ebay privatverkauf: Artikel als funktionstüchtig beschrieben aber defekt (Tablet, ebay, Rücknahme)

6 Antworten

Leite ein gerichtliches Verfahren ein.

ronnyarmin  05.09.2014, 14:15

Was meinst du damit?

Aktueller Stand: Verkäufer antwortet nur selten. Musste jetzt wieder über 48Stunden auf ne Antwort warten. Er sagt die ganze Zeit, dass er nach der Rechnung gucken will, ob diese existiert und ob noch Garantie drauf ist. Habe ihm jetzt mehrmals geschrieben, dass ich ihm bis FR (also heute) eine Frist gebe, weil ich sonst einen Termin bei meinem Anwalt machen werde. Reagiert dadrauf gar nicht und die Rechnung hat er immernoch nicht gefunden (obwohl ich ihm schon gesagt habe, dass ich sicherlich nicht noch länger drauf sitzen bleibe und das Ding einschicken werde und wochenlang drauf warte). Habe ihn mehrmals gebeten, es einfach zurückzunehmen. Auch als ich ihm sagte, dass in der Artikelbscheschreibung gar nichts zur Rücknahme steht, sondern nur oben unter Artiekelstand einfach "keine Rücknahme" und dies wohl nicht ausreicht, reagiert er nicht drauf. So langsam nervt es mich. Muss ich wirklich zum Anwalt oder direkt zur Polizei Anzeige erstellen lassen? Wie gesagt, ich habe dem Verkäufer bestimmt 4 oder 5mal darum gebeten, den Artikel bis FR zurückzunehmen und mir das Geld zurück zu überweisen. Ohne Erfolg und er geht nichtmal drauf ein, sondern klammert sich seit DI daran, dass ja evtl. eine Rechnung mit evtl. Garantie vorhanden sein könnte. (Bitte entschuldigt Tippfehler, es ist schon spät für mich... langer Tag mit viel Aufregen -.-)

Du hast dein Geld nicht in den Sand gesetzt, melde diesen Fall direkt an Ebay! Dann muss der Verkäufer im Normalfall den Artikel zurücknehmen bzw. austauschen, ich selbst hatte auch schon so einen Fall. Nachdem ich einen neuen Fall bei Ebay geöffnet habe, war das Problem in ca. einer Stunde geklärt und der Käufer nahm den Artikel zurück.

Es gibt eben Leute, die nicht ganz ehrlich sind, bei ihren Angaben....

Viel Glück!

kluetje  02.09.2014, 05:40
Dann muss der Verkäufer im Normalfall den Artikel zurücknehmen bzw. austauschen

Und wenn er es nicht macht ...?

ronnyarmin  02.09.2014, 12:44
@kluetje

Von ebay kannst du keine Hilfe erwarten. Du kannst nur zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Musst dann aber auch beweisen können, dass der Artikel defekt bei dir ankam.

patbass88 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 14:02
@kluetje

Genau das ist es. Er besteht darauf, dass "keine Rücknahme" reicht. Und der Defekt sei bei ihm noch nicht vorhanden gewesen (witzigerweise, ist das ganze Internet voll damit, dass genau der beschrieben defekt bei fast jedem tablet dieses modells auftritt) und, dass der Artikel nicht Artikelbeschreibung entspricht (kratzer sind mehr als keine vorhanden) juckt ihn nicht.

ronnyarmin  02.09.2014, 12:42

Da er mit Überweisung gezahlt hat, interessiert es ebay nicht die Bohne, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.

Kann doch nicht sein, dass man als Privatperson nur den Satz mit der Rücknahme reinpacken muss und dann automatisch defekte Sachen verkaufen kann

Stimmt, das kann nicht sein. 'Der Satz mit der Rücknahme' hat nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun, die kein Verkäufer ausschliessen kann.

patbass88 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 14:03

Habe ich ihm auch gesagt. Geht er nicht drauf ein. Scheint ihm auch egal zu sein, dass ich zum Anwalt gehen werde.

ronnyarmin  05.09.2014, 14:14
@patbass88

Zum Anwalt brauchst du nicht zu gehen. Eine Zahlungsaufforderung und bei deren Terminverstreichung einen Mahnbescheid zu beantragen ist nicht schwer.

Da du dich im Recht siehst, würde ich es nicht bei der Androhung rechtlicher Konsequenzen belassen, sondern die Sache wirklich durchziehen.

patbass88 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 15:34
@ronnyarmin

Werde ich definitiv durchziehen! Insgesamt 160€ einfach so verstreichen lassen, nie im Leben. Kannst du mir genaueres zum Thema Mahnbescheid sagen? Was muss ich da beachten? Wo beantrage ich den genau (beim Gericht?)?

ronnyarmin  05.09.2014, 16:16
@patbass88

Vor der Beantragung des Mahnbescheids musst du dem Schuldner eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung zukommen lassen. Nachweisbar ist die Zustellung nur per Einschreiben mit Rückschein. Zahlungsfrist 2 Wochen ist auf jeden Fall rechtssicher.

Die Kosten für die Zustellung kannst du in die Zahlungsausforderung aufnehmen, d.h., die forderst du direkt mit ein.

Wenn er nach Fristverstreichung nicht gezahlt hat, kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Das geht online sehr einfach. Du musst dafür aber in Vorkasse treten. Sollte der Schuldner zahlunsunfähig sein, bleibst du auf deinem Schaden sitzen. Daher ist es ratsam, die Sache ohne Anwalt durchzuziehen.

Meld dich nochmal, wenn er nicht zahlt. Wie das mit dem Mahnbescheid geht, erkläre ich dir dann.

patbass88 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 16:29
@ronnyarmin

Okay, aber wie läuft das dann mit der Rückgabe des Artikels? Er muss den Artikel ja auch irgendwie zurückbekommen ;-)

Versuche mal den Verkäufer damit zu überzeugen:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Per Einwurfeinschreibebrief

patbass88 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 14:00

Danke! Habe ihm den Link geschickt. Er meint nur, ich soll ruhig zum Anwalt gehen. Er vergisst aber, dass das Tablet nicht nur defekt ist, sondern auch Kratzer hat. Also 2 Sachen abweichend von der Artikelbschreibung. Werde ich wohl ernsthaft am DI zum Anwalt gehen müssen.