Darf Polizist Minderjährigem Zigaretten entnehmen?
Hallo, Ich und ein paar Freunde sind vor ein paar Wochen an einem Samstag von circa 23:00 - 00:00 Uhr draußen in der Stadt unterwegs.
Da wir um diese Zeit etwas auffällig laut waren, haben uns nach nicht allzu langer Zeit zwei Streifenpolizisten angehalten.
Einer meiner Kumpels ist 15 Jahre alt und besaß eine Schachtel Zigaretten, die er sich mit dem Ausweis seines Bruders an einem Automaten gekauft hat.
Da die Schachtel sich in seiner offenen Jackentasche befand, konnte der Polizist die Schachtel sehen.
Der Polizist hat seine Zigaretten eingezogen und mitgenommen, außerdem hat mein Kumpel gefragt, ob seine Eltern die Zigaretten evtl. von der Polizeiwache abholen könnten, was der Polizist aber verneinte.
Meine Frage ist: Darf ein Polizist Zigaretten im Besitz eines Minderjährigen einfach so mitnehmen? Und können seine Eltern diese wirklich nicht abholen (wenn sie z.B. sagen, es seien ihre) ?
Danke falls Antwort
10 Antworten
Schon mal ein Blick ins Jugendschutzgesetz geworfen? Da steht nämlich drin das Kinder und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt werden.
Die Polizisten tun also nichts anderes als dieses Gesetz durchzusetzen. Wo ist also dein Problem?
Weiterlesen! Strafbar macht sich der, der ihnen rauchen ermöglicht, indem er Zugang gewährt oder toleriert.
... der ihnen rauchen ermöglicht, indem er Zugang gewährt oder toleriert
Genau das steht da aber gerade nicht drin. Kein Wort von "ermoeglichen" oder "tolerieren" sondern lediglich von das betreffende Verhalten eines Minderjaehrigen als Erwachsener "herbeifuehren" oder "foerdern".
Dann eben so. Verzeih mir meine Sinngemäßigkeit. Es kommt doch aufs gleiche raus und der Polizist hat da eine besondere Pflicht.
Nein, es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer Ermoeglichung oder Tolerierung von Tabakkonsum durch Minderjaehrige und dessen Herbeifuehrung oder gar Foerderung.
Wenn der Polizist den Minderjaehrigen beim Rauchen in der Oeffentlichkeit erwischt oder einen begruendeten Verdacht hat, dass der Minderjaehrige dies zeitnah tun wird, darf er dies verhindern und die Zigaretten wegnehmen. Allein der Besitz reicht dafuer hingegen nicht aus.
Allerdings hat mein Kumpel während der Zeit nicht vor den Polizisten geraucht. Zwischen Besitz und Konsum muss man doch unterschieden werden
Wenn dein Kumpel nicht konsumieren wollte, dann ist ihm ja auch kein Unrecht geschehen ; - )
Das darf er nicht nur, das muss er sogar.
Die hätten euch gleich mit einziehen müssen.
Ah ja.
Nein darf er nicht.
Der Besitz und das Rauchen ist nicht strafbar.
Er kann theoretisch nur durchsetzten, dass ihr eine angezündete Zigarette ausmachen müsst, da die Polizei das rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestatten darf.
Solange kein Beschlagnahmeprotokoll erstellt wird kann der die nicht abholen.
Zur Gefahrenabwehr darf er die Zigaretten weg nehmen. Allerdings muß er den Eltern die Möglichkeit geben, diese abzuholen.
Ja darf er.
Da steht drin, dass denen das rauchen nicht gestattet werden darf großer Unterschied