Dürfen eltern einen aus dem haus schmeisen. Obwohl sie per Handschlag verspoche. Haben das ich das anwesen bekomme und das haus umbauen darf?
Hallo icb bin mit meiner freundin am umbauen von unseren eltern haus sie haben es schon öfter gesagt bei kleinigkeiten das ich kenn kann wen es ihnen nicht in den kragen passt.
Doch noch dazu haben sie mir aber verspochen das ich umbauen darf wie ich will und das ich den hof eh bekomme weil meine (3) schwestern eh schon alle heuser haben noch dazu haben sie mor mal bot kurzem einen zettel geschriebn wo drauf steht das ich.... Hier wohnen darf und ich auch das hais bekomme und sie ein lebenslanges wohnrecht in den haus hätten. Is ja alles gut
Nur wollen sie mich jetzt vor die tür setzen wengen einer meinungsverschiedenheit
5 Antworten
Deinen handgeschriebenen Text - kannst du im Streitfall --> in die Tonne treten.
Sei dir im Klaren, dass das Leben als Erwachsener in einem Haus mit den Eltern - anderen Bedingungen unterliegt wie noch als Kind.
Dann ein Lehrsatz: man steckt NIE Geld in fremdes Eigentum. Gibt gerade im Hinblick auf Erbrecht fast immer Streit.
Wenn ihr euch alle wieder beruhigt habt - geht ihr gemeinsam zum Notar und beurkundet einen Schenkungsvertrag mit dem Wohnrecht für die Eltern.
Da noch Landwirtschaft- je nach Bundesland gilt vielleicht noch die Höfeordnung. Hiervon ist unter anderem auch abhängig, ob du darauf bestehen solltest, dass deine Schwestern mit zum Notar gehen.
Nur eins ist ziemlich sicher - der Generationsstreit zwischen Alt und Jung wird mit zunehmenden Alter der älteren Generation- eher schlimmer wie besser.
Frage deinen Vater einfach- wer ihn in der Landwirtschaft unterstützt- wenn du ausziehst- so richtig weit entfernt eine Wohnung mietest.
Solange deine Eltern im Grundbuch stehen, ist es ihr Haus
Alle Übertragungen, Schenkungen oder auch eine Eintragung eines Wohnrechtes ist nur über einen Notar gültig und würde dann im Grundbuch eingetragen.
Du hast also keinerlei Anrecht auf das Haus
Da grundstückseigentum notariell begalubigt werden muss. Bezweifle ich stark das ein versprechen mit handschlag da irgendwas rechtlich verbindliches ist.
Falls sie es machen kannst du ja ggf. dich von nem anwalt beraten lassen. Egal ob sies nun dürfen oder nicht. Klagen musst du so oder so.
Aber es ist sehr warscheinlich das am ende das gilt was im grundbuch steht. Und nicht das was ihr ausmacht.
Ich habe aus der Art deiner Fragestellung und deiner Schwierigkeiten, die Probleme, du hast, vernünftig darzustellen, den Eindruck, dass du hilfsbedürftig bist in den Dingen des täglichen Lebens und in den rechtliche Grundsätzen über das Zusammenleben der Menschen. Du solltest dir bei dem zuständigen Sozialamt deines Ortes oder Kreises Hilfe und Beratung holen, sofern es keinen Verwandten oder guten Freund von dir gibt, der vernünftig ist und dir in deinen Problemen helfen kann, was das beste für dich wäre. Ist es denn auch nicht möglich, mit deinen Eltern klipp und klar zu regeln, was du in Bezug auf ihr Haus tun darfst und was du lassen musst ? Schließlich sind die Eltern ja die Eigentümer des Hauses und können bestimmen, was damit geschieht und wer darin wohnen darf und wer nicht. Du hast da,. solange sie leben, keinerlei Ansprüche oder Rechte. Was da per Handschlag abgemacht wurde, ist rechtlich unverbindlich und gilt praktisch nichts. Vor allem muss jedes Recht in Bezug auf Haus und Grundstück notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden, sonst ist es unwirksam. Das gilt auch fürdie Vereinbarung eines Wohnrechts und dgl. mehr. Als Hauseigentümer können die Eltern dich grundsätzlich auch aus dem Haus verweisen, vor allem, wenn du dir Verfehlungen oder Beleidigungen ihnen gegenüber vorzuwerfen hast.
Obwohl sie per Handschlag verspoche.
Das zählt rechtlich nicht. Ist nur moralisch falsch
Ps meine Eltern sind 70 und ich 25 wir haben ne Landwirtschaft ich helf die ganze zeit mit und naja des is ein gezoffe weil sie wirklich vieles falsch verstehen
Generell ja. Soweit ich aber weiss gelten bei Grundstücken verschärfte regeln. Man muss ja da bei jeder änderung imgrunde zum notar laufen.
Bei Grundstücksgeschäften zählen mündliche Absprache rein gar nichts. Das hat auch nichts mit Beweisen zu tun, sondern bereits mit der Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts.
Sorry erstmal wegen dee Rechtschreibfehler bin weng aufgewühlt.
Ja sie haben aber auch einen handgeschrieben text geschrieben wo sie beide unterschrieben haben. 😕
Rede einfach nochmal mit deinen Eltern. Wenn alle zur Ruhe kommen.
Natürlich gelten auch mündliche Verträge. Sie sind nur schwerer zu beweisen.