Ebay Bewertung negativ. Verkäufer droht mit Anwalt!
Hallo,
ich habe gestern bei Ebay eine negative Bewertung abgegeben. Grund: Die Ware hat nicht so funktioniert wie sie sollten. Bei mir jedenfalls nicht. (Emails im Vorfeld usw. haben alle stattgefunden!)
Da der Verkäufer diesen Artikel angeblich schon 2000x verkauft hat und noch nie irgendetwas beanstandet wurde, hat er mich nun aufgefordert, die Bewertung zurückzunehmen. Anderenfalls schalte er seinen Rechtsanwalt ein.
Was bedeutet das dann für mich? Kann es sein, dass ich nachher noch die Anwaltskosten tragen muss, falls sich rausstellen sollte, dass ich zu Unrecht neg. bewertet habe. Oder kann ich dem Ganzen entspannt entgegensehen?
Der Wert der Ware liegt bei ca. 25 Euronen. Eigentlich lachhaft, aber ich sehe nicht ein, darüber hinwegzusehen, wenn die Ware nicht so funktioniert wie beschrieben.
Was meint ihr?
9 Antworten
genau wie Du sagst, es ist lachhaft! Ein Anwalt kann da gar nichts ausrichten, denn die Möglichkeit Negativbewertungen abzugeben wurde ja nicht ohne Grund eingeführt! Ich hatte dieses Jahr auch Probleme und hab eine Negativbewertung abgegeben. Daraufhin wurde ich bedroht. Ebay hat mir überhaupt nicht geholfen! Die Krönung des ganzen war dann, dass ein Bekannter dieses Verkäufers bei mir einen Scheinkauf tätigte. Das heißt er hat etwas ersteigert, ist vom Kauf zurückgetreten und hat mir dann noch eine Negativbewertung erteilt. Auch hier hat sich Ebay nicht gerührt. Also spar Dir die Mühe das Ganze Ebay mitzuteilen. Du regst Dich nur noch mehr auf! Und keep cool. Ich sage nur getroffene Hunde bellen! Der Verkäufer wird wohl genau wissen, dass das Teil defekt ist!
Ich würde ihn toben lassen! Du hast schließlich den Beweis (die defekte Ware). Da würde ihm jeder Anwalt, den er (!) bezahlt, davon abraten, vor Gericht zu ziehen. Ich halte das für eine leere Drohung und würde es Ebay melden. So kommt man nämlich auch zu (falschen) positiven Bewertungen, wenn man die Käufer zu erpressen versucht. Und natürlich hast Du ein Recht auf eine neue Lieferung der Ware - scheint ja ein gewerblicher Verkäufer zu sein.
Ich habe mich auch einige wenige Male zu einer negativen Bewertung entschlossen und wurde einmal ähnlich bedroht. Vergiss es. Ebay bietet nun mal die Möglichkeit der negativen Bewertung, und wem das nicht passt, der braucht ja bei ebay nicht mitzumachen.
Wegen was will er den Anwalt einschalten. Da gibts keinen Grund, sich so aufzumanteln. Wenns ncht funktioniert wie beschrieben dann ist es halt so. Da kann kein Anwalt was dran ändern. Und selbst wenn: Was will er beim Anwalt? Ein müdes Lächeln abholen?
Ich wuerde mal zurueckfragen, ... bei diesen 2000 Mal ohne Beanstandung, wie oft kam es dabei denn durch Drohung mit Rechtsanwalt zu keiner Beanstandung?