Ehevertrag Notar ausgewiesen
Hallo Wir haben einen Ehevertrag beim Notar gemacht.Jetzt habe ich gesehen da am Anfang an dransteht die Personen so und so haben sich ausgewiesen durch Personalausweis und einmal Aufenthaltstitel ohne der Passnummer reinzuschreiben.Obwohl dies bei dem Aufenthaltstitel (passersatz) mit dranstand.Meine frage muss das dranstehen?oder reicht das wie er es geschrieben hat.?
4 Antworten
Der Inhalt des Vertrages ist das Wichtige - die Personen müssen nur eindeutig identifizierbar sein und da reicht die Vorlage des Passes oder eben Aufenthalttitels
§ 10 Beurkundungsgesetz
(1) "In der Niederschrift soll die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden, daß Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind.
(2) Aus der Niederschrift soll sich ergeben, ob der Notar die Beteiligten kennt oder wie er sich Gewißheit über ihre Person verschafft hat."
Dazu bedarf es nicht der Ausweisnr. in der Urkunde.
Der Notar muß nur sicherstellen, daß die identität der anwesenden Personen zweifelsfrei geklärt ist.
Zudem ist die Identitätsfeststellung vom eigentlichen Vertrag gesondert zu betrachten.
Was heisst dies genau bitte?
Zudem ist die Identitätsfeststellung vom eigentlichen Vertrag gesondert zu betrachten.
Was ist wen die Frau nach 10 Jahren sagt sie hat das nie unterschrieben.Ich hätte kein beweis dafür?