Eigentümer baut Zaun um Mehrfamilienhaus (Mietrecht)
Liebe Community,
Ich bin im Juli in eine neue Wohnung gezogen, nach Einzug wurde ein Zaun um das gesamte Grundstück (Wohnanlage aus insgesamt sechs Mehrfamilienhäusern, keine Platte) gebaut. Generell gibt es zwei Eingänge auf das Grundstück, einen von der Straße aus, die auch die Adresse ist und einen von einer Kreuzungsstraße. Über den Kreuzungsstraßeneingang bin ich deutlich schneller an meinem Haus und muss keinen Umweg von knapp 300m gehen, der somit einen längeren weg zu ALLEN öffentlichen Verkehrsmitteln in der Umgebung darstellt.
Der "Seiten"Eingang war auch gleichzeitig Einfahrt zu den Mieterparkplätzen und meines Wissens nach auch die "Noteinfahrt", ein Feuerwehrwagen würde gar nicht mehr an die Wohnungen herankommen. Dieser Eingang war zunächst mit einem Schloss gesichert, für den nur die Mieter einen Schlüssel bekommen haben, die einen Stellplatz hatten. Seitdem war er immer abgeschlossen und es hing an Zettel daran "Eingang nur noch über Straße X sonst Mieterrechtliche Schritte". Inzwischen ist dieser Eingang mit einem dicken Fahrradschloss gesichert, zu dem meines Wissens niemand einen Schlüssel hat.
Meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig? Habe ich recht auf einen Schlüssel, obwohl ich keinen Stellplatz habe? Darf der Vermieter einfach einen Zaun bauen und den Leuten einen Weg vollkommen versperren. Zusätzlich erschließt sich mir der Zweck dieses Zaunes nicht, da die Gegend nicht grad unsicher ist.
Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße J.
6 Antworten
Der Vermieter muß lediglich dem Mieter den Zugang zum Haus gewähren, wenn vertraglich nicht mehr vereinbart ist.
Sinn oder Unsinn von Zaun geht Mieter nichts an.
Der Vermieter darf das und er wird wissen, wieso er soviel Geld für einen Zaun ausgibt. Man könnte mal bei der Stadt wegen der Feuerwehrzufahrt anfragen. Die Feuerwehr würde das dann prüfen. Der Notarzt kommt normalerweise nicht über die Hintertür.
Was die sonstigen Beschwerden anbelangt, wie Umweg zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, so ist das kein Grund, gegen den Zaun was zu unternehmen.
Ob allein die Sicherheit ausschlaggebend ist? Ich vermute eher, dass es Fälle von Vandalismus oder sonstigen Störungen gegeben hat, für die dann kein Verantwortlicher zu finden war. Ein Zaun kostet sehr viel Geld. Der Vermieter wird wissen, warum er das ausgibt.
Natürlich ist das rechtlich zulässig. Du hast das Recht, das Grundstück betreten und verlassen zu können, mehr nicht. Der Rest geht Dich nichts an, dafür ist er Eigentümer, und nicht Du...
Wer bitte baut denn jetzt? Der Eigentümer oder der Vermieter? Und ob und wie ein Zaun zu erstellen ist, ergibt sich aus der Bauordnung. Schaue also dort nach und rügge ggf. an deinen Vermieter, denn der ist ja für dich alleiniger Ansprechpartner. Schaue zuvor in die mietvertraglichen Vereinbarungen, was genau dort von dir abverlangt und vereinbart wurde betr. Zugang (Abweichend von den Vorgaben der Behörden). Viel Glück.
Wenn Du denkst, dass dies die Feuerwehreinfahrt sein könnte und somit auch für einen eventuellen Notarzteinsatz nötig, dann würde ich mich an Deiner Stelle direkt mal beim Bauamt erkundigen. Wenn dies nämlich tatsächlich die Feuerwehreinfahrt ist, dann darf diese auf keinen Fall verschlossen sein.