Dürfen Polizisten die Tasche eines minderjährigen nach Zigaretten durchsuchen?

12 Antworten

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Hallo lafille422,

die Frage was mit Kindern und Jugendlichen passiert, die mit Zigaretten oder gar beim Rauchen erwischt werden taucht hier inzwischen fast mehrmals wöchentlich auf.

Es hält sich hier immer noch hartnäckig der Irrglaube, dass den Jugendlichen oder dessen Eltern mit einer Strafe oder mit Maßnahmen durch das Jugendamt rechnen müssen, dem ist aber nicht so.

Ich glaube jedes Kind weiß, dass Rauchen schädlich ist, dementsprechend will ich hier nicht weiter auf die moralische Seite im Bezug auf das Rauchen eingehen.

Im Bezug auf die rechtliche Seite sieht die Geschichte wie folgt aus. Es gibt nur ein einziges Gesetz in Deutschland zum Thema Jugendliche und Zigaretten bzw. das Rauchen an sich.

Der Gesetzestext lautet wie folgt:


§ 10 Jugendschutzgesetz - Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.


Liest man sich den Text genau durch sieht man erstes, dass das Verbot nur an Folgenden Orten verboten ist:

  1. in Gaststätten
  1. in Verkaufsstellen
  1. in der Öffentlichkeit

Somit bedeutet das im Umkehrschluss, dass das Rauchen an allen anderen Orten NICHT verboten ist.

Zu dem was an den drei aufgeführten Orten verboten ist, führt das Gesetz folgendes an:

  1. die Abgabe an Kinder oder Jugendliche

  2. die Gestattung des Rauchens

Es gibt aber keinen Gesetzestext, der es den Kindern und Jugendlichen selbst verbietet zu Rauchen.

Das bedeutet für die Kinder und den Jugendlichen, dass ihnen vom Gesetz nichts passieren kann, wenn sie beim Rauchen erwischt werden.

Wer hier schreibt, dass den Kindern und Jugendlichen eine Strafe oder ein Bußgeld oder irgendwelche Maßnahmen vom Jugendamt droht schreibt hier absoluten Blödsinn.

Im folgenden Paragraphen ist angeführt, was überhaupt mit einem Bußgeld sanktioniert werden kann:


§ 28 Jugendschutzgesetz - Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig

Satz 12. entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,

Satz 13. entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 Tabakwaren in einem Automaten anbietet,

(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


Wie man dort lesen kann, gibt es auch nur zwei Personenkreise, die überhaupt mit einem Bußgeld belegt werden können. Das sind:

  1. Veranstalter
  1. Gewerbetreibende

Das bedeutet wiederum, dass weder die Kinder oder Jugendlichen, noch dessen Eltern, Freunde, Bekannte oder sonstige private Personen bestraft werden können.

Was bedeutet das jetzt in der Praxis.

  1. Darf die Polizei oder das Ordnungsamt Kinder und Jugendliche zwecks Auffinden von Zigaretten durchsuchen, wenn diese nicht direkt beim Rauchen erwischt worden sind?
    • Nein, da der Besitz von Tabakwaren keine Ordnungswidrigkeit da stellen, darf auch Niemand durchsucht werden.
  1. Darf die Polizei dem Jugendlichen die Zigaretten abnehmen, wenn er beim Rauchen erwischt worden ist oder alles dafür spricht, dass er gleich rauchen wird?
    • Ja, das darf die Polizei.
    • Die Polizei darf die Tabakwaren aber nicht vernichten, sondern muss den Eltern des Kindes / des Jugendlichen die Möglichkeit geben die Tabakwaren abzuholen.
  1. Darf die Polizei das Kind bitten die Tabakwaren zu vernichten?
    • Ja die Polizei kann den Jugendlichen selbstverständlich bitten die Tabakwaren zu vernichten. Das ist aber nur eine Bitte und wie bei allen Bitten muss man der Bitte nicht nachkommen. Man erspart sich nur damit, dass die Eltern informiert werden.
  1. Darf die Polizei ein Kind / einen Jugendlichen mitnehmen, wenn es beim Rauchen erwischt worden ist?
    • Nein, darf die Polizei nicht, da das Kind bzw. der Jugendliche ja keine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
  1. Darf die Polizei die Eltern überhaupt informieren, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher beim Rauchen erwischt worden ist?
    • Es spricht zumindest nichts dagegen, wenn die Polizei die Eltern informieren, ist halt nur unsinnig, weil es weder erforderlich ist, noch was bringt, ist ja schließlich wie nun ausführlich angeführt ja für das Kind / den Jugendlichen NICHT verboten zu rauchen.

Hoffe habe nun alle Fragen bezüglich des Themas Kinder / Jugendliche und ob das Rauchen für diese verboten und unter Strafe steht beantwortet.

Schöne Grüße
TheGrow

TW1920  20.02.2019, 08:37

Danke, eine sehr gute Antwort!

Kann dem nichts hinzufügen.

NarkolepsieKid  20.11.2014, 09:09

Das ist Theorie doch Praxis ist anders haha

Kenne genug Leute die mit 14 angefangen haben zu rauchen und die durften immer wieder Geld zahlen(Ordnungswidrigkeit). Und von mal zu mal wurde es teurer

ach ja und die Eltern haben jedes mal post bekommen

TheGrow  20.11.2014, 09:16
@NarkolepsieKid

Ich kann mich nur wiederholen, weder Jugendliche, noch Kinder begehen eine Ordnungswidrigkeit. Somit sind Bußgelder ausgeschlossen.

Wenn Bußgelder verhängt werden, muss ja auch im Bescheid

  • der Tatvorwurf, sprich Grund des Bußgeldbescheides und

  • gegen welchen Paragraphen von welchem Gesetz

der Jugendliche verstoßen hat angeführt sein.

Da es kein Gesetz gibt, nachdem das Kind/der Jugendliche eine Ordnungswidrigkeit begeht, würde ich gerne mal wissen was denn im Bußgeldbescheid drinnen gestanden haben soll.

jurafragen  20.11.2014, 11:27
@NarkolepsieKid

Haha?

Ich bin mal gespannt, was denn Jugendlichen wirklich vorgeworfen wurde. Und den Eltern.

fastlink  20.11.2014, 11:28
@NarkolepsieKid

Und vom wem hast Du die Story?

Von den jeweiligen Jugendlichen?

Na dann würde ich mal anhand der hier dargestellten rechtlichen Fakten überlegen, wie glaubwürdig diese Äußerungen sein könnten.

TW1920  20.02.2019, 08:36
@NarkolepsieKid

Es wäre sinnvoll keinen Unsinn oder dergleichen unter gute Antworten zu schreiben. Zum einen müssen Kinder und Jugendliche in den meisten Fällen gar keine Geldstrafen zahlen (Meist nur Bußgelder im Straßenverkehr), denn diese bekommen meist Sozialstunden. Die Eltern haben gegen keine Rechte verstoßen, weshalb sollten die belangt werden?

Möglich wäre, dass es kein reiner Tabak war, sondern andere, verbotene Substanzen enthalten waren oder die Zigaretten geklaut waren. Zudem werden Bußgelder nicht einfach von mal zu mal teurer. Reine Bußgelder sind fix in der Höhe - also immer gleich. Nur bei Vorsatz fällt der doppelte Betrag an. Bei Straftaten und Vergehen richtet es sich nach Schwere, was dann in Tagessätzen angegeben wird. Hier kann es Abweichungen geben. Diese werden gegen Jugendliche unter 18 gewöhnlich überhaupt nicht verhängt! Entweder gibt es Sozialstunden oder bei besonders schweren Vergehen bzw. übermäßiger Häufung Jugendarrest.

Oder die Tabakwaren waren geklaut worden, aber dann zahlen die Jugendlichen keine Geldstrafe sondern bekommen Sozialstunden.

Entweder zeigt man ihnen den Inhalt der Tasche freiwillig oder sie nehmen einen mit zur Wache. Personalien ermitteln, Eltern anrufen und kommen lassen. Außerdem ist rauchen unter Achtzehn verboten, daher sollte man es sich genau überlegen ob man alles in Frage stellen sollte.

so etwas nicht wissen, aber rauchen jaja

um deine Frage zu beantworten: Ich kann mich nur den anderen anschließen - Sie dürfen es. Wenn Du dagegen bist kommst Du zur Wache und dann wirst Du halt in anwesenheit deiner Eltern durchsucht haha

Grundsätzlich muss jeder Passant bei einer sogenannten "Allgemeinen Personenkontrolle" nur seine Personalien ausweisen. Alle weiteren Maßnahmen, die bei solchen Kontrollen in der Regel getätigt werden, wie z.B. Taschenkontrolle, Drogentest, etc. können nur bei einem erhärteten Verdacht oder eben unter Zustimmung der kontrollierten Person stattfinden.

Leider formuliert die Polizei eigentliche Fragen häufig als Aufforderungen, etwa wie: "Dann schauen wir mal in ihre Taschen" (korrekt wäre: "Dürfen wir ihre Taschen überprüfen?"). Diese Taschenkontrolle ist wie gesagt per Gesetz nur erlaubt, sofern die kontrollierte Person dem auch zustimmt. Da die vermeintliche Frage aber gar nicht erst wie eine klingt, stimmen die Personen oft zu, ohne überhaupt zu wissen, dass es ihr Recht wäre, dies zu verweigern.

Nur in den seltensten Fällen wird die Polizei die volle Bandbreite ihrer Gewalt ausnutzen und wegen einer verweigerten Taschenkontrolle die kontrollierte Person mit auf die Wache nehmen. Besteht kein erhärteter Verdacht auf eine begangene Straftat und liegen keine Vorstrafen vor, sollt jede allgemeine Personenkontrolle eigentlich nach dem Überprüfen der Personalien enden. Jede weitere Maßnahme ist FREIWILLIG und darf verweigert werden.

Ein nicht vorbestrafter Minderjähriger darf also nicht einfach durchsucht werden, sofern er dies verweigert. Es ist aber leider davon auszugehen dass die Beamten wie oben erwähnt, die Frage nach dem Tascheninhalt eher als direkte Aufforderung zum Durchsuchen formuliert haben und der Minderjährige unter dem Druck der Polizisten dem indirekt zugestimmt haben wird. Die Zustimmung kann dabei auch nonverbal bspw. durch selbstständiges Entleeren der Taschen erfolgen.

Dies fällt theoretisch unter die Kategorie "Nötigung", doch leider führt in den seltensten Fällen eine Anzeige gegen Polizeibeamte wegen solchen eher kleinen Verstößen zu einer Verhandlung. Oft werden die Beamten schon durch günstige Aussagen der Kollegen gedeckt und bleiben somit ungestraft.

Still  20.11.2014, 18:17

Hast du schon mal in einem POLG unter Durchsuchung von Personen geblättert? Deiner Antwort nach vermutlich nicht.

TheGrow  20.11.2014, 22:12
@Still

Ich glaube das Thema hatten wir nun mehr als einmal.

Die POLG der einzelnen Bundesländern haben eines gemeinsam.

Sie wurden dafür geschaffen, damit man schon gefahrenabwehrende Maßnahmen treffen kann, bevor Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden oder um eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

Es stellt aber keine weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit da, wenn das Kind/der Jugendliche Zigaretten bei sich führt. Auch stellt das reine bei sich führen von Zigaretten keine Gefahr für Leib oder Lebend des Kindes/des Jugendlichen da.

Auch eine Sicherstellung kommt nicht in Frage, denn auch um einen Gegenstand sicherzustellen muss eine gegenwertige Gefahr vorliegen.

Welche Gefahr ist den gegenwertig, wenn das Kind/der Jugendliche Zigaretten in der Tasche bei sich führt?

Aber um beim Thema Durchsuchung zu bleiben.

Um eine Person durchsuchen zu dürfen, müssen auch Tatsachen, dafür sprechen sich Sachen an der Person/in den mitgeführten befinden, die Sichergestellt werden dürfen.

Welche Tatsache spricht denn dafür, wenn ich ein Kind/einen Jugendlichen auf der Straße oder sonst wo antreffe, dass sich Sachen am Kind/Jugendlichen oder in den mitgeführten Gegenständen befinden die Sichergestellt werden dürfen.

Als Tatsache langt nicht, dass es ja Kinder und Jugendliche gibt, die Rauchen, da müssen schon paar stichhaltigere Gründe her.

Still  22.11.2014, 18:46
@TheGrow

Mit der Argumentation kannst du auch Kinder mit Benzinkanistern und Feuerzeugen durch die Gegend ziehen lassen. Die Polizei und der Gesetzgeber sehen das zum Glück anders und handeln entsprechend verantwortungsvoll!

TheGrow  22.11.2014, 23:19
@Still

Die Gesetzgeber sehen das nicht anders.

Das was Du beschreibst ist reine polizeiliche Willkür ohne rechtliche Grundlage. Es gibt vieles was gemacht wird, weil es einfach Sinnvoll und Verantwortungsvoll ist, aber nicht alles ist auch rechtmäßig, aber das verwechseln blos immer viele.

Ist ein großer Irrglaube, dass alles was Sinnvoll und Verantwortungsvoll sein mag, auch rechtmäßig ist, aber dem ist nicht so

Nein.

Der Besitz von Zigaretten ist für Minderjährige nicht verboten. Lediglich der Verkauf bzw. der Konsum der Zigaretten ist für Jugendliche/Minderjährige in der Öffentlichkeit und an bestimmten Orten (z. B. durch Hausordnung) nicht erlaubt.

Eine Taschendurchsuchung ist der Polizei nur bei Verdacht auf eine Straftat erlaubt. Da der Besitz von Tabackwaren nicht strafbar ist, hat die Polizei auch kein Recht deine Tasche zu durchsuchen.

SchlawienerSued  20.11.2014, 09:25

Der Besitz von Zigaretten ist für Minderjährige nicht verboten.

Falsch. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind in der Öffentlichkeit der Erwerb und der Konsum von Tabak verboten. Und sie können nur dann Zigaretn besitzen wenn sie diese irgendo erworben haben. Selbt Schenkungen von Freunden gilt dabei als Erwerb.

Eine Taschendurchsuchung ist der Polizei nur bei Verdacht auf eine Straftat erlaubt.

Auch falsch! Polizisten dürfen alles, wenn der Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht.

Polizisten dürfen also auch kontrollieren, wenn der Verdcht auf eine Ordnungswiedrigkeit vorliegt.

Immofachwirt  20.11.2014, 09:33
@SchlawienerSued

@SchlawienerSued

Vielleicht machst du dich erst einmal schlau, bevor du hier solche Kommentare abgibst. Du wirst keine gesetzliche Regelung finden, wonach der Besitz von Taback in Deutschland (auch für Minderjährige) verboten wäre.

Das gleiche gilt für die Rechte und Pflichten der Polizei. Du wirst weder im BGB noch im Strafgesetzbuch oder Polizeirecht eine Bestimmung finden, wonach der Polizei bei einer Ordnungswidrigkeit (die hier noch nicht einmal vorliegt) das Recht eingeräumt wird eine Taschenkontrolle durchzuführen.

jurafragen  20.11.2014, 11:29
@SchlawienerSued

Der Besitz und auch der Erwerb von Tabakwaren durch Jugendliche ist im Gesetz nicht geregelt und somit selbstverständlich nicht verboten. Das kann man im Gesetz ganz einfach nachlesen, das tut nicht mal weh.

Und nein, Polizisten dürfen nicht "alles".

TW1920  20.02.2019, 08:47
@SchlawienerSued

Die Polizisten müssen den Verdacht aber konkret begründen! Ansonsten ist die Maßnahme rechtswidrig. Heißt nicht, dass es nicht häufiger vorkommt, ändert aber nichts an der Rechtslage. Hier kann man sich jedoch rechtlich dagegen wehren. Zudem: Häufig willigen Personen in Maßnahmen ein, was die Maßnahme wiederum rechtsmäßig macht. Darum immer zu Protokoll geben, dass man explizit NICHT einwilligt.

Das Jugendschutzgesetz ist die einzige Regelung zum Tabak bei Jugendlichen. Und die Reglungen zum Tabak betrifft ausschließlich die Abgabe bzw. Gestattung des Rauchens. Jugendliche können in der Öffentlichkeit Zigaretten mitführen, lediglich das Rauchen ist nicht gestattet. Dies dürfte die Polizei z.B. unterbinden. Erwischt sie einen Jugendlichen, darf sie die Zigarette abnehmen, löschen und die anderen Beschlagnahmen um erneutes Rauchen zu verhindern, müssen aber den Eltern anschließend ausgehändigt werden. Weitere Maßnahmen sind NICHT zulässig. Wenn ein Jugendlicher sagt, er bringt ne geschlossene Zigarettenschachtel einem x-beliebigen Erwachsenen, dann muss die Polizei das glauben und hat nicht mal das Recht diese zu beschlagnahmen. Einzig können sie den Jugendlichen beobachten.

Ich weiß, manchmal verhalten sich die Polizisten hier nicht ganz rechtskonform, aber oft willigen Jugendliche auch zu Maßnahmen ein, was sie ggf. gar nicht müssten.