Ehevertrag Haram?
Ich wollte mal fragen ob eine Ehevertrag im Islam Haram ist?
6 Antworten
Ein Ehevertrag ist im Islam normal. Er kann mündlich wie auch schriftlich geschlossen werden.
Anders sieht es dann bei der Genussehe (Mut´a) aus.
Wenn Du ein Sunnit bist, dann ist es haram. Bist Du ein Shiit, dann ist es nicht haram. Es besteht über diese Ehe eine Kontroverse.
Bei der Mut´a wird die Ehe auf Zeit geschlossen. Dies wird vereinbart, sowie die Brautgabe, und natürlich welche sexuelle Praxis in der Mut´a vereinbart ist.
erfinde bitte keine Lügen über Allah s.w.t. Verboten wurde nur das Schweinefleisch sowie Fleisch worüber ein anderer name als Allah s.w.t gesprochen wurde
Bei der islamischen Legitimation der Zeitehe gehen die Meinungen auseinander. Nach sunnitischer Rechtsauffassung wurde die Erlaubnis zur Zeitehe, die im Heiligen Qur'an zweifelsfrei (siehe 4:24) vermerkt ist, vom Propheten Muhammad (s.) aufgehoben. Die Aufhebung eines Verses des Heiligen Qur'an durch eine externe Quelle, und selbst wenn es der Prophet Muhammad (s.) wäre, ist nach schiitischer Ansicht nicht möglich und auch niemals von den Ahl-ul-Bait praktiziert worden. Es existiert kein Fall, in dem ein Vers außerhalb des Heiligen Qur'an abrogiert wurde - zumindest nicht durch ALLAH und seinen Propheten Muhammad (s.) und seine Imame (a.). Hierin wurzelt daher auch die Regel, dass eine der Grundbedingungen für die Authentizität einer Überlieferung, deren völlige Widerspruchslosigkeit zum Heiligen Qur'an, unerlässliche Bedingung ist. Darüber hinaus stellt der Heilige Qur'an die höhere Autorität dar. Darin heißt es:
"...Und was ihr genossen (Istamta'tum) habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Vorschrift. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." (Heiliger Qur'an 4:24)
In diesem Vers wurde weder "Ehe", noch irgend eines seiner Derivate benutzt, sondern ein Derivat des Wortes "Mut'a" (Genuss-/Zeitehe): "Istamta'tum". Das Wort "istamta'a" ist eine Verbalform der Wurzel "mta". Dementsprechend ist die Mut'a eine Form der Ehe, doch die Regularien unterscheiden sich etwas von denen der permanenten Ehe, einschließlich der Tatsache, dass das Paar seinen Vertrag verlängern kann, wie auch das Ende des Verses schon spezifiziert. Es besteht Übereinstimmung unter den Rechtsgelehrten aller Rechtsschulen, dass obiger Vers die Erlaubnis der Zeitehe beschreibt. Auseinander gehen die Meinungen darüber, ob und von wem der Vers zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wurde. Während die sunnitischen Gelehrten die Aufhebung auf den Propheten Muhammad (s.) beziehen, verweisen schiitische Rechtsgelehrte auf das Verbot ab der Kalifenzeit von Umar ibn Chatab.
Zahlreiche sunnitische Kommentatoren, wie Fachr al-Radhi, bestätigen, dass o.g. Vers (4:24) bezüglich der Zeitehe offenbart wurde. Sie erklären gerade heraus, dass die Zeitehe aufgrund o.g. Verses erlaubt wurde und sagen, sie sei später verboten worden. Allerdings zitieren auch diese Gelehrten teilweise eine anders klingende Aussage von Imam Ali (a.): "Ali (r.a.) sagte: Die Mut'a ist eine Gnade von Allah an seine Diener. Wäre es nicht aufgrund des Verbotes durch Umar, würde niemand die Sünde der Unzucht begehen außer den Schlimmsten" Sunnitische Quelle: - Tafsir al-Kabir von al-Tha'labi, unter dem Kommentar zum Vers 4:24; - Tafsir al-Kabir von Fachr al-Radhi, Kommentar zum Vers 4:24; - Tafsir al-Kabir von Ibn Dscharir al-Tabari, Tafsir al-Durr al-Manthur von al-Suyuti, Tafsir al-Qurtubi, Tafsir Ibn Hayyan, Tafsir Nisaburivon al-Nisaburi.
Umar selbst bezog sich bei seinem Verbot nie auf ein Verbot durch den Propheten Muhammad (s.). Das haben andere erst später getan. Umar sagte selbst: "Die Zeitehe war erlaubt zu Zeiten des Propheten und ich verbiete sie". Der große sunnitische Gelehrte Fachr al-Radhi schrieb in seinen umfangreichen Auslegungen zum Heiligen Qur'an unter o.g. Vers: Umar sagte: Zwei Arten der Zeitehe waren (legal) zur Zeit des Propheten und Ich verbiete sie beide, und Ich bestrafe jene, die sie begehen. Dies sind : Zeitehe der Pilgerfahrt und die allgemeine Zeitehe". Tafsir al-Kabir, al-Fachr al-Radhi, - Musnad Ahmad Ibn Hanbal, Band 1, Seite 52
Zahlreiche Überlieferungen hierzu zeigen, dass beide Formen der Zeitehe praktiziert wurden zu Zeiten des Propheten Muhammad (s.) und Abu Bakr und in den frühen Zeiten von Umars Regierung. Doch verboten wurden sie durch Umar, wie er es auch selbst bezeugt. Al-Zamakhshari, ein weiterer sunnitischer Qur'an-Kommentator zu Vers 4:24 überliefert, dass dieser Vers aufgehoben sei, ohne einen Nachweis aus dem Heiligen Qur'an zu bringen.
Das kannst Du unter http://www.eslam.de/begriffe/z/zeitehe.htm selbst auch nochmal in aller Ausführlichkeit nachlesen.
Die schiitische Ansicht hat nichts mit dem wahren Islam zu tun
und ist nicht das Gesetz Allahs
Dir dürfte dann schon bekannt sein, daß die shiitischen und sunnitischen Rechtsgelehrten derzeit im Dialog sind, und die Meinung der Rechtsgelehrten beider Fraktionen die Herkunft der Sunna mit Shia als identisch und konform ansehen.
« Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe
und gehorcht dem Gesandten,
auf daß ihr Erbarmen finden möget! »
Qur’an Sure 24 Vers 56
" 'Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm,
verbot uns sowohl die Zeitehe (Mut'a) im Jahr der Schlacht von Chaibar
als auch das Fleisch der zahmen Esel."
Bukhary Hadith Nr. 5520 f. u. 5115
Wenn es ein Ehevetrag ist um die Gebote und Verbote des Islams zu umgehen ja.
Es gibt bestimmte Leute, die einen Zeitehe schliessen, um den Verbot zu umgehen, ausser ehelichen GV zu haben. Das ist verboten.
Wie vehält es sich, wenn im Ehevertrag steht, dass nach einer evtl. Scheidung das Sorgerecht auf die Mutter übergeht
Das ist ja nicht gegen den Islam, bis zu einem gewissen alter, muss das Kind bei der Mutter bleiben.
Ist das jetzt nicht eine "halbe" Antwort? - Was geschieht, oder gilt nach dem "gewissen" Alter?
Was ist, wenn die Mutter später zum Christentum konvertiert? Hat dieser Ehevertrag noch Rechtskraft in islamischen Ländern? Oder gilt dann die islamische Rechtsordnung?
Man kann im Islam mit jeder Bordsteinschwalbe einen Ehevertrag auf Zeit machen. Das ist legalisierte Prostitution. Denn ihre Dienste im Bett sind dann eheliche "Pflichten": Für die bezahlt Man(n) mit der sog. Morgengabe. Da sind alle fein raus! Kürzlich wurde das Hilton Hotel für solche Ehen auf Zeit umfunktioniert - im Iran!
So kann man das nennen, jedenfalls ist es nicht viel mehr. Manche nichtmuslimischen Frauen tun so etwas sogar ganz ohne Vertrag. Und andere lassen sich von ihrem Freund oder Urlaubsliebe erzählen, dass sie es wegen ihren Religion tun müßten, damit man sie zusammen sehen darf im Hotel und so. Und dann "heiraten" sie ihm zu Liebe. Ist immer besser wenn man sich informiert und seine Ziele im Leben hat.
Und man sollte wissen, dass es mit Islam schon gar nichts zu tun hat.
"Und man sollte wissen, dass es mit Islam schon gar nichts zu tun hat."
....Und wenn es im Islam offenbar so viele "falsche Muslime" gibt, frage ich mich immer mehr, wo sind dann die Richtigen??
Das ist deine Sicht vom Islam, im Islam is es sogar unzulässig Frauen als Bordsteinschwalbe zu diskriminieren. Mam merkt dass du nichts vom Islam kennst außer das, was man gerne zu dieser größte Weltreligion Kleben will.
Es scheint sie aber trotzdem zu geben, die "Bordsteinschwalben". - Ist es dann nicht Selbstbetrug sie nicht zu erwähnen und totzuschweigen?
Hatte ja gerade meine Ansicht ueber die vielen Haram Fragen, deutlich zum Ausdruck gebracht .Eins habe ich aber noch vergessen.Fuer alle die in Deutschland oder auch in der EU leben, gilt natuerlich im oeffentlichen Leben und Umgang mit seinen christlichen oder auch juedischen Mitmenschen, das Grundgesetz und Gesetze, gleich welche auch immer, der BRD, als oberste Richtschnur.Was jemand zu Hause oder in seiner Moschee tut bestimmt nur seine eigene religioese Ueberzeugung. Nur das das ganz klar ist.
Ich selbst bin Sunnit und in Saudi Arabien vor gut 38 Jahren zum Moslem geworden.Dies nur weil ich staendig danach gefragt werde.
Tareq
Kommt auf den Ehevertrag an.
" 'Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm,
verbot uns sowohl die Zeitehe (Mut'a) im Jahr der Schlacht von Chaibar
als auch das Fleisch der zahmen Esel."
Bukhary Hadith Nr. 5520 f. u. 5115
Koran:Vers 4:24 Al-Nisa
Die Genussehe (Zawāj al-Mutʿah) war in der Anfangszeit des Islams erlaubt und wurde später verboten. Ob die erwähnte Āyah/Vers die Erlaubnis zur Genussehe beinhaltet, darüber herrscht Uneinigkeit, die Mehrheit jedoch sagt: Ja, sie beinhaltet die Erlaubnis zur Genussehe. Und diese sagen: Der Qur'ān enthält die Erlaubnis zur Genussehe sowie ihr Verbot, denn sie wurde aufgehoben, als die Āyāt/Vers über Ehe, Scheidung, Wartezeit und Erbe offenbart wurden.
Das ist eine Zusammenfassung dessen, was man aus dem Tafsīr/Koranerklärung von al-Qurṭubī entnehmen kann, und Allah weiß es am besten.
Die Tatsache, dass jene die bestätigten, dass diese Āyah/Vers die Genussehe erlaubt, gleichzeitig sagen, dass sie durch andere Āyāt/Vers aufgehoben wurde, ist gleichzeitig eine Antwort auf das Argument der Schiiten, die sagen: Die Genuss/Überlieferung verboten werden. Tatsache ist: Sie wurde durch eine Āyah/Vers erlaubt und durch eine Āyah/Vers verboten.