Ebay Artikel Käufer will geld sonst klage privatverkauf

3 Antworten

verweise ihn auf deine im angebot gemachten angaben udn drohe im umkehrschluss ihm nmit einer klage wenn er nciht aufhört dich zu belästigen! desweiteren kannst auch ebay darüber informieren, wenn er solche spiele des öfteren betrieben hat oder betreibt wird er bei ebay gesperrt!

babe2489 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 22:43

Ja so kommt mir das auch vor das er das provokativ macht

bcords  16.07.2012, 16:10

Dann untermauere mal diese These bitte.

Hier etwas zu meiner Aussage: http://www.anwalt.de/rechtstipps/-deins-richtig-verkaufen-bei-ebay-teil-privatverkaeufer_000610.html

... Als Klassiker erscheint bei Angeboten von Privatverkäufern immer wieder die Formulierung „nach dem neuen EU-Recht“ darf oder wird keine Gewährleistung etc. für den Verkauf übernommen. Um welches Gesetz es sich hierbei handeln soll, wird nicht angeführt. Denn dies würde sich als ziemlich schwierig gestalten - ein entsprechendes EU-Gesetz existiert nämlich nicht.

... Grundsätzlich lässt sich ein wirksamer Gewährleistungsausschluss verhältnismäßig einfach bewerkstelligen. Für den privaten Verkäufer reicht sinngemäß folgende Formulierung aus: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.

... Zwar kann die Gewährleistung mit der richtigen Formulierung ausgeschlossen werden, ein Freibrief ist das aber nicht. Der Verkäufer darf offenkundige Mängel seiner Ware nicht verschweigen, da ihm ansonsten arglistige Täuschung vorgeworfen werden kann.

Es ist daher allen Privatverkäufern zu raten, Warenmängel wahrheitsgemäß anzugeben und gleichzeitig die Haftung auszuschließen. Damit ist man als Verkäufer auf der sicheren Seite.

Auch als Privatverkäufer haftest du für die Mägelfreiheit des Produktes. Das heißt die Ware muß in dem Zustand sein wie du Sie beschrieben hast. Auch als Privatverkäufer kannst du dich davon nicht befreien.

Wenn also der Käufer anhand deiner Beschreibung von einwandfreier gebrauchter Ware ausgehen durfte, dann musst du ggf. Ersatz (ggf. Rückabwicklung) leisten wenn dem nicht so ist.

Natürlich kann er eine Klage einreichen wenn du dies nicht tust.

Persönlich würde ich die Ware zurück nehmen, aber ich unterziehe die Sachen vor Versand einer sehr gründlichen Prüfung und mache oft Fotos vom Zustand der Ware.

Wegen 17,88€ klagt keiner, das ist lächerlich. LG Funnyhanni

babe2489 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 22:40

Also muss ich nur erstmal keine Gedanken machen weil er bis Morgen um acht zum Anwalt oder Anzeige oder was auch immer will?ich habe ihn ja wirklich als gebraucht reingestellt und der Typ schreibt und droht die letzten Tage sehr viel...

supermann900  14.12.2017, 13:39
@babe2489

Würde die persohnen auf die ignolieste setzen

Vorher mit einer unterläuft und Verleihfühllage trohen

ER Jan nicht nachweisen daß er den Schaden nicht verursacht hate von daher

Würde ich warten bis Anzeige kommt

Mir daraus nichts machen Dh die

Oft eh nur eine grosse klape imm Internet haben

bcords  16.07.2012, 16:11

Ja es ist etwas lächerlich aber es wurde schon wegen geringerer Summen geklagt