Bausparvertrag "eingefroren"?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Bausparvertrag: Mein Opa hat vor ca. 6 Jahren einen Bausparvertrag auf meinen Namen für mich angelegt. Ich bin vor ein paar Tagen 18 geworden, somit wurde der Vertrag also abgeschlossen als ich noch ein Minderjähriger war. Da mein Opa im Sommer letzten Jahres verstorben ist, bin ich mir nicht sicher, was mit diesem Bausparer passiert ist. Ich habe nämlich gelesen dass es an und für sich meiner ist, da ich jetzt 18 bin und er auf meinen Namen geht, andererseits habe ich gelesen, dass ein Bausparvertrag vererbt wird und somit hätte ihn jetzt mein Vater oder? Er könnte zwar nicht über das Geld verfügen, jedoch müsste er den Vertrag auflösen oder - doch ich? Der Punkt ist nämlich, dass der Bankberater bei einem Gespräch heute meinte, der Bausparer wäre zZ gesperrt, was in dem Fall dann ja nur mein Vater hätte machen können - und dafür hätte er ja Verfügung über meinen Bausparer haben müssen, was bedeutet der Bausparer gehört jetzt eher ihm da vererbt und ich damals unter 18, als mir (trotz meines Namens).
Bitte um hilfreiche Antworten, mein Bankberater konnte mir zZ keine weiteren Details liefern, also vlt hat ja jemand sonst hier eine Erfahrung gemacht etc.
Und btw Vater fragen ist auch keine Lösung
Danke im Vorraus
2 Antworten
Versteh nicht warum der gesperrt ist. Wenn er tatsächlich auf Deinen Namen läuft, gehört er Dir und ist auch nicht relevant für die Erbschaft.
Er ist nicht Minderjährig, und wenn der Vertrag auf seinen Namen läuft, hat er auch nichts mit dem Erbe zu tun
Wenn es auf seinen Namen lief konnte es der Ipa auch nicht vorher rausnehmen verfügen. Das Guthaben ist praktisch verschenkt.
Schwierig zu beantworten, weil es für solche Verträge sehr viele verschiedenen Konstellationen gibt.
Du kannst davon ausgehen, wenn der Bankberater (bzw. der Berater von der Bausparkasse), dir keine weiteren Details geben DARF - dass der Vertrag nicht auf deinen Namen läuft - sondern du lediglich die Begünstigte Person bist. Problematisch: die begünstigte Person kann man ändern oder auch komplett löschen lassen.
Am sinnvollsten lässt du dir eine Vertragskopie erstellen und gehst diese durch (sofern du diese Kopie aus Datenschutzgründen erhalten darfst) Das gibt vermutlich mehr Aufschluss. Zudem nochmal bei der Bausparkasse anfragen was du tun kannst zum entsperren.
"ist auch nicht relevant für die Erbschaft." Halbwegs schon, sofern er wirklich auf seinen/ihren Namen läuft: Ein Minderjähriger kann nicht erben bzw. das Erbe nicht direkt in Anspruch nehmen, Jemand muss im Zweifel die temporäre Verwaltung übernommen haben