten
Eigentlich zahlst Du bei Bestellungen bei Amazon.com keine Zollgebuehren mehr. Das ist alles schon in der Rechnung von Amazon enthalten.
Wende Dich am besten an Amazon, damit die sich mit dem Zoll in Verbindung setzen, damit Dir diese Zahlung erlassen wird.
(Oder hast Du evtl. die Karten gar nicht bei Amazon bestellt, sondern bei einem anderen Haendler,der nur ueber Amazon.com verkauft?)
Für Waren aus USA musst du Zoll und Mehrwertsteuer zahlen. Die 5,42€ beziehen sich auf die Mehrwertsteuer, die sind auf jedenFall fällig. Vielleicht hat der Verkäufer die Karten als Geschenk deklariert, so dass der Zoll wegfällt.
Wenn sie als Geschenk deklariert worden wären, stünden nicht 5,42 Euro als EUST-Abgabe auf dem Beleg! Dann stünde entweder gar nichts - oder eine "Einladung" zum Besuch des Zollamtes in dem Schreiben. (Geschenke sind bis 40 Euro abgabenfrei; aber der Zoll weiß auch, dass damit oft versucht wird, einen Kauf zu "vertuschen"...).
Bei diesem Fall kommt die Reglung zum "Nichterhebungsbetrag" zur Anwendung.
Du brauchst nichts mehr zu bezahlen. "Im Prinzip" müsstest Du die 5,42 Euro EUSt bezahlen, aber bei Kleinstbeträgen ist der Verwaltungsaufwand höher als der erhaltene Betrag, deshalb wird auf die Zahlung der Abgabe verzichtet. Eigentlich liegt der "Nicht-Erhebungsbetrag" bei 5 Euro - aber er wurde hier wohl etwas großzügiger ausgelegt...