Dürfen erwachsene Kinder in einer Genossenschaftswohnung wohnen bleiben, wenn die Eltern ausziehen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Wohnung wurde von den Eltern angemietet.

Wenn sie ausziehen, dürfen die Kinder die Wohnung nicht übernehmen.Wird es der Gesellschaft nicht gemeldet, liegt ein Vertragsbruch der Eltern wegen unerlaubter Untervermietung vor.

Die Kinder müssen ausziehen, wenn der VM nicht mit ihnen ein eigenen Mietvertrag abschliesst.

Schreiberlilli 
Beitragsersteller
 04.06.2010, 22:44

Das klingt logisch. Wo kann man diese Regel nachlesen? Wichtig ist auch noch, ob es rechtlich überhaupt möglich ist?

wunhtx  07.06.2010, 13:12
@Schreiberlilli

Hier hängt das Ende des Mietverhältnisses durch die Mieter damit zusammen, dass sie einen WBS vorzeigen musste.

Entgegen den §§ 563 BGB und 564 BGB kann hier wegen des WBS - es sei denn - auch die Kinder erfüllen diesen Anspruch - nicht automatisch vom Übergang des Mietverhältnisses mit den Hinterbliebenen ausgegangen werden.

Dabei handelt es sich öffentlich geförderte Wohnungen, Diese unterliegenedingungen. Da die erwachsenen Kin Belegungsbder diese nicht erfüllen, müssen sie eben raus. Die Wohnung ist eben für eine andere Familie mit Kindern gedacht.

Schreiberlilli 
Beitragsersteller
 04.06.2010, 20:46

Gibt es das irgendwo schriftlich und nachzulesen?

man macht einen Termin und lässt ich im Vertrag eintragen, es könnt sein dass man ne Mietschuldenfreiheitserklärung vorlegen muss - zur Sicherheit - aber dürfte nicht schwierig sein

Es ist doch erst einmal zu prüfen ob heute noch ein Berechtigungsschein erforderlich ist.Diese Vorschrifen gelten ja nicht ewig.