Durch eine Ohrfeige von einen Bekannten ist mein Trommelfell gerissen, ich muss jetzt operiert werden, kann ich Schadensersatz ohne Anzeige fordern?
Zirka 25 % des Trommelfels sind durch die Gewalteinwirkung "abgestorben" nach einem Jahr wartezeit muss ich jetzt eine Myringoplastik (Trommelfellwiederherstellung) machen. Der Eingriff ist mit 3-4 Tagen stationärem Aufenthalt und 10 Tagen Krankenstand verbunden. Ich möchte den Jungen jedoch nicht verklagen (18 Jahre), kann man da rein zivilrechtlich vorgehen, ohne dass er eine Vorstrafe bekommt? Würde die Kosten prinzipiell seine Haftpflichtversicherung übernhemen?
4 Antworten
Verklagen = zivilrechtlich vorgehen.
Ich denke die Meldung an die Polizei wurde bereits bei der Diagnose gemacht, die müssen sowas eigentlich melden.
Für mich klingt das nach einer lebenslangen Behinderung, wenn du das nicht entsprechend angehst (jetzt und mit Anwalt) kann es sein dass du auf sehr großen Kosten sitzen bleibst.
In 5 Jahren wirst du nicht mehr behaupten können dass jemand anderes Schuld ist.
Fordern kannst du viel.
Wenn das nicht polizeilich angezeigt wurde, hast du nur keinerlei Handhabe.
Wenn du jetzt Schadensersatz haben willst, musst du natürlich belegen, wie es dazu gekommen ist.
Deine Krankenkasse wird das auf keinen Fall einfach auf sich beruhen lassen
@hollalla,
du bist verpflichtet in diesem Fall, deiner Krankenversicherung den Unfall wie er sich zugetragen hat wahrheitsgemäß zu schildern.
Dies gleiche trifft auch für eine private Unfallversicherung zu.
Ohne polizeiliche Anzeige, wirst du weder Schadenersatz noch ein Schmerzensgeld erhalten.
Warum überhaupt willst du solch einen brutalen Menschen in Schutz nehmen, der muss bekommen, was er verdient.
Würde die Kosten prinzipiell seine Haftpflichtversicherung übernhemen?
Nein - Privathaftpflichtversicherung zahl nicht bei Vorsatz.
Für den Schaden muss der brutale Bekannte selbst aufkommen.
Du kannst ihn verklagen, auch ohne ihn anzuzeigen.
Allerdings wird entweder seine Versicherung die Zahlung verweigern oder sich das Geld vom ihm zurück holen, da Versicherungen keine Schäden aus Straftaten übernehmen.