ebay betrug gebotsrücknahme?

10 Antworten

Kurz vorher geht das nicht mehr.

Rücknahme eines Gebots

Wann darf ich ein Gebot zurücknehmen? Wichtige rechtliche Hinweise zur Gebotsrücknahme

Hinweis: Grundsätzlich sind alle Gebote auf eBay verbindlich.

Bevor Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben.

Die Rücknahme eines Gebots ist nach §10 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Lesen Sie dazu unsere ausführlichen Informationen im Rechtsportal.

Hinweis: Bei Sofort-Kaufen-Angeboten können Sie kein Gebot zurücknehmen. Sobald Sie den Kauf bestätigt haben, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Das gilt auch für Festpreisartikel, die mit der Option „Preis vorschlagen“ eingestellt wurden. Sobald Sie dem Verkäufer einen Preis vorgeschlagen haben und dieser ihn akzeptiert, sind Sie verpflichtet, den Artikel zu bezahlen.

Wann darf ich Gebote zurücknehmen? Ein Gebot darf ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn

Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.

sich die Beschreibung des Artikels, nachdem Sie Ihr Gebot abgegeben haben, erheblich geändert hat.

Jetzt ein abgegebenes Gebot zurücknehmen, das den hier genannten Ausnahmen entspricht.

Ein vorgeschlagener Preis darf ausnahmsweise zurückgenommen werden, wenn

Sie einen Preis vorgeschlagen haben, aber aus Versehen einen falschen Betrag eingeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. Schlagen Sie bitte unverzüglich Ihren verbindlichen Preis vor.

sich die Beschreibung des Artikels, für den Sie einen Preisvorschlag gesandt haben, erheblich geändert hat. Der Verkäufer darf den Preisvorschlag noch nicht angenommen haben.

Jetzt einen vorgeschlagenen Preis zurücknehmen, der den hier genannten Ausnahmen entspricht.

Es ist nicht zulässig Gebote/Preisvorschläge zurückzunehmen, wenn

Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.

Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.

Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.

Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden alle Gebote gestrichen, die Sie bisher abgegeben haben. Möchten Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, müssen Sie im Anschluss erneut mit dem korrekten Betrag bieten.

Fristen

Zeitpunkt der Abgabe Ihres Gebotes Zulässig Nicht zulässig

Sie haben Ihr Gebot mindestens 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben

Ein Gebot kann zurückgenommen werden, wenn bis zum Angebotsende noch mehr als 12 Stunden verbleiben. Dabei werden auch alle früheren Gebote gelöscht. Falls Sie nur einen Fehler beheben möchten, aber immer noch an dem Artikel interessiert sind, müssen Sie ein neues Gebot abgeben. In den letzten 12 Stunden vor Angebotsende können Sie ein Gebot nur mit Zustimmung des Verkäufers zurücknehmen.

Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an den Verkäufer, um das Gebot streichen zu lassen. Es liegt jedoch im Ermessen des Verkäufers, Ihrer Bitte zu entsprechen.

Sie haben Ihr Gebot innerhalb der letzten 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben Sie können das Gebot innerhalb einer Stunde nach Gebotsabgabe zurücknehmen. In diesem Fall wird nur dieses Gebot gestrichen. Andere Gebote, die Sie mehr als 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben haben, bleiben gültig.

Die Gesamtzahl Ihrer Gebotsrücknahmen in den letzten 12 Monaten wird in Ihrem Bewertungsprofil verzeichnet, unabhängig davon, ob die Rücknahme zulässig oder nicht zulässig war.

Tipp: Wenn Sie aufgrund der oben aufgeführten Fristen Ihr Gebot nicht mehr zurücknehmen können fragen Sie den Verkäufer. Bitten Sie ihn, das Gebot zu streichen. Nur der Verkäufer hat in diesem Falle noch die Möglichkeit dazu.

Wichtige rechtliche Hinweise zur Gebotsrücknahme Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Gebot zurücknehmen.

Wenn Sie missbräuchlich Gebote zurücknehmen, kann das zum Ausschluss vom Handel auf eBay führen. Bitte lesen Sie dazu auch unsere AGB.

Klara, Support20  24.08.2010, 15:24

Liebe/r ingridshaus,

bitte achte in Zukunft darauf die Quelle anzugeben, wenn Du zitierst. Die Beachtung der Urheberrechte ist uns wichtig! Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy. Die Beiträge werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Herzliche Grüße

Klara vom gutefrage.net-Support

anjanni  24.08.2010, 14:48

??????????

Relevant scheint mir in erster Linie Dein letzter Satz zu sein.

Wer soll denn jetzt den ganzen kopierten Mist lesen? - Vielleicht hätte es doch ein Link getan.

Crack  24.08.2010, 14:52
@anjanni

Mit einem Link muss man es doch auch lesen!

Eine kurze Zusammenfassung in verständlichen Worten wäre hilfreich.

ingridshaus  24.08.2010, 14:52
@anjanni

Du brauchst es doch nicht zu lesen. Es gibt Leute, denen so eine Antwort lieber ist, als bei Ebay zu suchen.

ingridshaus  24.08.2010, 14:56
@Crack

Dann gibt es wieder welche, die eine Zusammenfassung nicht verstehen und man hat dieses und jenes nicht richtig geschrieben und das ist eben die O-Fassung von Ebay.

ingridshaus  24.08.2010, 15:50
@ingridshaus

Wer es auch immer war, danke für das Kindergartengepetze.

dein Text ist schon recht verwirrend. hast du nun das Telefon VERsteigert oder ERsteigert wie es oben steht? Also wenn du der Verkäufer bist, wo ist dann das Problem? Man kann kein Gebot kurz vorher zurück ziehen da müssen mind. 12 Stunden zwischen liegen. Und ich verstehe dein Problem nicht, wenn dieser Bieter der sein Gebot storniert hat, nicht geboten hätte, dann hättest du auch nicht mehr als 190€! Dir entstand also theoretisch doch gar kein Schaden da durch. Der Käufer hingegen muss das handy NICHT abnehmen, sofern er ohne das gestrichene Gebot gar nicht der Sieger gewesen wäre. Für dich als Verkäufer ist das aber egal, fordert er die Ware hast du die Pflicht zu verkaufen.

Kurzversion: Kein Kaufvertrag wenn jemand wieder - also nach Rücknahme durch andere - Höchstbietender ist.

aus

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion

§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

1.

...Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

TiCa7  23.10.2010, 15:45

also korrekt beschrieben! Kein Vertrag - Keine Ware! PS: diese Art von Abzocke nennt man "Abschirmung"

Ich hatte in den letzten Tagen 4 Gebote von meinem Smartphone für Artikel abgebeben, die mit einem 100-fach höheren Angebotswert registriert wurden als von mir abgegeben. Beim ersten Artikel dachte ich noch, ich hätte mich vertippt. Beim 2, 3 und 4 jedoch nicht mehr. Bei Nachfrage und Hilfe durch E-bay Mitarbeiter wurden die Gebote korrigiert. Bei E-bay ist das Problem bereits bekannt aber noch nicht gelöst.

HÄ...ein Gebot kann man Ebay nicht zurücknehmen..wie soll das gehen??