ebay verbindlich gekauft?
Hallo
ich hatte mir bei ebay Scheinwerfer für mein Auto angeschaut. Ich habe dann ausversehen ein Artikel in Höhe von 200 Euro im Warnkorb gehabt. Da steht nun sie haben diesen Artikel verbindlich gakauft und müssen diese bezahlen.Den Kauf kann man nicht wieder Rückgängig machen. Ich habe den verkäfer kontaktiert und dies mitgeteilt. Soll ich es bezahlen und zurückschicken oder nicht bezahlen. Die Scheinwerfer sind nicht passend deswegen kann ich es nicht gebrauchen. Mit ebay kenne ich mich nicht aus wie geht man hier vor? Was kann ich tun wenn der Kauf nicht abgebrochen wird?
4 Antworten
So schnell geht das nicht mit dem Kauf. Dazu sind mehrere Schritte nötig. Wenn das ein Privatverkäufer ist, hast Du ein Problem, denn Rücktrittsredht gibt es nur bei gewerblichen Verkäufern. Warum legst Du solche Artikel nicht erst einmal in die Beobachtungsliste? Der Warenkorb kommt erst dran, wenn man sich sicher ist, kaufen zu wollen. Siehe zu, dass Du Dich mt dem Verkäufer einigst, denn die Zahlung kann eingeklagt werden.
Da musst du schon etwas verwechselt haben!
Solange du den Artikel "nur" in den Warenkorb des Verkäufers legst, verpflichtet dich das zu gar nichts.
Auf der anderen Seite hast du aber auch keinen Anspruch auf Lieferung. Sollte ein anderer Käufer den Artikel verbindlich kaufen - hast du Pech gehabt.
Diese Vorgehensweise ist aber auch in den eBay-Nutzungsbestimmungen ausführlich beschrieben.
Aber mal der Reihe nach:
Du schreibst: ich hatte mir bei ebay Scheinwerfer für mein Auto angeschaut
Ich habe dann ausversehen ein Artikel in Höhe von 200 Euro im Warnkorb gehabt.
Also solche Dinger kannst du dir wirklich sparen. Von ansehen kommt kein Artikel in den Warenkorb. Und aus Versehen auch nicht. Du muss dafür schon den fetten, blauen Button " In den Warenkorb" anklicken!!
Fakt ist: Wenn du aus Versehen "In den Warenkorb" angeklickt hast, kannst du ja eigentlich nur "Sofort-Kaufen" anklicken wollen - oder?
Egal. Artikel die im Warenkorb liegen, können problemlos auch daraus wieder entfernt werden. Selbst wenn der Artikel im Warenkorb vergessen wird passiert gar nichts - außer das er irgendwann nicht mehr verfügbar ist, wenn ihn einen anderer Käufer gekauft hat.
Fakt ist: was immer du angeklickt hast. Aus Versehen oder mit voller Absicht - im Warenkorb lag dieser Artikel nicht!
Du schreibst: Da steht nun sie haben diesen Artikel verbindlich gakauft und müssen diese bezahlen.
Wenn du durch eBay die Benachrichtigung bekommst, dass du den Artikel verbindlich gekauft hast, dann nur weil du zuvor auf Sofort-Kaufen geklickt und im Anschluss den Kauf noch einmal bestätigt hast.
Oder wenn du dem Verkäufer einen Preisvorschlag gesendet hast, und dieser ihn angenommen hat. Auch dann ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Du schreibst: Den Kauf kann man nicht wieder Rückgängig machen
Das sollte eigentlich auch klar sein. Welchen Sinn hätten Kaufverträge, wenn sie einseitig rückgängig gemacht werden können.
Du schreibst: Ich habe den verkäfer kontaktiert und dies mitgeteilt.
Was hast du dem Verkäufer mitgeteilt - und was hat der dir darauf geantwortet??
Du schreibst: Soll ich es bezahlen und zurückschicken oder nicht bezahlen.
Handelt es sich um einen gewerblichen Händler? - Dann hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Warum willst du dem Händler und dir erst noch Versandkosten produzieren, anstatt den Vertrag sofort zu widerrufen?
Diesen Vorschlag hätte dir auch ein seriöser Händler gemacht, alles andere würde nämlich für ihn nur Aufwand Kosten und Null Umsatz/Gewinn bedeuten. Deshalb wollte ich wissen, was der Verkäufer dir geantwortet hat?
Du schreibst: Die Scheinwerfer sind nicht passend deswegen kann ich es nicht gebrauchen.
Das ist zunächst einmal dein persönliches Pech. Sollte es sich um einen privaten Verkäufer handeln, hast du in der Tat schlechte Karten. Der muss dir nämlich kein Widerrufsrecht gewähren. In diesem Fall nutzt es auch nichts die Scheinwerfer zurück zu schicken.
Du schreibst: Mit ebay kenne ich mich nicht aus wie geht man hier vor?
Warum nutzt du etwas, von dem du nicht einmal weißt wie es funktioniert? Und warum hast du bei der Registrierung bestätigt, die Nutzungsbestimmungen gelesen und verstanden zu haben?
Dieses Mal geht es um 200,- EUR. Im Wiederverkauf bekommst du auch etwas. Da halten sich die Verluste in Grenzen. Aber das kann auch ganz schnell ganz anders und viel teurer werden.
Du schreibst: Was kann ich tun wenn der Kauf nicht abgebrochen wird?
Das man einen Kauf nicht abbrechen kann, über den es bereits einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag gibt, sollte inzwischen geklärt sein.
Bei einem gewerbliche Händler kannst den Vertrag widerrufen - bei einem privaten Verkäufer nicht.
Soll ich dir mal sagen was ich aufgrund deiner Beschreibung annehme?
Du hast die Scheinwerfer bewusst gekauft. Im Anschluss hast du dann bemerkt, dass die Dinger nicht passen. Nichts mit aus Versehen usw.
Gewöhn' dir mal an zu den Dingen die du verbockst auch gerade zu stehen.
Das macht Vieles schon automatisch einfacher. Und vor allem sympathischer.
Wieso kann man den Kauf nicht rückgängig machen?
Pacts sund servanda.
Du musst andersrum fragen: Wieso sollte man den Kauf rückgängig machen können?
Ja von wegen ich glaube du suchst eine Ausrede, denn so funktioniert Ebay nicht.
Man kann garnichts ausversehen kaufen, selbst beim Klick auf sofort kaufen muss man noch einmal im Nachhinein bestätigen und man wird vorher darauf hingewiesen wenn man es bestätigt ein verbindlicher Vertrag zustande kommt.
Im Warenkorb gelagerte Artikel kann man wieder entfernen, es sei denn man klickt jetzt kaufen an und dann muss man ebenfalls bochmals bestätigen.
Daher deine Geschichte kann nicht stimmen!