dusche läuft wasser nicht mehr ab. vermietersache?
in meiner dusche läuft das wasser nicht mehr ab. hab auch schon alles probiert um es wieder frei zu bekommen, ohne erfolg. wenn ein kllempner gerufen wird, ist das vermietersache oder bleib ich auf den schaden sitzen?
28 Antworten
Der Mieter muss den Mangel dem Vermieter UNVERZÜGLICH melden. § 536c, Abs. 1, Satz 1 BGB.
Unterlässt der Mieter die Anzeige , so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. § 536c, Abs. 2, Satz 1 BGB.
Der Vermieter veranlasst die Beseitigung des Mangels.
Stellt sich heraus, dass der Mangel durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, dessen Angehörigen, Besucher, Aufsichtspflichtverletzung, Obhutspflichtverletzung, usw. verursacht wurde, wird der Vermieter die Kostem im Rahmen von Schadenersatz vom Mieter verlangen.
Die Kosten zur Beseitigung von Rohr-(Abfluss-) Verstopfungen hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat.
Dafür, dass der Mieter eine Verstopfung verursacht hat, ist der Vermieter beweispflichtig (LG Kiel WM 90, 499).
Mietverträge enthalten oft die Klausel, dass sich bei Verstopfung des Hauptstranges der Abwasserleitung alle Mieter anteilig an den Reinigungskosten beteiligen müssen. Eine solche Regelung in einem Formularmietvertrag verstößt gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist unwirksam(OLG Hamm RE WM 82, 201).
Dem Vermieter Bescheid sagen. Er muss den Klempner rufen und zunächst bezahlen. Stellt sich aber heraus, dass der Abfluss durch nicht entfernte Haare verstopft ist, dann sollten Sie die Rechnung übernehmen.
Wenn das ein Mängel der Installation oder des Rohrs sind ist der Vermieter dafür zuständig.
Alles andere ist man selbst dafür zuständig. Denn der Vermieter kann ja nichts für die Haare ect. die in den Ablauf gelangen. :-)
Da müssteste ein Gitter ode rso anbringen um ds zu vermeiden.
Fakt ist, dass Du den Schaden zahlst, wenn Du den Klempner rufst, ohne dies zuvor mit Deinem Vermieter geklärt zu haben. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Sollte sich herausstellen, dass Du nicht Verursacher des Schadens bist, kannst Du versuchen, die Kosten an den Vermieter bzw. den Verursacher weiterzureichen.
Empfehlung: Schaden dem Vermieter melden und um Behebung bitten. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, sich den Handwerker auszusuchen, den er beauftragen möchte. Sollte sich herausstellen, dass Du Verursacher bist, kann der Vermieter die Rechnung an Dich weiterleiten, denn Du bist verpflichtet, nur Abwasser durch die Rohre zu schicken und keinen Restmüll wie Haare, Binden, Tampons, .........