Rechts vor links bei Ampelregelung ?

6 Antworten

Im Straßenverkehr gilt von der 'Rangordnung':

Polizist > Ampel > Straßenschild > Rechts vor Links.

Nun ist ein Linienbus bei Rot über die Ampel gefahren

Also funktionierten die Ampeln. Entsprechend hat der Busfahrer einen Rotlicht-Verstoß begangen. 

Ich vermute mal, dass es eine dieser Kreuzungen ist, bei denen es für dich keine Ampel gab. An solchen Stellen wird als Verkehrszeichen bei dir sicherlich entweder ein Vorfahrt-Achten oder ein Stop-Schild sein. Dadurch wird die Lage nicht gerade einfacher.

Der Verursacher ist der Bus, der aufgrund des Rotlicht-Verstoßes den Unfall ausgelöst hast und ist somit erstmal 'schuld'. Im nächsten geht es um das Thema: Teilschuld: Und das könnte ggf. gegeben sein, wenn du nur angenommen hast, der Bus würde bei Rot fahren und nicht die nötige Vorsicht aufgebracht hast. 

Denn möglicherweise funktionierten die Ampeln einfach nicht weshalb die Straßenschilder gelten würden, und du keine Vorfahrt hättest.

Noack 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 18:35

Die Ampel war in Betrieb. Ich konnte die Ampel sehen und die Fussgänger hatten bereits grün. hier blinkte als ACHTUNG das zeichen für Fussgänger.

KnusperPudding  10.07.2017, 22:52
@Noack

In dem Falle würde ich vermuten dass der Busfahrer die Haupt-Schuld bekommt. Du wiederum je nach Ansicht des Richters eine Teilschuld oder gar keine.

Das wäre jedenfalls mein Rechtsverständnis.

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Kreuzung handelt, wo die Ampel für die Hauptstraße immer auf Grün steht und die für die Nebenstraße immer auf Rot. Hält ein Auto von der Nebenstraße nun vor der Ampel wird über die Kontaktschleife im Boden die Hauptstraße auf Rot gestellt und die Nebenstraße erhält grün.
Wenn du dort einbiegst, hast du eigentlich keine Vorfahrtsregeln zu beachten, wenn die Ampel funktioniert. Es gilt nur was die Ampel anzeigt. Wenn du Grün hast, kannst du also einfach losfahren.

Wenn der Bus also über Rot gefahren ist, ist erstmal der Busfahrer schuld. Je nach den genauen Umständen kannst du aber eine Teilschuld bekommen.

wenn es das jetzt "so heisst", dann hat man dir auch gesagt, welcher § der StVO dieser aussage zugrundeliegt

Noack 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 13:38

Ja StVO 205 behauptet die Gegenpartei.

landregen  10.07.2017, 13:44
@Noack

War die Ampel rot oder außer Betrieb? Wie konntest du sehen, dass der Bus "rot" hatte?

Ranzino  10.07.2017, 13:47
@landregen

Wenn der Fragesteller quietschdunkelgrün hatte, muss gemäß Logik der andere Verkehr Rot haben. 
Nur bitte nicht einfach losrauschen; die Rot-Richtung darf noch die Kreuzung räumen, sofern sie gerade noch bei Grün losgefahren sind.

Noack 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 18:38
@landregen

Die Ampel war in Betrieb. Ich konnte die Ampel sehen und die Fussgänger hatten bereits grün. hier blinkte als ACHTUNG das zeichen für Fussgänger.

Erstens: Ampel vor "alten" Vorfahrtsregeln.

Zweitens: wer Rot hat, hat keine Vorfahrt.

Er ist über rot gefahren ... nicht du. Er ist schuld