Ein Einzelhändler verkauf an einen Arzt einen Drucker für dei Praxis?
ich habe eine Frage.. ich muss für die Schule etwas lernen... dabei lautet die Aufgabe
Ein Einzelhändler verkauf an einen Arzt einen Drucker für dei Praxis. Nun haben wir aufgeschrieben dass ein Kaufmann der Einzelhändler ist und der Unternehmer der Arzt. Nun haben wir auch aufgeschrieben, dass die Art des Kaufes ein Verbrauchsgüterkauf ist, aber wieso? ich hätte jetzt gesagt dass das ein einseitiger Handelskauf ist, weil ja ein Kaufmann und ein Unternehmer an der Sache beteiligt sind.
Kann mir das jemand erklären. Wir hatten die Aufgaben schon in der Schule mit unserer Lehrerin gemacht jedoch versteh ich nicht, wie sie auf den Verkaufsgüterkauf kommt und ich kann sie leider auch nicht mehr fragen, weil ich erst am Montag wieder schule hab und da schreiben wir unseren Test..
vielen dank im vorraus
3 Antworten
Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer.
Ein Handelskauf würde dann entstehen, wenn der Arzt den Drucker weiterverkaufen will, das ist aber nicht der Fall, er will den Drucker in seiner Praxis einsetzen, er wird dort "verbraucht" 1. die Mwst. ist absetzbar und zudem noch steuerliche Abschreibung, je nach Wert, kompl. Summe im Jahr.
aber wir haben aufgeschrieben bei verbrauchsgüterkauf: Ein privatmann (=Verbraucher) ist am kaufvertrag beteiligt. der andere vertragspartner kann ein Kaufmann od. ein Unternehmer sein.
und dass kann ja ned stimmen, weil der einzelhändler ja kein privatmann ist
Der Arzt ist genau genommen ein Freiberufler. Genaugenommen ist ein Drucker kein Verbrauchsgut sondern ein Gebrauchsgut und kommt in die Inventarliste der Geräte und Maschinen, die Druckerpatronen / Papier sind verbrauchsmateriel. Da der Kaufpreis unter der Grenze liegt, kann er diesen komplett im ersten Jahr steuerlich geltend machen.
Ein Einzelhändler verkauf an einen Arzt einen Drucker für dei Praxis.
Wo ist hier eine Privatperson erkennbar?
ja weiß ich auch ned..weil der arzt ist ja eigl unternehmer aber anscheiennd indem fall is es ja ein verbrauchsgüterkauf. Sie haben dass doch so hingestellt, weil sonst wäre es ja kein verbrauchsgüterkauf..
Der Doc könnte den Drucker auch bei sich im Haus in Betrieb nehmen und trotzdem über die Praxis abrechnen, macht aber in der Konstellation keinen Unterschied.
Wo steht was von Weiterverkauf? Der Doc nutzt den Drucker, egal wo, Dieser wird über die Praxis gekauft und steht im Inventarverzeichnis. Als Privatmann könnte er die Vorsteuer nicht ziehen und wäre auch nicht AFA berechtigt.
les dir mal meine aussage durch und dann erzähl mit nix von steuern ich will nur wissen warum auf meinem blatt steht unternehmer, wenn er in diesem fall ein privatmann ist