ebay - Privatkauf - minderjährige bei Ebay (Rechtsfrage)
Hallo leute, ich verkaufe gerne und oft auf ebay. leider sind mir 2 Käufer, bei 2 verschiedenen artikeln mit ein und der selben Ausrede gekommen. " Das angeblich ihre Kinder das gebot gesetzt hätten und sie nun gerne vom Kauf zurücktreten möchten! "
Es sieht wohl so aus das sich das ganze immer mehr häuft bei ebay, oder als passende ausrede genutzt wird. (meiner meinung nach) um rücktritt des Kaufes zu gewähren!
Ich habe derzeit noch mit 1 Person ärger, diese überweist mir kein Geld (Ebayfall ist offen) und möchte auch anscheinend keinen Schadensersatz zahlen!
Unter jeden meiner Artikel steht ausdrücklichst, das spaßbieter mit einem schadensersatz von 30% rechnen können, oder anwaltspost!
Jetzt möchte ich von euch wissen, kein Schwachsinn oder gerate wie ist die Sachlage! Ich bin stark der vermutung das dies als ausrede genutzt wird um den Artikel nicht kaufen zu müssen, man kennt das ja Man sieht einen artikel bietet schnell drauf und hat eben mal die artikelbeschreibung nichtg gelesen oder irgendwas passt einem dann doch nicht!
Ich werde dem Käufer einen Brief senden vermutlich wenn da nichts mehr kommen sollte. angeblich hat der 12 Jährige sohn geboten. (hatte dem käufer bereits mehrere mails geschrieben wo mein geld bleibt - keine antwort erst bei eröffnung des ebayfalles. sieht für mich stark nach einer ausrede aus!)
11 Antworten
Mit diesem Thema hat sich bereits der BGH (Az.: VIII ZR 289/09) befasst und zu dem Urteil gekommen, dass der Kontoinhaber nicht dafür haftet, wenn Dritte sein Konto missbrauchen. Man kann den Kontoinhaber auch nicht Schlamperei bei der Passwortwahl/aufbewahrung machen.
Du bewegst dich als auf rechtlich dünnen Eis mit deinen Forderungen. Selbstverständlich kannst du rechtlich vorgehen, wenn jemand behauptet, sein minderjähriger Sohn hätte geboten und dabei war es der Vater selbst. Aber im Zivilrecht gilt: Wer behauptet, muss beweisen. Kannst du beweisen, dass es wirklich der Vater war? Eher nicht, daher ist so etwas mit sehr hohem Prozessrisiko verbunden - auch wenn deine Vermutung durchauas richtig sein mag. Nur eben nicht vor Gericht beweisen. Ein Gericht möchte Beweise, nicht Vermutungen.
Unter jeden meiner Artikel steht ausdrücklichst, das spaßbieter mit einem schadensersatz von 30% rechnen können, oder anwaltspost!
Diesen Satz kannst Du weglassen, denn der hat keine rechtliche Relevanz. Außerdem machst Du Dich lächerlich, wenn das nur eine leere Drohung ist. Zur Frage: Jeder ist für seinen Account verantwortlich. Wenn er zulässt, dass seine minderjährigen Kinder bieten (wird aber oft nur als Ausrede genutzt) ist er dafür voll verantwortlich. Nur Rechthaben und Durchsetzen sind leider zweielei Dinge.
Sieht für mich auch nach Ausrede aus. Aber selbst wenn der Sohn geboten haben sollte, dann müssten die Eltern das nachweisen. Außerdem müssen die Eltern ihren Account vor Fremdzugriff (in diesem Fall der Sohn) schützen. Du kannst natürlich zum Anwalt gehen. Im Grunde würdest du vor einem Gericht sogar Recht bekommen. Jetzt kommt das große ABER. Wenn der Käufer nicht in der Lage ist den Artikel zu bezahlen, weil er vielleicht bereits in der Privatinsolvenz oder eventuell Hartz-4-Bezieher ist, dann hast du schlechte Karten. Und für Mahnbescheid und Co gehst du ja erstmal in Vorkasse. Auf dem Geld wirst du dann wahrscheinlich sitzenbleiben. Ich habe auch Erfahrung mit solchen Käufern. Ist manchmal echt schlimm.
Kannst du deine Antwort auch rechtlich begründen mit Paragrafen und Urteilen oder ist es deine persönliche Meinung?
Aus den Rechtsfragen-FAQs von Ebay: (Hättest Du auch selber suchen können)
Muss ich haften, wenn mein Kind wie wild bei eBay einkauft? Das einem das eBay-Konto extrem heilig sein sollte, ist erst im März vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Es verurteilte einen Mann dazu, für die Markenrechtsverletzung geradezustehen, die seine Ehefrau ohne sein Wissen mit seinem eBay-Account begangen hatte. Da er seinen Account nicht ausreichend vor der Gattin geschützt habe, müsse er sich so behandeln lassen, wie wenn er den Verstoß selbst begangen hätte. Das heißt: Juristisch gesehen, ist ein Familien-Account, also ein Nutzerkonto, auf das Partner und Kinder Zugriff haben, riskant für denjenigen, auf dessen Namen er läuft. Anders sieht es aus, wenn die minderjährigen Kinder mit ihrem eigenen Account bei eBay einkaufen - was laut eBay-AGB zwar verboten, aber mangels Identitätsprüfung kaum zu verhindern ist. Entgegen der Floskel "Eltern haften für ihre Kinder" sind Erziehungsberechtigte in diesem Fall nicht automatisch verpflichtet, für den Schaden zu haften. Entscheidend ist, ob Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt wurden. Es macht einen Unterschied, ob der neunjährige Sprössling am Wohnzimmer-PC shoppen ging oder vom Schulcomputer aus. In letzterem Fall ist für den Verkäufer normalerweise nichts zu holen.
Natürlich könnte das eine Ausrede sein. Vielleicht entspricht es aber auch der Wahrheit und der Kaufvertrag ist unwirksam. Wenn du nicht gerade Klage deswegen erheben willst, bleibt dir leider nichts anderes übrig, als die Behauptungen so hinzunehmen.