Duldet das Bafög-Amt die Investition in Aktien etc.?
eins vorweg: Nein, ich habe das nicht vor, ich kenne mich damit überhaupt nicht aus.
Ich las bereits hier zum 3. Mal, dass Förderungsbezieher ein Teil des Bafögs in irgendetwas investieren. Nur frage ich mich, ob das wirklich rechtens ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit den Vorschriften im Einklang steht. Es heißt ja nicht umsonst Ausbildungsförderung
4 Antworten
Hallo,
es gibt keine Zweckbindung. Wer sein Bafög für Aktien ausgibt und dann eben woanders spart, wird nicht bestraft. Wer monatelang Nudeln mit Ketchup isst und dafür das andere Geld für Aktien, Urlaub, Konzerte oder was auch immer ausgibt, der macht nichts unrechtes.
Man bekommt den Betrag X. Wie man damit lebt ist denen egal. Du kannst auch in einem 5qm Zimmerchen wohnen ohne fließend Wasser und täglich ins Restaurant essen gehen oder eben z.B. sehr teure Miete ausgeben und dafür dann eben fast verhungern. Ist jedem seins.
Wird auch niemals nachgeprüft, wie das Geld ausgegeben wird.
Generell dürfen öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt nicht zweckentfremdet werden.
BAFÖG ist ja der Grundsicherung gleich zu setzen.
Bafög sichert den Lebensunterhalt eines Studenten. Das ist durchaus mit der Grundsicherung zu vergleichen.
Es ist ganz sicher nicht dazu gedacht, an irgendwelchen Börsen zu "zocken"
Sie sollten sich vielleicht nochmal belesen was Bafög genau ist und wieso es zu einem gewissen Teil zurückgezahlt(!) werden muss.
"Grundsicherung
Definition: Grundsicherung ist die Bezeichnung für eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz von Arbeitsuchenden absichern soll.
Auch: Arbeitslosengeld II, Mindestsicherung, Hartz IV"
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/grundsicherung
Bafög ist für diejenigen, die keinen Anspruch auf diese Grundsicherung haben und das haben Studenten meistens nicht. Bafög ist nicht zweckgebunden und muss teils auch zurückgezahlt werden. Wer dieses investieren möchte kann es gerne machen.
Investieren und "zocken" ist ein Unterschied.
Trotzdem ist Bafög nicht zweckgebunden und kann deswegen für alles verwendet werden, ja auch zum zocken und zum kaufen von Alkohol und Tabak.
Das Investment ist vermutlich verloren, wenn er es sinnlos investiert aber das ist nicht ihre Sorge. Es ist eine Anlage von Kapital mit dem Ziel dieses zu vermehren. Somit passt Investition als Bezeichnung.
Auch investiertes Geld gilt (mit dem Wert am Tag der Antragstellung) als Vermögen. Überschreitet man die Freigrenze, dann gibt es weniger bis kein Geld mehr. Das wird sich aber bald erledigt haben, denn es ist geplant, die Freigrenze von derzeit 8200€ auf 45.000€ raufzusetzen. Da kommen wahrscheinlich nur wenige Studienanfänger rüber.
PS: was ihr mit dem Bafög Geld macht, interessiert und nicht. Das kontrollieren wir nicht.
Ja, ist rechtens.
Aber bekommt man mit einem dicken Depot noch Bafög?
Und trotzdem darf man es investieren und anwenden wie man will. Außerdem ist Bafög nicht mit der Grundsicherung gleich zu setzen, da müssten Sie mal Ihren Wissensstand aktualisieren.