Ebay Fall- Käuferin entdeckt Loch in Manteltasche und will nun...?
Also ich habe einen Mantel im Wert von 400 Euro bei eBay verkauft. Reine Schurwolle etc.
Die Käuferin hat ihn für 21 Euro ersteigert und hat nun geschrieben, dass sie in der Tasche ein kleines Loch oder riss an einer naht gefunden hat. Deswegen ist sie zu einer Schneiderin (???!!) gegangen und wollte nun dass ich diese Kosteb zur Hälfte übernehme!
Hab sowas noch nie erlebt. Wie ist die Rechtslage. Ich habe dort kein Loch oder ähnliches gefunden. Der Mantel ist absolut neuwertig. Und selbst wenn, könnte sie den Mantel zurüxkschicken und mich nicht mit der kostenübernahme erpressen, denn sie will mich jetzt negativ bewerten.
Was sagt ihr?
9 Antworten
Wie ist die Rechtslage.
Sofern sie die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben stellt sich die Frage, ob es sich um einen Mangel handelt, der nachgebessert werden muß.
Wurde die Ware als gebraucht verkauft, ist in jeden Fall von den üblichen Gebrauchssprufen auszugehen.
Beruft sich der Käufer auf die Gewährleistung, kann er aber nicht einfach eine Ersatzvornahme vornehmen ( also den Schaden durch einen Dritten seiner Wahl beheben lassen), sondern muß den Verkäufer zur Reparatur auffordern.
Und selbst wenn, könnte sie den Mantel zurüxkschicken und mich nicht
mit der kostenübernahme erpressen, denn sie will mich jetzt negativ
bewerten.Und selbst wenn, könnte sie den Mantel zurüxkschicken und mich nicht
mit der kostenübernahme erpressen, denn sie will mich jetzt negativ
bewerten.
Das ist in der Tat ein Problem. Zwar sollte Ebay die schlechte Bewertung ggf. wieder löschen, allerdings erweckt der Service von ebay gennerell den Eindruck aus minderjährigen zu bestehen, die mehr oder minder zufällig Textbausteine zusammenklicken.
Sie hat das Recht, das Loch in der Tasche zu bemängeln, sofern du darauf nicht hingwiesen hattest.
Dann hätte sie dich aber informieren und um eine Lösung bitten müssen. Auf ihre Kosten den Schaden beheben zu lassen und daraufhin Ansprüche an dich zu stellen ist nicht rechtens. Du hast Glück gehabt, dass sie sich so ungeschickt angestellt hat.
Was sagt ihr?
Bei eBay steigt die Zahl der Betrüger, Nörgler, Idioten und Kinder in den letzten Jahren exponentiell an.
Ich bringe solche Sachen schon lange lieber ins Sozialkaufhaus statt mir wegen 'nem 20er irgendwelchen Ärger einzuhandeln.
...zu der anderen Frage: Ich würde natürlich nichts erstatten!
Hallo,
nur ruhig Blut !
Die kann nichts machen, wenn sie zum Anwalt geht - da lacht sie der Anwalt aus - wird sie keinen Erfolg haben. Sie kann überhaupt nichts tun, weil sie wußte, daß der Mantel gebraucht war.
Das ist eine Nörglerin.
Ich würde einfach nicht mehr antworten und mich nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Emmy
Ja, sicher, es ist möglich, aber sage dir, daß es dich nicht daran hindern wird weiter zu verkaufen ! Wenn bisher alles gut gelaufen ist, dann ist es nicht sooo wichtig !
Man kann niemals alle zufriedenstellen, Nörgler gibt es überall !
Emmy
Gekauft ist gekauft. Sie hätte Dich vorher informieren müssen und Du hättest zustimmen müssen. Sag ihr das. Und das Sie jederzeit den Mantel zurückgeben kann gegen Erstattung des Kaufpreises. Aber 50% dazuzahlen würde ich nicht machen erstmal. Um welchen Betrag geht es denn?
Sie kann eine schlechte Bewertung geben und das könnte für weitere Verkäufe sehr hinderlich sein.