2 Antworten

Es sind überhaupt keine eigenen (Spaß-)Lichter an Fahrzeugen erlaubt, die der StVzO unterliegen.

Somit dürfen keine Lichterketten, Unterbodenbeleuchtung, leuchtende Speichen an EScootern, Rollern, Fahrrädern, Autos etc. montiert werden.

Anonymouss0815 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 03:27

Danke für die schnelle Antwort und Hilfreiche Antwort, findet man nicht oft hier :D.

Danke Minjung.

Alleine schon durch den Anbau erlischt die Betriebserlaubnis des Rollers.

Sie dürfen auch nicht im öVR (öffentlichen Verkehrsraum) genutzt werden. Es fehlt an einer Zulassung (ABE, E-Prüfzeichen, ABG, Teilegutachten mit Eintragung, TÜV-Einzelabnahme,...).

Außerhalb des öVR dürfen sie aber angebaut und genutzt werden (Etwa zu Präsentationszwecken, etc.)