Ebay-Kleinanzeigen, wann gültiger Vertrag abgeschlossen?
Guten Morgen,
ich habe eine Frage, ich verkaufe gerade ein Fahrrad auf Ebay-Kleinanzeigen, ich hatte mich mit einem Käufer auf einen Preis geeinigt und auch einen Abholtermin (per ebay-kleinanzeigen nachrichten)
Diesen Abholtermin hat er Versäumt. Daraufhin habe ich einem anderem Käufer zugesichert das Fahrrad kaufen zu können.
Der erste Käufer besteht immernoch auf das Fahrrad, obwohl er den vereinbarten Zeitpunkt / Tag nicht eingehalten hat. Weil er mein es sei ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen.
Wie seht ihr das ? Könnt ihr mir da weiterhelfen ?
6 Antworten
Selbst wenn der zustande kam - hat ER ihn gebrochen!
Kontakt abbrechen und gut ist!
Danke schonmal für die Antworten, ich habe ein wenig Angst, weil er darauf besteht und aufjedenfall Vorbeikommen wird/ sagt er zumindest. Habe Ihm mehrmals gesagt dass er jetzt nicht mehr kommen brauch.
Er hat wohl ne Anfahrt von 300km oder so
Nein, der Vertrag kommt in den Kleinanzeigen zustande, wenn Geld gegen Ware getauscht wird. Das war hier nicht der Fall, da bekommst du keine Probleme.
Das ist leider komplett falsch. Ein Vertrag kommt zustande, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Das war hier der Fall.
Sicherheitshalber hättest Du den zwischen dem ersten Käufer und Dir geschlossenen Kaufvertrag nach Nichteinhaltung des Termins deswegen lösen müssen. Du musst schauen, wie Du Dich auf Grund seines Vertragsbruchs daraus "eiern" kannst. Denn, unabhängig von der Zahlung, hat der Kaufvertrag Bestand:
http://www.helpster.de/muendlicher-vertrag-ist-rechtskraeftig-so-vermeiden-sie-risiken_84529
Der Käufer hat seine Pflicht aus dem Kaufvertrag verletzt:
https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Die 300 km haben dabei nichts zu sagen. Ich wünsche Dir gute Nerven und Glück.
Sage ihm nicht, dass er nicht mehr zu kommen bracuht. Schreibe ihm, dass auf Grund seiner Vertragsverletzung (Nichteinhaltung des be- / versprochenen Termins und damit Zahlung und Abholung) der Vertrag von Dir als gelöst betrachtet wird und wurde.
Ebay-Kleinanzeigen sind wie ein Flohmarkt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Und wer zu spät kommt, den bestraft das Leben (M. Gorbatschow).
Wenn überhaupt von einem Vertragsbruch die Rede sein kann, ist der säumige Käufer der Schuldige. Er hat gegen eine vertragliche Vereinbarung, nämlich den Abhol- und Zahltermin, verstoßen. Und schon ist er raus aus der Nummer.