Ein Bier im glas aber es steht ne andere marke drauf. Verboten?
Hallo, folgendes. Ich arbeite in einer Gaststätte. Wir haben vor einiger Zeit unsere Brauerei gewechselt.
Das problem ist das wir von der alten Brauerei noch die Gläser haben und von der neuen Brauerei das Bier. Ist es jetzt verboten das neue Bier von der neuen Marke in die Gläser von der alten Marke zu machen und es so dem Gast zu geben. Getränkekarte steht alles richtig drin.
10 Antworten
Das ist nicht verboten. Vermutlich sponsert die neue Brauerei die Gläser nicht und deshalb nutzt dein Boss noch die alten. Verboten ist es jedenfalls nicht. Glas ist Glas.
Nein, verboten ist das nicht, auch die alten Gläser haben ja einen Eichstrich.
Der Glastyp sollte allerdings passen, d. h. man sollte z. B. Kölsch nicht in Pilstulpen ausschenken.
Nein, denn entscheidend ist ja, was auf der Karte steht, denn nur darüber kommt der Vertrag zustande !
Welch cleverer Kommentar, nur wenn man einfach und das machen wohl viele, ein großes Bier bestellt, dann ist wohl ohne große Auslegung, die in der Karte angegebene Sorte Vertragsgegenstand, auch wenn der Einrag selbst lediglich eine ivitatio ad offenrendum ist.
Das machen doch viele Gaststätten so. Es ist also nicht verboten.
mfg macoo
in mancher "besseren" gaststätte werden gelegentlich gerichte "in der pfanne serviert" der gast geht da doch auch nicht davon aus, dass das schweinesteak in raki-sauce von WMF(dem pfannenhersteller) stammt. was auf den gläsern steht ist völlig egal, wenn der gast nur wirklich das frisch gezapfte "vom faß" bekommt.
falsch: entscheidend ist, was der gast beim kellner bestellt.