Wohngeld bei Umschulung

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Ab 25 steht dir eine eigene Wohnung zu !

Das müsstest du auf dem Jobcenter beantragen,die dürfte zwischen 45 qm - 50 qm groß sein,was sie in deiner Stadt kosten dürfte,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Dazu kommen dann noch dein Regelsatz von derzeit 391 €.

Wenn die 450 € deine Vergütung für die Umschulung von der Arbeitsagentur ist,wird auf jeden Fall etwas auf deinen Bedarf laut SGB - ll angerechnet werden.

Wenn diese 450 € behandelt werden wie ganz normales Erwerbseinkommen,dann hättest du davon Freibeträge von insgesamt 170 €.

Es würden dir dann also 280 € als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet und davon abgezogen.

Du würdest dann deine 450 € bekommen,dazu noch 111 € bis zu deinem Regelsatz ( von derzeit 391 € ) und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz hast du mit deinem geringen Einkommen keinen Anspruch. Aber ab 25 Jahren steht dir eine eigene Wohnung zu, dein Ansprechpartner hierzu ist das Jobcenter.

Sprich mal beim Jobcenter vor... ABER: Was soll denn die Allgemeinheit noch alles bezahlen?