Einbauten KFZ Versicherung?
Moin. Ich bin gerade dabei, mich im Falle eines Schadens/Unfalls meines Autos zu informieren, da ich gerade meinem Auto eine Generalüberholung gönne.
Dabei kam mir folgende Frage auf:
Wenn ich (legale) Zusatzeinbauten im KFZ anbringe, und es nun zu einem Schadensfall kommt, wie sieht der Ersatz dann aus?
Mein Fahrzeug hat an sich einen geringen Restwert (15 Jahre alt, Kastenwagen). Daher würde die Reparatur schnell unwirtschaftlich werden (Zahlung erfolgt ja maximal bis 130% des Restwertes) und die Gegnerversicherung dementsprechend ein vergleichbares Fahrzeug zahlen.
Nun habe ich in meinem Fahrzeug einige Dinge nachgerüstet wie zusätzliche Dämmung mit Alubutyl, Einbau einer Sitzheizung etc.
"Vergleichbares Fahrzeug" würde ja dann heißen, dass ich ebenfalls ein Fahrzeug dieser Klasse mit ähnlichem KM-Stand und Alter erhalte, dass aber die Einbauten eben nicht besitzt, diese müssten nachgerüstet werden.
Hat jemand damit Erfahrung oder ist Experte in diesem Sektor?
Danke für alle hilfreichen Antworten, FreshPaule
4 Antworten
Bei einem unverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden hast du Anspruch darauf den Wiederbeschaffungswert deines Autos abzüglich des Restwertes, welchen du von einem Aufkäufer bekommst, erstattet zu bekommen.
Beim Wiederbeschaffungswert wird der aktuelle Zustand deines Autor berücksichtigt. Alle den Wert erhöhenden und auch senkenden Ein- und Umbauten werden dabei berücksichtigt. Dies jedoch zum aktuellen Wert - nicht zu den "Neukosten".
Für bestimmte Ausstattungen hast du Anspruch auf Erstattung der Umbaukosten wie z.B. bei einem Taxometer, Funkanlage usw.
Bei spezifischen Umbauten die nicht umbaubar sind oder Details wie z.B. einer Werbebeschriftung hast du natürlich Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Eibau in dein neues Auto. Dabei würde dir natürlich ggf. eine Wertverbesserung abgezogen.
Werterhöhende Ein-/Aufbauten werden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes in einem Gutachten natürlich berücksichtigt.
Bei deiner Kasko (sofern eine besteht) müsstest du schauen ob die eingebauten Dinge automatisch zu den mitversicherten Teilen gehören bzw. gibt es dann dort für Spezialaufbauten häufig eine Summenbegrenzung.
Hallo.
Ein Gutachter würde bei einem Wirtschaftlichen Totalschaden dir den Wiederbeschaffungswert * Kosten für Nebensachen, je nach Alter.
Abzüglich des Schrottwertes.
Neuerdings gibt aber auch Versicherungen, die eine Beleg über die Verschrottung haben wollen.
Bei einer Wiederherstellung ggf. die Versicherung wechseln.
Eine Versicherung zahlt oftmals nicht 2 x den wirtschaftlichen Totalschaden.
Du würdest bei einem unverschuldeten Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bekommen, ein Gutachter würde die Umbauten dann berücksichtigen. Aber dies wird in einem kleinen Eurobereich sein, welcher eh keinen Unterschied macht.