Was darf ich aus luxemburg nach deutschland einführen und wieviel?

7 Antworten

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400 Zigaretten auf einmal.

MikeFFM  15.05.2009, 20:29

Das ist eine Richtmenge, keine Höchstmenge! Du darfst mehr mitnehmen, musst aber dem Zoll notfalls glaubhaft machen, dass die Zigaretten ausschließlich zum eigenen Verbrauch sind. Wenn Du z.B. angibst, starker Raucher zu sein, etwas weiter von der Grenze entfernt wohnst und nur eine Marke dabei hast, ist der Eigenverbrauch kaum noch zu widerlegen und der Zoll kann Dir nix! Selbst schon erfolgreich praktiziert...

DrZoidberg  16.05.2009, 18:29
@MikeFFM

Aha, erstaunlich!

MikeFFM  16.05.2009, 19:19
@DrZoidberg

Ausserdem, nur der Ordnung halber, liegt selbst die Richtmenge bei 800 Zigaretten, nicht 400!

DrZoidberg  17.05.2009, 10:22
@MikeFFM

Also das war so: mein Kumpel war regelrecht entsetzt als ich ihm mal vier Stangen statt der üblichen zwei mitbrachte, ich habe manchmal berufsmäßig in Lux zu tun und er bekommt dann immer Luckies mitgebracht. Eine klassische Falschinformation, :-) er wollte halt, dass ich keinen Ärger bekomme. Prinzip GF - es gibt eben oft einen, der´s richtig weiss, Danke!

Grundsätzlich gibt es zum eigenen Ge- bzw. Verbrauch keinerlei Beschränkung für legale Waren!

Import/Export EU:

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Bulgarien, Malta, Zypern, Polen, der Slowakischen Republik und Ungarn bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen: 800 Zigaretten (Personen ab 17 J.); 400 Zigarillos (Personen ab 17 J.); 200 Zigarren (Personen ab 17 J.); 1 kg Tabak (Personen ab 17 J.); 10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.); 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) (Personen ab 17 J.); 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.); 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.); 110 Liter Bier (Personen ab 17 J.); Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge. Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Langwasser3 
Beitragsersteller
 08.09.2013, 12:56

Hallo also mit dem Benzin da darf man in Luxembourg garnicht im Kanister fahren den dort ist es verboten einen mit zuführen und in Deutschland sind 20 Liter erlaubt diese darf man auch mitführen !! Damit will ich sagen das man natürlich 20 Liter in Luxembourg einladen kann aber wenn man kontrolliert wird in Luxembourg muss man den Kanister stehen lassen !!! Mfg

Schau doch bitte unter http://www.zoll.de/c0reiseundpost/a0reiseverkehr/a0reiseninnerhalb_eg/index.html nach. Da gibt es wichtige Hinweise, was als privater Ge- u. Verbrauch in der Regel vom Zoll akzeptiert wird. Grundsätzlich gilt der "freie Warenverkehr" innerhalb der EU. Gewerbliche Mengen/Firmen müssen bei ihrem jeweiligen Finanzamt gemeldet werden bzw. sich melden. Aber wie oben richtig gesagt: Der PRIVATE Ge- u. Verbrauch wird vom Zoll nicht angetastet oder mit irgendwelchen Kosten belegt. Ob du also Sand oder eine Betonmischmaschine oder Cola aus Luxenburg mitbringst ist in gewissen Mengengrenzen egal.

Kenne das auch, dass man in seinem Urlaubsland sitzt und gerne den hiesigen Schnaps oder günstige Zigaretten für Freunde mitbringen möchte - aber wie viel darf man denn überhaupt mitbringen? Das Video stellt eine Internetseite vor, die genau erklärt, wie viel von was man mitnehmen darf!