E-Mail Terror vom Inkassobüro, muss ich zahlen?

7 Antworten

Zuerst, ich bin kein Rechtsanwalt. Möchte Dir aber folgendes sagen.

Streit bedeutet immer Stress und Ärger, Zeitverschwendung, keine innere Ruhe haben.

- Solltest Du es Dir leisten können, zahle die 45 Euro, Ende und Schluß.

Ich hab mir ein Limit gesetzt. Alles bis 150 Euro lohnt sich nicht lange herum zu machen. Das bringt nur mehr Kosten und graue Haare, als es Wert ist.

- Solltest Du es Dir nicht leisten können, muss man das mal richtig auseinander nehmen und eine ganz klare Ansage machen. Und dann warten, bis der Mahnbescheid kommt und diesem ganz einfach widersprechen. Dann muss man weiter sehen, ob Klarna oder Inkasso das weiter über ein Gericht vorantreibt. Dann bräuchtest Du einen Rechtsanwalt. Das ist mit weiteren Kosten behaftet.

EXInkassoMA  22.05.2017, 12:20

Habe selbst für acoreus /coeo gearbeitet . Die klagen nicht

desirous 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 08:17

Das stimmt schon...aber ich find es einfach so unmöglich, sowas wegen 2,50Euro auf mich zu nehmen. Es wird immer per Postweg eine Rechung/Mahnung von Klarna verschickt, wieso jetzt auf einmal nicht? Man kommt sich echt ausgenommen vor.

Aber vielen Dank,für deine Antwort

ThHu68  22.05.2017, 08:19
@desirous

Ich kann die Verägerung verstehen. Aber glaub mir, schlaf eine Tag drüber und lass Dich nicht darauf ein. Das hin und her kostet viel Zeit und Nerven.

Wenn man eine Mailadresse hat, ist man mehr oder weniger verpflichtet, sich regelmäßig anzuschauen,was da an E-Mails gekommen ist. Einen Brief per Post musst Du ja auch aufmachen und lesen und kannst ihn nicht einfach ignorieren.

Ich würde es bezahlen. Soweit ich mich erinnere, steht auf den Klarna-Rechnungen immer drauf, das sie sich vorbehalten, bei Nichtbezahlung das an ein Inkassobüro zu übergeben.

lg Lilo

nein, natürlich musst du das nicht annehmen

aber ich weiß nicht, was sie dann machen

1. Den Ursprungsbetrag überweisen. Überweisungsbeleg kopieren.
2. Dem Inkassobüro dies Mitteilen: "Widerspruch" einlegen: Deine Postanschrift ist korrekt (Kopie der aktuellen Meldebescheiniguung beilegen). Überweisungsbelegkopie beilegen. Diesen Widerspruch in Schriftform per Einschreiben Einwurf.

Fertig.

Klar wird das Inkassobüro dich nicht in Ruhe lassen, kannst du aber getrost ignorieren. Die werden wegen dem Betrag kaum vor Gericht ziehen. Und selbst wenn, müssen die die Kosten vorstrecken, und das lohnt sich nicht.

Bedenke: Das Inkassobüro ist spezialisiert auf Psychoterror. Wenn du das aushalten kannst (die werden dich bestimmt auch anrufen), mache es so wie oben beschrieben.
Wenn du Angst hast, zahle.

Ich kann dir aber empfehlen, Widerspruch einzulegen und ab dann zu ignorieren.

desirous 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 08:19

Danke!

Soll ich den Ursprungsbetrag an Klarna oderdem  Inkassobüro überweisen?

AlexanderVS  22.05.2017, 08:19
@desirous

Klarna.

Aber: Dies ist keine Rechtsberatung. Das ist über das Internet nicht erlaubt und soll es auch nicht sein. Nur eine persönliche Empfehlung.

Aber wie gesagt, bei diesen Beträgen dürfte dich das nicht um den Schlaf bringen.

Ich bestelle auch viel und wähle Zahlungsart Rechnung über Klarna. Habe bisher immer alles per Mail bekommen.

Wenn du deine Mails nicht öffnest, hast du definitiv deine Pflicht nicht erfüllt und musst zahlen.

Zahl die 45 € und du bist raus aus der Sache

kevin1905  22.05.2017, 14:58

Den Nachweis der Zustellung einer Willenserklärung trägt der Absender.

Zugangsfiktion kennt das Zivilrecht nicht.

ThHu68  22.05.2017, 16:18
@kevin1905

Vorsicht. Da gab es Ende vergangenes Jahr eine Änderung im Gesetz. Wenn das per Email zugestellt wird und man erhält keine Fehlernachricht, dann geht das in die Hoheit des Empfängers über und gilt je nach Vertragslage, als zugestellt.

Wenn man dann noch die Email Kommunikation des Mail Austausch beider Server hat, dann ist das ein Beweis, das zugestellt wurde.