E-Mail Terror vom Inkassobüro, muss ich zahlen?
Guten Morgen, ich bestelle bei Versandhäusern gerne mit Klarna als Zahlungart- immer keine Probleme gehabt. Klarna schickt mir die Rechnung per Post zu - alles easy. Nun geht es um eine Zahlung von 2,50Euro, Mahngebühren einer letzten Rechnung, die ich nicht beglichen habe. Dies liegt jetzt ungefähr 4 Monate zurück. Dem stimme ich zu. Ich habe allerdings keine Mahnung per Post bekommen sondern Wochen später auf meine (inaktive) Mailadresse. Hätte ich diese Rechung wie üblich per Post bekommen,wär alles kein Problem, ich hätte bezahlt. Als ich vor Kurzem nach Monaten wieder mein Mailfach öffnete, war es voll vom Mahnungen von einem Inkassobüro... für die 2,50Euro soll ich nun 100Euro zahlen. Angeblich wär meine Postanschrift falsch. Meine Adresse ist richtig und ich kann dies auch beweisen - Klarna hatte mir ja bereits schon oft Rechnungen an diese Adresse zukommen lassen. Dies habe ich der Inkasso Firma mitgeteilt - nach 2 Wochen Funkstille habe sich Klarna dazu bereit erklärt, KULANTERWEISE die 100Euro auf 45 Euro zu reduzieren. Ich soll dies STILLSCHWEIGEND annehmen. Muss ich das?! DANKE FÜR EURE HILFE
7 Antworten
Zuerst, ich bin kein Rechtsanwalt. Möchte Dir aber folgendes sagen.
Streit bedeutet immer Stress und Ärger, Zeitverschwendung, keine innere Ruhe haben.
- Solltest Du es Dir leisten können, zahle die 45 Euro, Ende und Schluß.
Ich hab mir ein Limit gesetzt. Alles bis 150 Euro lohnt sich nicht lange herum zu machen. Das bringt nur mehr Kosten und graue Haare, als es Wert ist.
- Solltest Du es Dir nicht leisten können, muss man das mal richtig auseinander nehmen und eine ganz klare Ansage machen. Und dann warten, bis der Mahnbescheid kommt und diesem ganz einfach widersprechen. Dann muss man weiter sehen, ob Klarna oder Inkasso das weiter über ein Gericht vorantreibt. Dann bräuchtest Du einen Rechtsanwalt. Das ist mit weiteren Kosten behaftet.
Habe selbst für acoreus /coeo gearbeitet . Die klagen nicht
Ich kann die Verägerung verstehen. Aber glaub mir, schlaf eine Tag drüber und lass Dich nicht darauf ein. Das hin und her kostet viel Zeit und Nerven.
Wenn man eine Mailadresse hat, ist man mehr oder weniger verpflichtet, sich regelmäßig anzuschauen,was da an E-Mails gekommen ist. Einen Brief per Post musst Du ja auch aufmachen und lesen und kannst ihn nicht einfach ignorieren.
Ich würde es bezahlen. Soweit ich mich erinnere, steht auf den Klarna-Rechnungen immer drauf, das sie sich vorbehalten, bei Nichtbezahlung das an ein Inkassobüro zu übergeben.
lg Lilo
nein, natürlich musst du das nicht annehmen
aber ich weiß nicht, was sie dann machen
1. Den Ursprungsbetrag überweisen. Überweisungsbeleg kopieren.
2. Dem Inkassobüro dies Mitteilen: "Widerspruch" einlegen: Deine Postanschrift ist korrekt (Kopie der aktuellen Meldebescheiniguung beilegen). Überweisungsbelegkopie beilegen. Diesen Widerspruch in Schriftform per Einschreiben Einwurf.
Fertig.
Klar wird das Inkassobüro dich nicht in Ruhe lassen, kannst du aber getrost ignorieren. Die werden wegen dem Betrag kaum vor Gericht ziehen. Und selbst wenn, müssen die die Kosten vorstrecken, und das lohnt sich nicht.
Bedenke: Das Inkassobüro ist spezialisiert auf Psychoterror. Wenn du das aushalten kannst (die werden dich bestimmt auch anrufen), mache es so wie oben beschrieben.
Wenn du Angst hast, zahle.
Ich kann dir aber empfehlen, Widerspruch einzulegen und ab dann zu ignorieren.
Danke!
Soll ich den Ursprungsbetrag an Klarna oderdem Inkassobüro überweisen?
Klarna.
Aber: Dies ist keine Rechtsberatung. Das ist über das Internet nicht erlaubt und soll es auch nicht sein. Nur eine persönliche Empfehlung.
Aber wie gesagt, bei diesen Beträgen dürfte dich das nicht um den Schlaf bringen.
Ich bestelle auch viel und wähle Zahlungsart Rechnung über Klarna. Habe bisher immer alles per Mail bekommen.
Wenn du deine Mails nicht öffnest, hast du definitiv deine Pflicht nicht erfüllt und musst zahlen.
Zahl die 45 € und du bist raus aus der Sache
Den Nachweis der Zustellung einer Willenserklärung trägt der Absender.
Zugangsfiktion kennt das Zivilrecht nicht.
Vorsicht. Da gab es Ende vergangenes Jahr eine Änderung im Gesetz. Wenn das per Email zugestellt wird und man erhält keine Fehlernachricht, dann geht das in die Hoheit des Empfängers über und gilt je nach Vertragslage, als zugestellt.
Wenn man dann noch die Email Kommunikation des Mail Austausch beider Server hat, dann ist das ein Beweis, das zugestellt wurde.
Das stimmt schon...aber ich find es einfach so unmöglich, sowas wegen 2,50Euro auf mich zu nehmen. Es wird immer per Postweg eine Rechung/Mahnung von Klarna verschickt, wieso jetzt auf einmal nicht? Man kommt sich echt ausgenommen vor.
Aber vielen Dank,für deine Antwort