Dürfen erwachsene Kinder in einer Genossenschaftswohnung wohnen bleiben, wenn die Eltern ausziehen?
Diese Frage wurde mir gestellt, doch ich weiß leider auch keine Antwort. Deshalb möchte ich sie hier mal weitergeben. Die besagte Wohnung darf nur mit WBS bezogen werden. Den hatte die Familie auch beim Einzug vorzuweisen. Die Eltern wollen jetzt mit dem jüngsten Kind in eine andere Stadt umziehen, weil es die berufliche Veränderung des Vaters erforderlich macht. Die zwei erwachsenen Kinder würden dort gerne wohnen bleiben und die Wohnung übernehmen. Leider erfüllen diese nicht die Bedingungen für einen WBS. Zwar verdienen sie nicht genug, weil sie beide noch studieren und nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen; andererseits ist die Wohnung nach den Richtlinien zu groß für zwei Personen. Das einzige, was ich herausbekommen habe ist, dass alle Kinder ausziehen dürfen, ohne dass den Eltern gekündigt werden darf, auch wenn die Wohnung für diese zwei Personen dann zu groß wäre. Aber ob diese Regelung auch für die Kinder zutrifft, weiß ich nicht. Wer kennt sich hier aus und kann helfen? Ideal wären Links in die richtige Richtung. Dankeschön.
4 Antworten
Die Wohnung wurde von den Eltern angemietet.
Wenn sie ausziehen, dürfen die Kinder die Wohnung nicht übernehmen.Wird es der Gesellschaft nicht gemeldet, liegt ein Vertragsbruch der Eltern wegen unerlaubter Untervermietung vor.
Die Kinder müssen ausziehen, wenn der VM nicht mit ihnen ein eigenen Mietvertrag abschliesst.
Hier hängt das Ende des Mietverhältnisses durch die Mieter damit zusammen, dass sie einen WBS vorzeigen musste.
Entgegen den §§ 563 BGB und 564 BGB kann hier wegen des WBS - es sei denn - auch die Kinder erfüllen diesen Anspruch - nicht automatisch vom Übergang des Mietverhältnisses mit den Hinterbliebenen ausgegangen werden.
Dabei handelt es sich öffentlich geförderte Wohnungen, Diese unterliegenedingungen. Da die erwachsenen Kin Belegungsbder diese nicht erfüllen, müssen sie eben raus. Die Wohnung ist eben für eine andere Familie mit Kindern gedacht.
Gibt es das irgendwo schriftlich und nachzulesen?
man macht einen Termin und lässt ich im Vertrag eintragen, es könnt sein dass man ne Mietschuldenfreiheitserklärung vorlegen muss - zur Sicherheit - aber dürfte nicht schwierig sein
Es ist doch erst einmal zu prüfen ob heute noch ein Berechtigungsschein erforderlich ist.Diese Vorschrifen gelten ja nicht ewig.
Das klingt logisch. Wo kann man diese Regel nachlesen? Wichtig ist auch noch, ob es rechtlich überhaupt möglich ist?