Ebay unterschied zwischen privat und gewerblichem Verkäufer

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Einen kurzen Überblick über die gerwerbliche Tätigkeit im online-Handel ist hier nachzulesen:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

Das kann jedoch nur als Anhaltspunkt verstanden werden, da das Recht nicht bei eBay liegt.

Maßgebend für Kaufverträge zwischen Käufer und Verkäufer BGB; wobei das BGB auch für Verträgen zwischen privatemn Verkäufern und Käufern gilt.

  • Ein gewerbliche Verkäufer muss ein Gewerbe anmelden.
  • Dieses ist bei eBay nachzuweisen!
  • Ein neuer gewerblicher Verkäufer sollte z.B. Rat bei der IHK suchen.

da solltest du die AGBs von eBay lesen. So auf Anhieb fällt mir nur ein, das private Verkäufer die Ware nicht zurück nehmen oder umtauschen müssen, gewerbliche sind dazu verpflichtet!

Der gewerbliche Verkäufer muss eine Garantie auf seine Waren geben, der private Verkäufer muss lediglich gewährleisten, dass die Ware wie beschrieben ist (dies lässt sich nicht wie viele glauben ausschließen).

kevin1905  08.01.2013, 12:36

Bitte mal googlen: Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Kein Händler/Hersteller muss irgendwas garantieren.

Hallo, als gewerblicher Verkäufer musst Du neben der Umsatzsteuer die DU abführen musst auch die Rücknahme der Artikel gewähren und zahlst u.a. bei einem Kaufpreis von unter EUR 40 das Rückporto für den Kunden und bist auch für die Lieferung der Ware und die Rücksendung der Ware verantwortlich.

VG

Grundsätzlich muss bei eBay jeder gewerbliche Verkäufer über das Widerrufsrecht belehren. Dabei ist aber nicht maßgeblich, ob man seinen Account bei eBay selbst als "gewerblich" eingestuft hat, sondern ob Gerichte die Verkaufstätigkeit als "gewerblich" beurteilen würden. Siehe dazu auch den folgenden Absatz. Privat oder gewerblich?

Der Gesetzgeber hält es leider nicht für nötig, genaue Abgrenzungen zu definieren. Und so bleibt die Entscheidung, ob jemand privat oder gewerblich handelt, letztlich den Gerichten überlassen und ist vorher kaum kalkulierbar.

Leider neigen die Gerichte dazu, fast alle eBay-Verkäufer als gewerblich zu betrachten. Dazu zwei Urteile:

Das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte am 04.04.2005: Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Aktenzeichen 21 C 185/04).

Für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform reiche es aus, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe, so das Urteil des Landgericht Hanau vom 28.09.2006 (Az. 5 O 51/06).

Daher mein Rat: (Echte) private Verkäufer sollten eBay meiden. Alle anderen sollten ihren eBay-Account als gewerblich kennzeichnen - müssen dann aber natürlich auch allen damit verbundenen Pflichten nachkommen.

http://www.wortfilter.de/news11Q3/4176-Anleitung-Widerrufsbelehrung-bei-eBay.php