eBay gebühren Steuerlich absetzen als kleinunternehmer . ist das möglich Wenn ja, wo mus ich die eintragen. unter werbungs kosten?
Hallo Experten, brauche eure Hilfe. Ich bin seit 1 Jahr als kleinunternehmer ( nebenberuflich – online Handel ) angemeldet. Meine Frage lautet: Kann ich ebay gebühren steuerlich absetzen ? wenn Ja, wo soll ich die eintragen ??? Unter Werbungskosten ???
1 Antwort
Ein Kleinunternehmer kann keine Werbungskosten haben ....
es handelt sich um Gewinneinkünfte, deshalb sind es hier Betriebsausgaben ...
ich verbuche Ebay-Gebühren als Verkaufsprovision.
bytheway: Ebay-Gebühren unterliegen der Revers-Charge-Verfahren ...
Ebay verlagert die Umsatzsteuer auf den Zahlungspflichtigen ..
somit bist Du dafür verantwortlich, dass für die Ebay-Gebühren Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird ...
(mir ist bekannt, dass das Gewerbe als Kleinunternehmen nach § 19 UStG geführt wird. Auch deshalb IST für die Ebay-Gebühren Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen ...
und Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine Bringschuld des Steuerpflichtigen)
Tipps von Helpster als voll nehmen?
Mach ich auf alle Fälle nicht .........
es sind KEINE Werbungskosten
OK. Danke , aber was sagst du dazu ? http://www.helpster.de/ebay-monatliche-gebuehren-steuerlich-absetzen-so-geht-s_92565