Muss ich Bafög meinen Gewinn an der Finanz Börse mitteilen?
Guten Abend. Ich habe vor an der Börse tätig zu werden. Muss ich Bafög darüber auskunft geben, das ich am Aktienhandel tätig bin ?
Und bis wiviel Euro Gewinn, muss ich Bafög über meinen Nebenverdienst keine Auskunft geben ?
2 Antworten
Das Bafög ist ein Gesetz. Dem kann man keine Auskunft geben.
Die Nebenverdienstgrenze sollte bei 5400€ jährlich sein (450€ *12). (Minijob)
Die Auskunft ist wahrheitsgemäß auf jedem neuen Bafögantrag aufzuzeigen. Ich meine mich zu erinnern, dass Aktien mit dem aktuellem Kurswert als Vermögen gelten. Die Grenze liegt glaube ich bei 7500€. Bei Überschreitung dieser Grenze erfolgt ein Abzug des Bafögs, da der Staat davon ausgeht, dass du genug Geld hast um selbst über die Runden zu kommen.
Hier zählen zusätzlich noch rein:
Barvermögen, Bank- und Sparguthaben, Bauspar- und Prämiensparguthaben, Kraftfahrzeuge, Gegenstände(keine Haushaltsgegenstände), Immobilien, Grundstücke, Mieteigentumsanteile, Kautionen, Forderungen gegen Dritte
Könnte also knapp werden, bei einem entsprechendem Notgroschen noch Summen für etwaige Aktiengeschäfte zu haben ohne das die Handelskosten die steigenden Kurse auffressen.
Aufs Jahr das maximale Vermögen was man als Student haben darf um den Bafögsatz nicht zu verringern.
Alles klar, danke !
Also heißt das, ich darf an der Börse, ohne einen Nebenjob zu besitzen, jährlich 7500€ an der Börse mit Aktien verdienen, ohne das mir etwas abgezogen wird ?
Sind die 7.500€ auf's Jahr, oder auf den Monat bezogen ?