Zahlt das Amt Miete für Studenten?

6 Antworten

Nein, weil Auszubildende (dazu gehören auch Studenten) von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind.

DaTop 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 21:19

Okay, und beim Bafög ist keine Geld für Miete dabei, soweit ich das vom Ausfüllen in Erinnerung habe, richtig?

TreudoofeTomate  11.08.2014, 21:27
@DaTop

Nein, nicht richtig. Beim BAföG ist ein Mietzuschuss enthalten.

Die Zahlung nach dem BaföG enthält eine Mietkostenpauschale.

Dauert die Bescheidung nach dem BaföG über Gebühr lange, kann man darlehensweise Leistungen nach dem SGB II, also Alg2, beantragen, wenn eine akute Notlage vorliegt. Das muss dann zurückgezahlt werden, sobald die Bafög-Nachzahlung kommt. Außerdem ist im BaföG auch ein Eilantrag möglich, mit dem man eine vorläufige Zahlung anstrebt, der richtige Bescheid kommt dann trotzdem später.

Zum Vermieter: Der hat wenige Möglichkeiten, sich gegen eine Untervermietung zu wehren. Denkbar wäre, dass du damit Geld machst, also mehr verlangst, als die anteilige Miete betragen würde, oder dass mit dem Einzug deines Freundes ein Hund dazu käme, der in dem Haus nicht erlaubt ist.

Viel Erfolg

Für Studenten gilt regelmäßig der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II.
Heißt: mutmaßlich gibt es vom JC keine Kohle.
Reichen BAföG und Kindergeld nicht, heißt es: jobben.

Zudem gilt für Alg2: als unter 25-Jähriger muss er für den Auszug aus dem Elternhaus einen besonderen Grund nachweisen.

Ja, natürlich, aber leider nur eine läppische Pauschale. Prüfe, ob es ergänzend Wohngeld gibt. Einige Rathäuser legen etwas zum BAföG hinzu. Viel Glück. Beachte: Von Beginn an bitte elternunabhängige Vorausleistungen beantragen, es kommt dann der komplette Bedarf von Beginn an.

nein, das ist nicht möglich.

aber, er wird Bafög bekommen

DaTop 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 21:20

Gibt es beim Bafög auch Hilfe für die Miete? Wir haben das zwar zusammen ausgefüllt, aber daran kann ich mich nicht erinnern

ExProducer  11.08.2014, 21:28
@DaTop

Bafög IST für Miete, Lebenskosten etc.

Schaut mal, ob euch u.U. noch Wohngeld oder Unterhaltszahlungen von eventuell geschiedenen Eltern zustehen.

Viel Glück

DaTop 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 21:28
@ExProducer

puh....dass muss er dann wohl selber machen..Vielen Dank soweit