Ebay Artikel Käufer will geld sonst klage privatverkauf
Hi,
also ich habe einen Anzug von mir bei ebay verkauft, hab dort beschrieben er ist gebraucht,ich habe ihn gern getragen und er lag sehr lange im schrank...ich habe ihn meines besten wissen beschrieben und vor allem als gebraucht privatverkauf keine garantie und keine rücknahme darunter geschrieben... Jetzt will der Käufer seine 17,88 € wiederhaben oder mich sonst verklagen schreibt er ständig weil er meint die hose hat innen einen großen riss im innenfutter allerdings ist mir das nicht bekannt... wie soll ich jetzt am besten reagieren kann er mich wirklich verklagen deswegen??? lg danke vorab
3 Antworten
verweise ihn auf deine im angebot gemachten angaben udn drohe im umkehrschluss ihm nmit einer klage wenn er nciht aufhört dich zu belästigen! desweiteren kannst auch ebay darüber informieren, wenn er solche spiele des öfteren betrieben hat oder betreibt wird er bei ebay gesperrt!
Ja so kommt mir das auch vor das er das provokativ macht
Dann untermauere mal diese These bitte.
Hier etwas zu meiner Aussage: http://www.anwalt.de/rechtstipps/-deins-richtig-verkaufen-bei-ebay-teil-privatverkaeufer_000610.html
... Als Klassiker erscheint bei Angeboten von Privatverkäufern immer wieder die Formulierung „nach dem neuen EU-Recht“ darf oder wird keine Gewährleistung etc. für den Verkauf übernommen. Um welches Gesetz es sich hierbei handeln soll, wird nicht angeführt. Denn dies würde sich als ziemlich schwierig gestalten - ein entsprechendes EU-Gesetz existiert nämlich nicht.
... Grundsätzlich lässt sich ein wirksamer Gewährleistungsausschluss verhältnismäßig einfach bewerkstelligen. Für den privaten Verkäufer reicht sinngemäß folgende Formulierung aus: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.
... Zwar kann die Gewährleistung mit der richtigen Formulierung ausgeschlossen werden, ein Freibrief ist das aber nicht. Der Verkäufer darf offenkundige Mängel seiner Ware nicht verschweigen, da ihm ansonsten arglistige Täuschung vorgeworfen werden kann.
Es ist daher allen Privatverkäufern zu raten, Warenmängel wahrheitsgemäß anzugeben und gleichzeitig die Haftung auszuschließen. Damit ist man als Verkäufer auf der sicheren Seite.
Auch als Privatverkäufer haftest du für die Mägelfreiheit des Produktes. Das heißt die Ware muß in dem Zustand sein wie du Sie beschrieben hast. Auch als Privatverkäufer kannst du dich davon nicht befreien.
Wenn also der Käufer anhand deiner Beschreibung von einwandfreier gebrauchter Ware ausgehen durfte, dann musst du ggf. Ersatz (ggf. Rückabwicklung) leisten wenn dem nicht so ist.
Natürlich kann er eine Klage einreichen wenn du dies nicht tust.
Persönlich würde ich die Ware zurück nehmen, aber ich unterziehe die Sachen vor Versand einer sehr gründlichen Prüfung und mache oft Fotos vom Zustand der Ware.
Wegen 17,88€ klagt keiner, das ist lächerlich. LG Funnyhanni
Würde die persohnen auf die ignolieste setzen
Vorher mit einer unterläuft und Verleihfühllage trohen
ER Jan nicht nachweisen daß er den Schaden nicht verursacht hate von daher
Würde ich warten bis Anzeige kommt
Mir daraus nichts machen Dh die
Oft eh nur eine grosse klape imm Internet haben
Ja es ist etwas lächerlich aber es wurde schon wegen geringerer Summen geklagt
Also muss ich nur erstmal keine Gedanken machen weil er bis Morgen um acht zum Anwalt oder Anzeige oder was auch immer will?ich habe ihn ja wirklich als gebraucht reingestellt und der Typ schreibt und droht die letzten Tage sehr viel...