Einbruch mit eigenem Schlüssel - Versicherung zahlt nicht
Ich bin vor kurzem umgezogen. Während ich mit drei weiteren Personen die Möbel aus meiner alten WG herausgeholt habe, habe ich die Haus- und Wohnungstür offen stehen gelassen. Der Schlüssel lag im Wohnungsflur auf einem Esstisch. Während der zwei Stunden, die der Umzug dauerte, war ständig jemand in der Wohnung und meist auch im Hausflur. Als zwei der Helfer schon zur neuen Wohnung vorgefahren sind und ich mit dem Rest auch fertig war, fand ich den Schlüssel nicht wieder, ging aber davon aus, er sei zwischen die Kisten geraten. Deswegen habe ich die Tür hinter mir zugezogen und bin mit dem dritten Helfer auch zur neuen Wohnung gefahren. Dort habe ich noch nach dem Schlüssel geschaut und nicht gefunden, da es aber ein riesiges Chaos war, bin ich weiterhin davon ausgegangen, dass der Schlüssel sich wieder auffindet. Dann habe ich meine ehemalige Mitbewohnerin aus der Wohnung, aus der ich ausgezogen bin, versucht zu erreichen, um ihr zu sagen, dass ich meinen Schlüssel nicht finden kann, habe sie aber nicht erreicht, sie meldete sich am nächsten Abend und meinte, sobald sie wieder in der Wohnung sei, werde sie gucken, ob sie den Schlüssel finde. Als Sie dann am Abend des Tages nach dem Umzug nach Hause kam, rief sie mich an und teilte mir mit, dass eingebrochen worden ist, da keine Einbruchspuren zu sehen waren und die Tür von außen abgeschlossen worden ist, wohl ziemlich eindeutig mit meinem Schlüssel. Es wurden einige Elektrogeräte meiner beiden ehemaligen Mitbewohner gestohlen und viele "Kleinigkeiten". Mit der Polizei wurde schon gesprochen und die Schlösser sind ausgetauscht (auf meine Kosten).
Meine ehemaligen Mitbewohner wollen das Geld für die gestohlenen Sachen zurückbekommen, keiner von uns hat eine Hausratversicherung. Ich bin über meinen Vater und meinen Stiefvater haftpflichtversichert, die wollen aber nicht übernehmen, da es sich bei beiden um alte Verträge handelt, bei denen es keine Schlüsselversicherung gibt.
Und nun zu meinen Fragen: Gibt es eine Möglichkeit, doch noch von der Versicherung Geld zu bekommen? Wie sieht in diesem Fall überhaupt die Schuldfrage aus, rechtlich gesehen?
Zumindest bin ich ratlos und hocke auf einem großen Berg Geld, das ich zahlen muss.
4 Antworten
Hallo maryjanelino,
Du schreibst, niemand von Euch hat eine Hausratversicherung. Leider wäre eine Hausratversicherung die einzige Versicherung, die Dir / Euch in solch einem Fall helfen kann. Denn ein Einbruch wird von Seiten einer Hausratversicherung auch dann als Einbruch gewertet, wenn ein unbekannter Täter mittels eines falschen Schlüssels eingedrungen ist. Ein falscher Schlüssel ist nicht nur ein nachgemachter Schlüssel, sondern es kann auch ein Originalschlüssel sein, sofern die Person, die sich mit diesem Originalschlüssel Zugang verschafft hat, nicht befugt war, sich Zutritt zu verschaffen.
In dem vorgetragenen Fall mag es den Anschein erwecken, dass die o. g. Voraussetzung erfüllt ist. Es muss aber gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden, die bloße Behauptung ist an der Stelle nicht ausreichend. Wie genau so ein Nachweis erfolgen kann, ist am Ende Einzelfallsache. Im Zweifel fordert der Versicherer die amtliche Ermittlungsakte an. Sollte anhand des Berichts der Polizeibeamten der Anschein stark dafür sprechen, dass sich jemand unbefugterweise mit einem passenden Schlüssel Zugang verschafft hat, sieht es schon mal gut aus.
Nun ist leider keine Hausratversicherung vorhanden. Eine Haftpflichtversicherung würde allenfalls die Kosten für den Schlossaustausch ersetzen, sofern das Risiko des Schlüsselverlusts gedeckt wäre. Dies ist auch nicht der Fall, wie Du schreibst. Die entwendeten Sachen musst Du Deinen Mitbewohnern dennoch nicht ersetzen. Grund (so flapsig sich das auch anhören mag): Nicht Du hast die Sachen entwendet, sondern ein unbekannter Täter. Obwohl Du Dich verantwortlich fühlen magst, kannst Du dafür nicht haftbar gemacht werden.
So sieht das jedenfalls die Rechtsprechung. Natürlich fühlst Du Dich moralisch in einer gewissen Verpflichtung, was ich verstehen kann. Dann könnte Ihr nur versuchen, Euch in irgend einer Weise zu einigen, Recht hin oder her. Womöglich wäre es für alle Beteiligten das Fairste, wenn Ihr Euch den Schaden teilt.
Ich hoffe, Ihr könnt die Sache ohne große Ärgernisse aus der Welt schaffen.
Gruß
Nordmann2000
Darum wird Schlüsselverlust ja gesondert als versicherbares Risiko angeboten.
Einmal war das kein "Einbruch", sondern allenfalls unbefugtes Betreten und damit auch nur ein einfacher Diebstahl, den Du durch Deinen etwas lockeren Umgang mit dem Wohnungsschlüssel selbst verursacht hattest und deshalb wird hier auch keine Versicherung den Schaden ersetzen.
Rechtlich sehe ich da grobe Fahrlässigigkeit, wenn du den Schlüssel liegen läßt. Haftpflichtversicherung würde auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Anders als bei anderen Schadensversicherungen. Aber wenns in der HV nicht versichert ist nützt dir das nichts. Mußte wohl dann alles selber zahlen.
Wieso?
Grundsätzlich ist nur der Einbruchdiebstahl in der Hausraversicherung abgesichert. Dieser setzt das Eindringen unter Überwindung eines Hindernisses voraus. Das sehe ich hier nicht.
Das Einschleichen oder aber die Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl ist nur abgesichert, wenn es als Zusatzklausel in der Police aufgeführt ist.
Vielleicht könnte aber eine Meldung an Ihre (bzw. Ihrer Eltern) Privathaftpflichtversicherung sinnvoll sein.Schließlich haben Sie durch Ihre Unauf-merksamkeit einen Fremdschaden verursacht.
Also: Schildern Sie den Schaden dort so wie hier und lassen Sie sich nicht abspeisen.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt entweder nichts, oder einen Teil oder alles. Aber eine Einschränkung auf das sog. Schlüsselrisiko müsste ausdrücklich vereinbart sein.