Ein Einzelhändler verkauf an einen Arzt einen Drucker für dei Praxis?

3 Antworten

Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer.

Ein Handelskauf würde dann entstehen, wenn der Arzt den Drucker weiterverkaufen will, das ist aber nicht der Fall, er will den Drucker in seiner Praxis einsetzen, er wird dort "verbraucht" 1. die Mwst. ist absetzbar und zudem noch steuerliche Abschreibung, je nach Wert, kompl. Summe im Jahr.

cindyp321 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 09:40

aber wir haben aufgeschrieben bei verbrauchsgüterkauf: Ein privatmann (=Verbraucher) ist am kaufvertrag beteiligt. der andere vertragspartner kann ein Kaufmann od. ein Unternehmer sein.

und dass kann ja ned stimmen, weil der einzelhändler ja kein privatmann ist

Der Arzt ist genau genommen ein Freiberufler. Genaugenommen ist ein Drucker kein Verbrauchsgut sondern ein Gebrauchsgut und kommt in die Inventarliste der Geräte und Maschinen, die Druckerpatronen / Papier sind verbrauchsmateriel. Da der Kaufpreis unter der Grenze liegt, kann er diesen komplett im ersten Jahr steuerlich geltend machen.

cindyp321 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 09:41

les dir mal meine aussage durch und dann erzähl mit nix von steuern ich will nur wissen warum auf meinem blatt steht unternehmer, wenn er in diesem fall ein privatmann ist

peterobm  19.02.2014, 09:46
@cindyp321

Ein Einzelhändler verkauf an einen Arzt einen Drucker für dei Praxis.

Wo ist hier eine Privatperson erkennbar?

cindyp321 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 09:49
@peterobm

ja weiß ich auch ned..weil der arzt ist ja eigl unternehmer aber anscheiennd indem fall is es ja ein verbrauchsgüterkauf. Sie haben dass doch so hingestellt, weil sonst wäre es ja kein verbrauchsgüterkauf..

peterobm  19.02.2014, 09:57
@cindyp321

Der Doc könnte den Drucker auch bei sich im Haus in Betrieb nehmen und trotzdem über die Praxis abrechnen, macht aber in der Konstellation keinen Unterschied.

cindyp321 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 09:59
@peterobm

ich verstehs ned..

es geht mir ned ums weiterverkaufen sondern dass er ihn hat ...

peterobm  19.02.2014, 10:05
@cindyp321

Wo steht was von Weiterverkauf? Der Doc nutzt den Drucker, egal wo, Dieser wird über die Praxis gekauft und steht im Inventarverzeichnis. Als Privatmann könnte er die Vorsteuer nicht ziehen und wäre auch nicht AFA berechtigt.