Eigene Wohnung und Bafög. Muss ich bereits ne Wohnung haben (wenn man ausziehen will) oder wie läuft das?
Hallo also ich wohne noch zu hause aber würde gerne in eine eigene wohnung ziehen wie sieht es da mit bafög aus? wenn ich einen antrag stelle muss ich da bereits ein wohnvertrag haben? ich würde aber ungern einen unterzeichnen wenn nicht sicher feststeht das ich das geld bekomme und ich denke der vermieter würde das auch nicht mitmachen wie würdet ihr vorgehen? gibt es andere möglichkeiten die wohnung vom amt bezahlt bzw mit bezuschusst zu bekommen? ich bin 20 und gehe dieses jahr wohl mein studium an und möchte mit jemand zusammen ziehen der sein abi jetzt macht aber auch über 18 ist mehr infos fallen mir gerade nicht ein danke schon mal
2 Antworten
ob Du Bafög im Studium bekommst, hängt erstmal vom Einkommen Deiner Eltern ab. Nur wenn diese Dich nicht oder zu wenig unterstützen können, bekommst Du Bafög.
Bei Studenten ist der aktuelle Grundbedarf bei maximal 373 € festgesetzt, egal ob wohnhaft bei den Eltern oder alleine.
Solltest Du alleine wohnen, kommt aber noch die Wohnpauschale von 224 € obendrauf. Die ist immer gleich, unabhängig von den tatsächlichen Wohnungskosten.
über das bafög selber habe ich mich ja informiert. ich weiß dass es von meinen eltern abhängig ist
ich weiß auch dass egal wie hoch die miete ist ich immer das selbe als wohnzuschuss bekomme aber dazu brauche ich ja erstmal ne wohnung wie sieht es da aus? ich kann mir ja keine leisten ohne geld
Vorerst wäre vielleicht dieser Link empfehlenswert auf bafoegrechner: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Damit du nachweisen kannst, dass du nicht bei den Eltern wohnst, müsstest du schon einen Mietvertrag besitzen. Bei mir war das so, dass ich ca. 4h von den Eltern gewohnt habe und eine eigene Wohnung habe und Schüler-Bafög bekommen habe (elternunabhängiges Bafög nennt sich das in meinem Fall).
" Info: Miethöhe ist egal!
Bereits seit Oktober 2010 gibt es für alle die gleiche Pauschale, egal wie hoch die Miete tatsächlich ist. Entscheidend ist: Man wohnt nicht bei den Eltern und auch nicht in einer Wohnung, die den Eltern gehört. Dies muss man den Amt gegenüber in geeigneter Form bestätigen. Z.B. durch Kopie des Mietvertrags; man kann auch eine vom Vermieter unterschriebene Mietbescheinigung vorlegen (Beispiel-Vorlage hier, wobei die dort abgefragte Miethöhe nun ja gar keine Rolle mehr spielt).
Sonderfall Internat
In sehr wenigen Ausnahmefällen trägt das BAföG bei SchülerInnen erhöhte Kosten für die Unterbringung in einem Internat. Diesen Sonderfall kann der Rechner NICHT berücksichtigen. Überhaupt müssen dafür eben besondere Randbedingungen erfüllt sein, damit überhaupt eine BAföG-Förderung möglich ist. Das sollte immer VORAB mit einem BAföG-Amt geklärt werden! "
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hallo
auf der seite war ich schon und hab mir alles durchgelesen aber hilft mir nicht weiter
ich hab mich informiert bevor ich die frage gestellt habe auch auf anderen seiten
ich werde dann aber wohl mal zum amt gehen und mich da schlau machen weil ich möchte ja erst raus wenn ich sicher geld bekommen würde und der vermieter braucht ja auch einen nachweis was ich aber erst habe wenn ich den mietvertrag habe
das ist mein problem
du könntest dich auch bei dem Amt informieren lassen, wo du dein Bafög beantragen musst. Wenn du willst auch anonym. Meistens ist das im Landratsamt die Bafög-Stelle. Einfach hin und fragen oder per Telefon oder E-Mail. Die wissen da wesentlich mehr darüber Bescheid.