Darf Vermieter Hund verbieten?
Hallo zusammen,
Ich habe Mal eine ziemlich wichtige Frage. Wir haben uns einen American Bully Welpen zugelegt, er stammt von dem American Bully eines Freundes der Familie ab. Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (16 und 11 Jahre) und wohnen in einer 140m² großen Dachgeschoss Wohnung. Der Welpe ist ein super ruhig, lieb und verschmust und gerade 14 Wochen alt.
Wir hatten eigentlich immer ein ziemlich gutes Verhältnis zu unserem alten Vermieter, der hat jedoch vor kurzem erst gewechselt und mit den neuen Vermietern haben wir leider nur Probleme. Als wir heute mit dem kleinen nachhause gekommen sind, sind wir ihm zufällig über den Weg gelaufen und er hat direkt gesagt das Hunde im Haus nicht erwünscht wären (obwohl eine Dame im Haus schon bereits seit Jahren einen Hund besitzt) als ich das ihm gegenüber erwähnt habe meinte er darauf hin, der Hund wird bestimmt riesig (hat dabei auf ca. 110cm/Hüfthöhe gezeigt) und meinte nur wir müssten uns irgendwas einfallen lassen, das geht so nicht.
Ich selber bin gerade wirklich ein bisschen platt, da wir seit 11 Jahren hier leben und Haustiere oder ähnliches nie ein Problem gewesen sind. ich habe wirklich Angst, das wir den kleinen wieder weggeben müssen, da er uns allen schon wirklich ans Herz gewachsen ist.
Kann unser Vermieter den Hunde einfach so verbieten, soweit ich weiß darf er ein allgemeines Verbot ja überhaupt nicht aussprechen. Reicht der Grund der Hund wird zu groß werden aus um das Verbot doch durchzusetzen? Vielleicht sind ja hier ein paar erfahrene Leute die uns weiterhelfen können...
Danke schonmal im vorraus
8 Antworten
Ja, "so einen" Hund kann ein Vermieter sogar nur aufgrund seiner Rasse verbieten - und sehr viele Vermieter in einem Mehrfamilienhaus machen das auch.
Selbst auf dem Klageweg wirst du dagegen nicht ankommen.
Auch ansonsten kann ein Vermieter die Hundehaltung verbieten - allerdings braucht er dazu einen triftigen Grund, wobei es natürlich auch nicht Sache des Mieters ist, diesen Grund anzuerkennen. Das müsste dann ebenfalls gerichtlich geklärt werden.
Das Verbot muss begründet werden, was bei Hunden nicht schwer ist. Je nach Bundesland kann sogar die Rasse ausreichen. Wenn der andere Hund bereits seit Jahren in dem Haus lebt, kann es gut sein, dass er nur deshalb geduldet wird.
Einen Listenhund kann ein Vermieter tatsächlich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit einfach verbieten.
Ihr hättet den Vermieter vorher um Zustimmung bitten müssen.
Grundlos darf er die Haltung nicht verbieten.
Der Vermieter darf Hunde verbieten. Er muss nur einen Grund angeben und der Grund "ich möchte, dass es im Haus keinen erhöhten Geräuschpegel gibt, oder dass mein Eigentum beschädigt wird" reicht vollkommen als Begründung aus.
Wenn im Mietvertrag keine Hundehaltung ausdrücklich gestattet ist, kann die Anschaffung ohne Genehmigung zur fristlosen Wohnungskündigung führen!
(+ auch wenns kein Listenhund ist, kann er trotzdem in Einzelprüfung als solcher eingestuft werden. Das sorgt für zusätzliche Probleme)
ja und er möchte auch nicht, dass andere Mieter sich von dem Hund bedroht fühlen später. Sowas muss man immer vor der Anschaffung klären, damit es nicht das arme Tier ausbaden muss, wenn es dann wieder weg muss ins Tierheim...
Naja ob er es darf oder nicht ist eigentlich nicht die Frage. Grundsätzlich darf er es nicht verbieten ohne Begründung. Aber eine Begründung findet sich immer. Und es ist seine Wohnung. Selbst wenn du jetzt mit Anwalt und allem Pipapo kommst und vielleicht sogar gewinnst, wird der Vermieter mit Sicherheit nicht mehr dein Freund sein. Und er wird andere Gründe finden um dir das Leben zur Hölle zu machen. Besonders wenn er auch noch selber in dem Haus wohnt.
Du hast jetzt genau drei Möglichkeiten. Entweder du suchst noch einmal ein ruhiges Gespräch mit ihm und bittest um sein Einverständnis. Oder du ziehst um. Oder du gibst den Hund wieder ab.
Das ist alles komplett blöd, ich weiß. Aber die Vermieter sind in diesem Fall einfach immer am längeren Hebel .
Ja, das kommt noch erschwerend hinzu. Die Frage ist ob der Vermieter überhaupt weiß was das für eine Rasse ist. Probleme wird es später so und so geben
Listenhunde - und dazu zählt diese Rasse, können Vermieter tatsächlich nur aufgrund ihrer Rasse verbieten.