Ebay Käufer will Anwalt einschalten, mit recht?
Hallo allerseits, Ich habe vor kurzem ein Headset bei Ebay verkauft. Ich hab es so verschickt, wie es auch beschrieben wurde von meinerseits. Der Käufer hat aber mehr erwartet und ich hab ihm gesagt, dass ich nur das habe was auch verschickt wurde und das ich nicht weiteres tun kann. Nach langer Diskussionen kam er an mit "Das ist Betrug" wenn sie die fehlende Teile nicht verschicken gehe ich mit Recht zum Anwalt. Da ich ja auch kein Gewerblicher käufer bin krieg ich ja alles nicht so leicht her. Ich hab ihm angeboten, dass ich sein Geld zurück überweise und dass er die erhaltene Ware behalten darf. Weil ich ja ein sauberen Abschluss will und kein Rechtstreit.. Danke schonmal im voraus.
5 Antworten
Wenn Du es verschickt hast, wie beschrieben, mach Dir mal keine Sorgen. Der kann ja zum Anwalt gehen, der dann auch nichts machen kann.
Auf so etwas wird sich kein Anwalt einlassen!
Der Fragesteller hat ein geklautes Bild MIT Ladestation in die Auktion
gestellt! Der Käufer hat ein Recht auf den abgebildeten Artikel.
Wenn du eine falsche Artikelbeschreibung oder ein geklautes Foto eingestellt hast, das mehr Zubehör zeigt, als du tatsächlich lieferst, kann er dich auf Erfüllung verklagen.
Ob das der Fall ist und ob er das durchzieht, und ob er gewinnt, steht auf einem anderen Blatt.
Überdenke deine Artikelbeschreibung, ob da ein Fehler war oder nicht, und dann handle entsprechend.
Das Bild hast du selbstverständlich geklaut! Die Bilder des Herstellers sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht beliebig verwendet werden, schon gar nicht auf Ebay!
Du hast wirklich überhaupt keine Ahnung. Das ist eine Urheberrechtsverletzung, das Recht an den Bildern liegt beim Hersteller.
Sie haben wohl Recht, das habe ich vergessen zu erwähnen. Ich hab das Bild mit dem Ladestation (was er mit erwartet hat) als Bild mit dem Headset. Ist es aber nicht so, dass der Artikel nicht unbedingt exakt gleich mit dem Bild ist, also es kann ja davon ein wenig abweichen oder ? besten dank für ihre antwort.
LG
Da haben wir es. Du musst exakt den Artikel fotografieren, den du zu verkaufen hast! Du bist dem Käufer die Ladestation schuldig und er kann zu Recht zum Anwalt gehen!
Ebay ist kein Spielplatz für Unbedarfte.
lass dich doch nicht einschüchtern, wenn die Ware so war wie beschrieben, kann er doch nichts machen. Ein Anwalt msus er selber bezahlen und das kostet mit Sicherheit mehr als das Headset, oder ?
also vergiss es einfach und ignoriere seine Forderungen,, ( sofern alles korrekt war von deiner Seite)
Das ist nicht korrekt. Der Fragesteller hat ein geklautes Bild MIT Ladestation in die Auktion gestellt! Der Käufer hat ein Recht auf den abgebildeten Artikel.
Ups, das konnte ich nicht wissen. Nun muss er noch eine Ladestation liefern. Das ist Dumm Gelaufen. :((
... und der Hersteller kann ihn am Arxxx kriegen wegen Verletzung des Urheberrechts an eigenen Bildern!
Hallo Anonym42!
War denn auf den Bildern oder in der Beschreibung die Rede von Teilen, die nicht mitgeschickt wurden? Bzw. was genau war das fehlende Teil?
Solltest du deine Ware so verschicken, wie es beschrieben war, musst du keine Bedenken haben, da du im Recht bist.
Wenn er auf deinen Vorschlag trotzdem mit einer Klage reagiert, dann blufft er höchstwahrscheinlich um noch mehr rauszuholen.
-D
Wenn du wirklich im Recht bist, genau das abgeschickt hast, was du beschrieben oder als Bild gezeigt hast, passiert dir gar nichts. Dann wird der Käufer ein unseriöser Mensch sein, jemand , der allesgeschenkt haben will! Ich habe nicht allzu viel Erfahrung mit ebay- Verkäufen, aber meinem Sohn ist auch schon mal Ähnliches passiert. Käufer hat gezahlt, Ware erhalten (unbeschädigt), schrieb aber, dass er nicht zufrieden sei. Es waren jedenfalls fadenscheinige Gründe.
Mein Sohn hat ihm geschrieben, er solle nur einen Anwalt einschalten. -- Da es sich bei dem Verkauf um 40 - 50 Euro Wert handelte, hat sich dieser Käufer, der nachweislich gute Ware erhalten hat, nicht mehr gemeldet. Sein "Anwalt" wäre wohl kostspieliger gewesen, als die Ware!
Der Fragesteller hat ein geklautes Bild MIT Ladestation in die Auktion
gestellt! Der Käufer hat ein Recht auf den abgebildeten Artikel.
Dann hat er ja, was er wollte. Die Ware UND das Geld, und genau das war wohl der Plan bei der Reklamation.
Wenn Du das Headset so verschickt hast, wie es beschrieben war, ist alles gut. Seine "erwartungen" sind kein Maßstab.
Wenn ich jemanden treffe, und Marilyn Monroe erwarte, habe ich halt auch Pech gehabt.
Der Fragesteller hat ein geklautes Bild MIT Ladestation in die Auktion
gestellt! Der Käufer hat ein Recht auf den abgebildeten Artikel.
Ja, wenn das so ist, hast Du natürlich recht. Davon stand aber in der Frage nichts.
Hören sie mal geklaut war es nicht, da ich es zum ersten mal was Verkauft habe, wusstr ich e garnicht und ich versu he dem Herren ja auch entgegen zu kommen. Das Bild war vom Hersteller als Anteige für den Artikel.