Gesetz - Wasserpistole

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Ein Wasserstrahl an die richtige Stelle gesetzt (Auge, Nase, Ohr, etc.) kann sicherlich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung nach sich ziehen. Sollte der gute nassgewordene lediglich nass geworden sein, ohne eine Verletzung erlitten zu haben, käme wohl höchstens §118 OWiG in Frage. Also Belästigung der Allgemeinheit, was mit einem Bußgeld belegt werden kann. Inwiefern sowas nachweisbar ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.

§ 118 Belästigung der Allgemeinheit.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

cepi1993 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 16:31

Vielen Dank!

Bademeisterin  17.12.2012, 11:58
@cepi1993

schön das ich helfen konnte, danke fürs *chen

selbstverständlich ist das extra vom Bundestag in ein eigenes Gesetz geschrieben worden. Gleich nachdem gesetzlich geregelt wurde das Du keine Kaugummis auf die Straße spucken und fremde Leute nicht mit Steinen bewerfen darfst...

Selbstverständlich gibt es kein Gesetz dafür. Andererseits sollte man wissen wann und mit wem man sowas machen kann. Das Zauberwort heißt "Anstand" ;-) Du solltest also nicht wahllos einfach irgendwelche fremden nassspritzen nur weil Du das grad lustig findest.

lg, Tigger

Nein, gibt es nicht. Solange derjenige nicht schwer verletzt wird, kommst Du strafrechtlich ohne größere Probleme davon.

Zivilrechtlich schwebt über allem der Schadenersatz. Falls dem dadurch die Brille runterfällt oder die Jacke kaputt ist, dann musst Du dafür aufkommen.

Wobei Bademeisterin da noch was im OWiG gefunden hat, was mir neu war.

Nein, es gibt kein Gesetz dafür, aber wenn du das beim falschen machst, dann bekommst du schon mal ne´Faust ins Gesicht!! (dafür kannst du denn aber den anderen vor Gricht zerren)