Dürfen Eltern erwachsene Kinder dazu zwingen, zuhause zu wohnen, bzw. verhindern, dass sie ausziehen?
Rein vom juristischen Standpunkt betrachtet: Eine 20jährige Studentin möchte gerne von Zuhause ausziehen. Können die Eltern die Finanzierung der durch den Auszug bedingten Mehrkosten verweigern? Erfüllt also die Bereitstellung von Wohnraum im Elternhaus die Unterstützungspflicht? Ab wann/ Unter welchen Bedingungen gilt das Wohnen bei den Eltern als unzumutbar?
9 Antworten
Solange Du Dich in Deiner Erstausbildung befindest, müssen deine Eltern Unterhalt zahlen.
Ab Deinem 18. Geburtstag sind sie eh zu Barunterhalt verpflichtet.
"Mehrkosten" müssen sie aber nicht tragen.
Dir stehen im Monat 670€ inklusive Kindergeld zu.
Das ist arg knapp für eine eigene Wohnnung. Da wäre ein WG-Zimmer besser.
§ 1612 Art der Unterhaltsgewährung
(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind** minderjährig,** kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.
(3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.
Absatz 2 in welcher Art (es wird durch die Eltern Naturalunterhalt gewährt)
Auf die Belange des Kindes wird hinreichend Rücksicht genommen das Bildungs/Ausbildungsziel kann erreicht werden.
Die Eltern können den Unterhalt als Naturalunterhalt (Stellung von Wohnraum etc.) erbringen. Natürlich nur wenn der Wohnraum mit dem Studienplatz kompatibel ist.
Natürlich kann der Volljährige ohne Erlaubnis der Eltern ausziehen und sich Wohnraum nach eigener Wahl suchen, allerdings muss er dann Selbst für seinen Unterhalt sorgen.
liebe DieKatzeMitHut, es geht um eine Ausbildung an einer höheren Fachschule. Also tertiäre Bildungsstufe. Die Praktika im Spital machen 60% der Ausbildung aus. Der Lohn beträgt brutto 800.-/ Monat, nebenbei sind 750.-/ Semester zu bezahlen...
Damit hast du doch genug Geld für ein kleines WG-Zimmer, wenn es denn sein muss. Der Arbeitsweg ist angemessen.
Spital? Irgendwie klingt das nach Ö, damit gilt österreichisches Recht und nicht deutsches Recht.
wir wissen nicht wie die sachen mit unterhalt usw im ausland gehandhabt werden. frage auf seiten deines landes nach. das hier ist eine seite für deutschland.
Gilt der Wohnraum mit dem Arbeitsplatz in einem Spital mit Schicht-/Wochenend- und Piketdiensten als kompatibel, wenn der Arbeitsweg 1h oder mehr dauert? Rein von den Ruhezeiten her gerechnet...
Das Arbeitsamt sieht einen Arbeitsweg von 2 Stunden in der Regel als akzeptabel an.
Der Arbeitsweg hat ja auch mit den Ruhezeiten nichts zu tun, du arbeitest in dieser Zeit ja nicht, sondern kannst dich ausruhen ;)
Abgesehen davon denke ich, dass es um einen Studienplatz geht. Wenn du doch arbeitest, warum willst du dann von deinen Eltern finanziert werden?
Klar, man unterstellt bei Erwachsenen bis zu zwei Stunden Arbeitsweg als vollkompatibel. Das erklärt dir das Arbeitsamt sofort.....
Nein das ist nicht kompatibel. da müssen die Eltern den vollen Unterhalt in bar leisten.
Zwingen? Nein. Aber natürlich ist es vollkommen ausreichend, wenn die Eltern Wohnraum zur Verfügung stellen, sie müssen keinen Barunterhalt zahlen.
Wenn man unbedingt ausziehen will, sollte man wohl arbeiten gehen. Auch Bafög oder ein Studienkredit wären sonst Optionen.
Ja das können die Eltern. Ist ja absurd, wenn zu Hause Zimmer, Essen Heizung, Wasser etc. frei verfügbar sind. Externes Wohnen müssen Eltern nicht leisten, wenn zu Hause genug Platz ist. Kann das Studium nur in einer anderen Stadt gemacht werden, sieht das anders aus. Ebenso wenn ernsthafte Streitereien ein Zusammenleben unmöglich machen. Nur weil die Tochter sich nicht an Regeln zu Hause halten will ist kein Grund.
die eltern können garnix verhindern. sie können nur darauf aufmerksam machen, dass ihre unterhaltspflicht aus naturalien besteht (obdach, essen etc). sprich wenn das kind auszuieht und eine eigene wohnung bezieht, dann muss es halt schauen wie es sich selbst versorgt. kindergeld kann kind abzweigen, mehr müssen die eltern nicht tun.
falsch. sie sind zu unterhalt verpflichtet. in welcher form dieser gezahlt wird, bestimmen die eltern. wenn also unterkunft vorhanden ist in der elterlichen wohnung dann gibts keinen barunterhalt.