Zigaretten ohne Tabak Jugendschutzgesetz?
Gestern wurde ich von zwei Beamten mit mit Lavendel gestopften Zigarettenhülsen als minderjähriger erwischt. Die Polizisten haben gefragt wo ich die her hab und dann einkassiert, obwohl ich ihnen erklärt habe, dass nur Lavendel da drin ist… Meine Frage wäre jetzt ob beim rauchen von etwas ohne Tabak das Jugendschutzgesetz gilt. Schließlich sind sowohl Lavendel, als auch die Zigarettenhülsen frei verkäuflich.
5 Antworten
Ist doch wurscht, denn das Rauchen ist nicht verboten. Das Jugendschutzgesetz stellt nicht das Rauchen unter Strafe.
Im Jugendschutzgesetz ist von Tabak und anderen nikotinhaltigen Substanzen sowie deren Behältnissen die Rede. Streng genommen haben die Beamten halt die Hülsen eingesackt.
Das Jugendschutzgesetz untersagt Minderjaehrigen aber nicht den Besitz solcher Behaeltnisse. Es untersagt lediglich, diese an Minderjaehrige abzugeben und dies auch nur in der Oeffentlichkeit.
Eine Rechtsgrundlage zum Einzug der Huelsen ist fuer mich daher nicht erkennbar.
Rauchen ist laut JuSchG § 10 generell verboten.
--- Edit: Scheinbar wurde dies von mir falsch verstanden. Näheres in den Kommentaren. LG
Nein, das wird immer nur falsch verstanden.
Absolut richtig.
Vom Konsum steht im Jugendschutzgesetz kein Wort.
Doch, in § 10 Absatz 1steht sehr wohl auch was vom Konsum. Allerdings verbietet das Jugendschutzgesetz nicht den Konsum durch Minderjaehrige, sondern es verbietet es, Minderjaehrigen den Konsum in der Oeffentlichkeit zu gestatten.
Das ist dann auch der Punkt, der so oft falsch verstanden wird. Viele verstehen eben nicht den Unterschied zwischen einem Konsumverbot und einem Verbot, den Konsum zu gestatten.
Natürlich steht dazu was im Gesetz. In dem von mir geposteten Paragraphen Absatz 1.
Nur weil keine Strafe droht ist es noch lange nicht erlaubt (falls du darauf hinaus wolltest).
Was nicht ausdruecklich verboten ist, das ist erlaubt.
Solltest du aber wider Erwarten doch eine gesetzliche Regelung finden, die Minderjaehrigen das Rauchen verbietet, nur her damit! Ich lerne gern dazu. Im Jugendschutzgesetz wirst du eine solches Verbot aber nicht finden.
Nein, "leider" nicht. Ich frage mich, warum soviele Seiten dies dann behaupten und die Polizei einschreitet, kontrolliert und beschlagnahmt. Denn Gesetze, die es tatsächlich verbieten werden in den Internetseiten (teils auch von richtigen Vereinen bishin zu Jugendämter) nie genannt und ich bin sehr akribisch & skeptisch wenn viele Quellen bestimmte Sachverhalte nicht richtig belegen. Was ich rauslese bei Paragraph 10 Absatz 1 ist, dass man in der u. A. rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestatten darf. Was alles unter "gestatten" in dem Bezug gemeint ist, ist denke ich wie vieles in Gesetzestexten schwammig. LG
PS. Die Frage im 2. Satz ist ernst und keine Ironie. Falls du was weißt, gerne her damit.
Ich frage mich, warum soviele Seiten dies dann behaupten und die Polizei einschreitet, kontrolliert und beschlagnahmt.
Wenn etwas komplexere Sachverhalte zur besseren Verstaendlichkeit "glattgebuegelt" werden, bleibt schon mal inhaltlich was auf der Strecke. Da kann schon mal "darf nicht gestattet werden" zu "ist nicht gestattet" werden.
Die Polizei nimmt Minderjaehrigen dann Zigaretten weg, wenn sie dies zur Gefahrenabwehr fuer erforderlich haelt (sie Anhaltspunkte dafuer hat, dass der Minderjaehrige sonst in der Oeffentlichkeit rauchen wuerde).
Blödsinn. Der Konsum ist nicht verboten, nur die Abgabe.
Paragraph 10 Absatz 1 sagt was anderes.
Paragraph 10 Absatz 1 ...
... richtet sich gar nicht an Minderjaehrige und verbietet Minderjaehrigen auch nichts. Was du daran offensichtlich falsch verstanden hast, habe ich in einem meiner vorherigen Kommentare bereits erklaert.
Als Jugendlicher kann man nicht gegen sein Schutzgesetz verstoßen. Leider verstehst du das nicht.
Ach halt doch die Klappe du Troll. Der erste Satz hätte gereicht und ausreichend gefruchtet. Jedenfalls klingt das logisch aber leider geilst du dich wohl dabei auf, wenn du "recht" hast.
Süßer, du bist derjenige, der nicht aufhört. Du hättest dir deinen letzten Kommentar sparen können, aber du setzt noch einen drauf. Und wie immer, wenn Menschen wie du falsch liegen, behelfen sie sich mit Beleidigungen.
Und wie immer, wenn Menschen wie du falsch liegen, behelfen sie sich mit Beleidigungen.
Nein eigentlich nicht. Wenn du mein Gespräch mit DerCaveman verfolgst, siehst du es.
Und Menschen "wie ich" können beleidigend werden, wenn Menschen "wie du" einen nicht indirekt Dummheit unterstellen, nur weil etwas übersehen worden ist.
Süßer
Danke.
Lavendel in Hülsen 😂 früher hab ich ja auch Kräutertee und sowas geraucht aber Lavendel geht definitiv zu weit haha
im Prinzip brauchst du dir rechtlich keine Sorgen machen aber es kann sein das eine Meldung ans Jugendamt geht. Ist ja nicht normal das jemand Lavendel rauchen will hehe
Erstmal why hast du das dabei aber egal und dann wenn die polizei dich bei etwas das dich oder ander gefärden könnte erwischt können sie dir den gefärdenden gegenstand abnehmen es hätte ja auch kein lavendel sein können auch wenn man sowas ja richt
Nein, das wird immer nur falsch verstanden.
Der Verkauf an Jugendliche ist nicht gestattet. Vom Konsum steht im Jugendschutzgesetz kein Wort.