Ebay Verkäufer will Transaktion abbrechen! Was tun?
Hallo, Ich habe gestern bei ebay einen Artikel ersteigert und umgehend bezahlt. Heute morgen bekam ich eine Mail vom Verkäufer der mir mitteilte ich solle nicht bezahlen da der Kauf aufgrund von Sytemstörungen auf ebay nicht gültig sei und den bereits gezahlten Betrag zurückerstattet. Es gab gestern tatsächlich technische Probleme bei ebay aber. Der Kundenservice hat mir allerdings telefonisch versichert das der Kauf rechtens ist und ich Anspruch auf den Artikel habe. Stimmt das? Wie muss ich weiter vorgehen? Ist euch Soetwas auch schonmal passiert?
12 Antworten
Der Kundenservice hat mir allerdings telefonisch versichert das der Kauf rechtens ist und ich Anspruch auf den Artikel habe.
Ich denke nicht, daß ein Kundenservice darüber zu befinden hat, was rechtens ist und was nicht. Im Zweifelsfall macht das immer noch ein Richter. Du mußt nun überlegen, ob es sich lohnt, auf Herausgabe des Artikels zu klagen, wenn der Verkäufer auf dem Standpunkt steht, es sein kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Na wenn du einen Artikel auf ebay ersteigerst hast du ein recht darauf egal was der Verkäufer sagt. Wenn er dir den Artikel nciht zusendet kontaktiere ihn nochmals wenn er nciht antwortet erstelle ein Ticket bei Ebay dann werden die sich drum kümmern.
Wann hast du denn dein Höchstgebot abgegeben? Sekunden vor Ende der Auktion, oder schon länger vorher, so dass tatsächlich auch noch andere hätten bieten können, so sie denn rein gekommen wären?
Ich stelle mir in solchen Situationen immer vor, ich wäre der andere - wie würde ich mich fühlen...
Mensch bleiben!
Der Verkäufer muss den Kaufvertrag im Wesentlichen einhalten, nachdem dir Ebay ja versichert hat, dass dieser gültig ist, trotz der technischen Störungen. Das würde ich so auch dem Verkäufer wissen lassen, ansonsten kann man meines Wissens nach den über Ebay den "Fall klären". Selbiges funktioniert auch über PayPal, soweit ich das weiß.
Der VK kann von dem Vertrag zurück treten, wenn er aus irgendeinem Grund den Artikel nicht mehr in dem Zustand liefern kann, in dem der sich zum Zeitpunkt des Einstellens befand. - Wenn er das Geld vollständig erstattet hat, kann man als Käufer wenig machen.
Interessant wird diese Begründung bei Unikaten, Sammlerstücken und Antiquitäten, weil der Käufer ggf. auch an dem beschädigten Stück interessiert ist. Hier gilt aber, dass durch "höhere Gewalt" entstandene Schäden z.B. durch Hochwasser im Keller, der erste Vertrag nichtig ist. Man könnte sich also außerhalb von ebay einigen.
M.E. ist es auch eine Ermessensfrage in Bezug auf den Wert und die Art des Artikels. Wenn du den Eindruck hast, er wollte eigentlich nur einen höheren Preis erzielen, dann als Problem melden, Kontakt mit dem VK aufnehmen und sich eine schriftliche Schilderung geben lassen. Denn eine Systemstörung müsste ja nachweisbar sein, und er kann sich wiederum an ebay wenden, um den Vertrag ordnungsgemäß eintragen zu lassen.
Die ist in der Tat nachweisbar - geh mal schauen :-)
http://www.gutefrage.net/tag/ebay/1