Dürfen Rundfunkgebühren bei Befreiung der Mutter auf die 18 jährige Tochter (Schülerin) einfach von der Behörde übertragen werden?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst nur auf die richtige Weise reagieren. Anstatt moralische Protestbriefe zu schreiben, mach von Deinem Widerspruchsrecht Gebrauch; und zwar auf eine bürokratisch korrekte Weise. Dieses Recht auf Widerspruch ist in jedem Brief einer Behörde oder ähnlichem vermerkt; so auch in Schreiben vom Beitragsservice.

Deine Tochter gehörte zum Zeitpunkt der Befreiung von der Rundfunkgebühr zur so genannten Bedarfsgemeinschaft (meint: Bedarf an finanzieller Unterstützung, was nichts anderes als Hartz4 bedeutet.) Wenn sie zur Bedarfsgemeinschaft dazu zählt - das geht aus Deinem Antrag auf Hartz4 hervor -, ist sie natürlich auch von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit.

Gruß Matti

Kuhlmann26  12.08.2015, 10:33

Ich danke Dir für den Stern.

Gruß Matti

Fielkeinnameein  10.08.2015, 16:13

Dazu muss man allerdings anmerken das die "GEZ" keine Behörde ist. Sie ist eine ganz normale Firma, wie Rewe oder der Gärtner umd die Ecke z.B.

Ansonsten gibt es an der Antwort nichts zu bemängeln.

Mfg

Die Tochte rmuss einen Widerspruch gegen die Gebührenaufforderung einlegen. Das wäre der erste Schritt. Dann umgehend als nächsten Schritt einen Antrag auf Niederschlagung stellen und das damit begründen, dass sie kein eigenes Einkommen hat. Gorbi hat hierzu einen guten Tipp  gegeben, wie man das formulieren kann. Die Rundfunkanstalt sucht alle möglichen und unmöglichen Wege, um an Geld zu kommen. Schliesslich werden den Moderatoren Hunderdtausende nachgeworfen. Einem Gottschalk 2,5 Millionen Euro, ohne dass er dafür eine Sendung machen muss, weil diese mangels Interesse der Zuschauewr, abgesetzt wurde. Oder eine Frau Liehaus im Monat 40 000 € bekam, um ein paar Gewinnzahlen vorzulesen. Wenn wir wüssten,was bei diesen Rundfunkanstalten Einzelne verdienen, würden uns die Haare zu Berge stehen. Man erklärt die Höhe der Honorare immer damit, dass diese aus Werbeeinnahmen finanziert würden und nicht von dem Geld der Gebührenzahler. Wers glaubt ?

Wenn im Bescheid über den Bezug von ALG II deine Kinder mit in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet waren und du auf deinen Antrag beim Beitragsservice vom Rundfunkbeitrag befreit warst, dann sind deine Kinder für den selben Zeitraum ebenfalls von der Befreiung umfasst. In diesem Fall solltest du den Beitragsservice auf diese Fallgestaltung hinweisen. Ich vermute allerdings, dass das bei dir nicht der Fall war. Dann ist es tatsächlich so, dass Kinder ab ihrer Volljährigkeit den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen müssen. Nun hat deine Tochter ja kein eigenes Einkommen. Deshalb kann sie sich aber nicht befreien lassen. Das geht nur, wenn sie BAföG bezieht und mit dem Bescheid Antrag auf Befreiung stellt. Wenn sie kein BAföG bezieht, mein Rat: Deine Tochter soll einen Antrag auf Niederschlagung stellen. Den Antrag mit der besonderen Härte wegen des fehlenden Einkommens begründen und auf die Tatsache hinweisen, dass in Zukunft die Befreiung eines Elternteils auch für volljährige Kinder bis 25 gelten soll (also Vorgriff auf künftige Regelung). Viel Glück!

Georg63  08.08.2015, 15:03

Als Schülerin gehörte die Tochter ganz sicher zur BG und war damit befreit.

Wenn deine Kinder in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) sind und du befreit bist,dann sind es deine Kinder,Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner auch !

Erzielen die Kinder aber selber Einkommen und können damit ihren Bedarf aus eigenem Einkommen decken,dann zählen sie nicht mehr zu deiner BG - demnach würde auch die Befreiung nicht mehr für das Kind gelten.

Es müsste dann meiner Ansicht nach einen eigenen Antrag auf Befreiung stellen und das Einkommen bzw.die Vergütung nachweisen,eine Befreiung gilt aber erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend.

Die sind jetzt auf Grund dieses beschämenden Gesetzes, dass für jede Wohnung zu zahlen ist, noch geldgeiler geworden, als sie es ohnehin schon waren. Man braucht halt jeden Euro, damit man genug zum Verprassen hat.

Eine "Rundfunkbehörde" ist das übrigens nicht, sondern sogenannter Öffentlich Rechtlicher Rundfunk, der zum Bildungswesen seinen Beitrag leisten soll. Darum auch fast jeden Tag ein paar Krimis mit Mord und Totschlag.Warum rufst du nicht einfach mal dort an und verlangst Auskunft, warum derart verfahren wird?