Dürfen meine Eltern meine Sachen wegnehmen und verkaufen?
Hab ich selbst bezahlt, weil ich dachte sie könnten es mir dann nicht wegnehmen. Dürfen sie es mir wegnehmen und dann verkaufen? Das Geld würde ich allerdings bekommen (haben sie behauptet). Diese Sache wäre mein iPod (um die 200€) was ich mir nicht wieder kaufen könnte ohne Eltern (sch* Gesetze). Ist jetzt grad nicht der Fall aber sie waren mal kurz davor. Noch eine Frage: Dürfen sie mir geschenkte Sachen wegnehmen? Das heißt wenn mir meine Großeltern Geld schenken und sie würden es dann wegnehmen. Ohne Grund. Geht das?
22 Antworten
Wenn du noch unter 18 Jahre bist, bist du beschränkt Geschäftsfähig d.h. wenn du dir jetzt ein Ipod kaufst (mit deinem Geld) müssen erst deine Eltern zustimmen aberwenn deine Eltern zugestimmt haben dann gehört es dir und deine Sachen können deine Eltern nur verkaufen wenn du auch zustimmst genauso wie Geschenkte Sachen gehören auch dir und du darfst über dein Eigentum bestimmen
Falsch!!! Als erzieherische Maßnahme können sie durchaus verkaufen. Der Vorlauf ist ja aus der Beschreibung ersichtlich. Von daher geht es hier nicht um eine Wegnahme sondern eben um Ausübung der Fürsorgepflicht der Eltern. Die übrigens durchaus auch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen kann. Das Jugendrecht geht bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Nicht ohne Grund.
Sie dürfen es nicht!
Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.
Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.
Gesetzliche Regelung
Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:
»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«
Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.
Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.
Antworten wie "Ab 18 Jahren darfst du entscheiden", oder "Eltern haben das Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht" entbehren jeder Grundlage.
Lass dir also bitte keine pauschalen Antworten geben, sonder lass dir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sagen. Aber nicht pauschal, sondern mit Angabe der §§.
Ich habe bereits oft Kinder, Jugendliche und junge Menschen beraten, denen so ein Blödsinn erzählt wurde. Allein im letzten Quartal habe ich in 8 Fällen vergeblich versucht das Eltern im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen.
Man hat mich beschimpft und mir erklärt das man sich auskennt mit dem Recht. Und dann, dem Haus-Recht entsprechend, aus der Wohnung gewiesen.
Was mich aber nicht gehindert hat den die betreffenden Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen weiter zu beraten und zu betreuen.
Die Eltern verbal zu überzeugen war nicht möglich. Also habe ich sie praktisch überzeugt.
Das heist ich habe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Jugendamt und anderen Behörden, wie u.a. Gerichte), und den jungen Menschen, den Eltern gezeigt das die Rechtslage anders ist und die betreffenden Ratsuchenden konnten das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen.
Das Kindergeld wurde nicht mehr den Eltern, sondern den Ratsuchenden auf ihr Konto überwiesen. Und soweit die Eltern Leistungsfähig waren mußten sie sogar ergänzend Unterhalt an ihr Kind zahlen.
Zu beachten ist dabei noch das viele Eltern der Meinung sind, nach Abzug ihrer erforderlichen Ausgaben und Aufwendungen sind sie nicht mehr Leistungsfähig zum Unterhalt.
Aber auch das ist falsch. Erforderlicher Unterhalt geht vor Begleichung von Schulden und sonstigen Dingen wie Pfändungen vor.
Meine Antwort ist etwas im "Rechtsdeutsch" gefasst. Das soll dir nur zeigen Das viele Eltern nicht die richtigen Informationen zu „ihren“ Rechten haben und ergänzend ihre Pflichten nicht kennen.
Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.
Gruß Michael
Hallo,
Ihre Ausführungen sind fachlich sicherlich vollkommen korrekt, jedoch beziehen sie sich hauptsächlich auf Gewalttaten gegen Minderjährige - dies war jedoch nicht gefragt!
Erzieherische Maßnahmen welche der Fürsorgepflicht der Eltern entsprechen sind natürlich möglich. Sie nehmen ja nur weg, enteignen Dich aber nicht im eigentlichen Sinne. Wenn Eltern einen iPod - muss ich jetzt nachsehen Was das für ein Ding ist? Nö, nee? - wegnehmen dann werden sie sicherlich vorher schon Gründe genannt haben. Wäre vielleicht mal schlau da nachzudenken. Finde ich. Könnte ja immerhin sein dass sie auch mal Recht haben.
Wenn sie geschenktes Geld wegnehmen finde ich das dann gut wenn sie mit Dir gemeinsam erforschen Was mit dem Geld denn so geschehen kann. Da gibt es massenweise Möglichkeiten. So lernst Du wozu das Geld so genutzt werden kann, weißt wo es abgeblieben ist.
Pubertät, Das sei Dir versichert, ist auch für Eltern nicht einfach. Und es sei Dir auch versichert dass es ganz schön anstrengend ist dem eigenen Kind so in die Parade zu fahren. Für die Eltern.
Ja schon. Besser wäre, deine Großeltern würden es auf dein Konto überweisen- dann hättest du einen Beweis und die könnte nur verhindern, dass du vor deinem 18 Lebensjahr Zugriff darauf hast.
Aber nett ist das nicht. Beim I-pod könnte ich mir noch vorstellen, dass sie nicht wollen, dass du so viel im Internet bist.
Wenn die den Eindruck haben, Du hockst nur noch mit dem Teil rum anstatt Deinen Pflichten nachzukommen, evetuell Deine Schulischen Leistungen darunter leiden, dann ist das bereits Grund genug.
Als erzieherische Maßnahme, wenn Du nicht spurst und fein lernst, dann nimmt man Dir was weg, was Dir weh tut, auch das ist bereits Grund genug.
Und ja, die dürfen Dir Deine Sachen wegnehmen, bis Du 18 bist.
Und um es Dir zu erschweren, Zeugs zu kaufen, dass sie nicht wollen, dass Du es hast, ist das so mit den Gesetzen. Dir geht das auf den Keks, für Eltern ist das wie geschaffen.
Danke das wollt ich wissen!!!:)