Hallo alle!
Neulich hatte ich eine Diskussion mit einem Kollegen, und wir waren uns wegen folgender Rechtslage uneinig:
Viele Leute bewahren ihre Fahrzeugpapiere im Handschuhfach auf. Wenn das Fahrzeug aber geklaut wird mitsamt diesen Papieren, wie kann der Halter den Diebstahl dann noch beweisen? Der Dieb könnte doch behaupten, rechtmässiger Besitzer zu sein, auch ohne Kaufvertrag? Mit anderen Worten: wie aufgeschmissen ist man, wenn einem Gauner das Fahrzeug, die Papiere und blödstenfalls auch noch der Schlüssel in die Hände fällt? Dieser könnte ja umgehend das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen?
Der umgekehrte Fall: Wenn ein solcher Diebstahl trotz fehlender Papiere beweisbar wäre, wie kann sich im Falle eines rechtmässigen Fahrzeugkaufes der Käufer sicher sein, dass der Verkäufer nicht nachträglich Besitzansprüche stellt, wenn ein Vertrag fehlt (aus welchen Gründen auch immer)?
Fazit: Können Fahrzeugpapiere bedenkenlos im Fahrzeug aufbewahrt werden oder nicht?
Besten Dank und Gruss
Nachtrag:
Vielen Dank schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.
Leider stelle ich fest, dass ihr in Deutschland andere Dokumente habt.
Einen Fahrzeugbrief kennen wir hier in der Schweiz nicht. Wir haben nur den Fahrzeugausweis, den wir bei der Fahrt verpflichtet sind mitzuführen, und auf Verlangen vorzuweisen. Und genau auf dieses Dokument bezog sich meine Frage. Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte . D.h., dass wir sogar beim Verleihen des Autos den Fahrzeugausweis (also quasi die Besitzurkunde) mit "verleihen" müssen. Und diese ganze Situation erscheint mir eben insgesamt kniffliger, als es in Deutschland geregelt ist.
Vielleicht kann jemand zur Situation in der Schweiz Auskunft geben?
Besten Dank