Eigene Wohnung während Ausbildung? ...

7 Antworten

Wenn es sich um die Erstausbildung handelt hast Du zusätzlich zu Deinem Ausbildungsgehalt noch das Kindergeld und gegebenenfalls Unterhalt von den Eltern. Eltern sind jedoch nicht verpflichtet dem Nachwuchs den Wunsch nach einer eigenen Wohnung zu erfüllen, sondern können auch entscheiden, den Unterhalt dadurch abzuleisten, dass sie das Kind weiterhin bei sich wohnen und essen lassen.

Man kann noch BAB beantragen, hierfür müssen aber die Eltern die Einkommensverhältnisse offen legen. Dies ist nur für junge Leute, deren Eltern keinen Unterhalt leisten können aufgrund zu geringen Einkommens (Kredite, etc. spiele dabei keine Rolle - es geht lediglich ums Einkommen selbst).

Vorrangig vor staatlichen Hilfen ist im Rahmen der Erstausbildung immer der Elternunterhalt. Nur wenn diese nicht leistungsfähig sind oder dies nicht ausreicht kommen staatliche Hilfen in Betracht.

Bei betrieblichen Ausbildungen wäre dies Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dies wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Deine Ausbildungsvergütung & das Kindergeld werden da aber angerechnet.

BAB deckt hierbei nur den Betrag ab, der Dir zu einem bestimmten Bedarfsatz fehlt, der Dir gesetzlich zusteht. Dieser Bedarfssatz liegt bei alleinstehenden Azubis bei 670 € bzw. 760 €.

Also ganz vereinfacht gerechnet: Ausbildungsvergütung + Kindergeld + ggf. Elternunterhalt (der vorrangig vor BAB ist) + ggf. BAB = Dein Bedarfsatz.

ich fange Mitte des Jahres eine Ausbildung an und wollte mal fragen ob jemand ne Ahnung hat ob man da Hilfe vom Amt bekommt ( wenn ja welche) , wenn man in ne eigene Wohnung ziehen will.

Nein, das ist kein Grund um eine finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Der Staat will, das man bis 25 Zu Hause wohnen beliben muss, wenn man nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten.

Nur wenn Der Ausbildungsbetrieb weit weg vom Wohnort ist. kann man Unterstützung bekommen.

Sofern Du 18 bist, kannst Du einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.

MfG

Johnny

Eine Unterstützung würdest du nur bekommen,wenn du auf Grund deiner Ausbildung ( unzumutbare Pendelzeiten ) nicht mehr zuhause wohnen könntest,deine Eltern nicht leistungsfähig sind und du deinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken könntest !

Du müsstest schon eine eigene Wohnung / Unterkunft ( ab 18 Jahren ) bezogen haben bzw.einen Mietvertrag unterschrieben haben und dich darauf angemeldet haben.

Dann könntest du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) stellen,entscheidend ist hier aber auch das Einkommen der Eltern,weil die dir in der Erstausbildung vorrangig zum Unterhalt verpflichtet sind und dein eigenes Nettoeinkommen + deine 184 € Kindergeld.

Nur wenn dann dein Netto + Kindergeld + evtl.Unterhalt der Eltern deinen Unterhaltsbedarf von 670 € für ein Azubi in eigener Wohnung laut Düsseldorfer Tabelle nicht decken würde,stünde dir die Differenz als BAB - Aufstockung zu.

Zu diesen 670 € könnten noch mal 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten / Schulbedarfe ) kommen,wenn dieser dir nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG - zustehen würden.

Dann läge dein Bedarf bei 760 € pro Monat,davon deine anrechenbaren Einkommen abgezogen,würden deine BAB - Aufstockung ergeben.

Du würdest Geld bekommen, wenn du zb kein Geld in der Ausbildung verdienst. Wenn du in der Ausbildung Geld verdienst, dann bekommst du nur Geld für eine eigene Wohnung, wenn du von deinen Eltern rausgeworfen wirst oder umziehen musst, weil deine Ausbildungsstelle zu weit von daheim weg ist.