Dürfen deutsche Polizisten einen hindern in eine ausländische Botschaft zu gehen?

10 Antworten

Die Botschaft ist zwar rechtlich dem jeweiligen Land gehörig.

Auch eine ausländische Botschaft in Deutschland ist deutsches Staatsgebiet. Botschaften sind nicht exterritorial, wie oft behauptet wird, sie unterliegen lediglich dem Schutz durch das Wiener Abkommen über diplomatische Beziehungen.

aber wenn vor der Botschaft, also noch auf deutschem Boden, ein deutscher Polizist oder Wachmann steht, darf der einen hindern in die Botschaft zu gehen?

Ja.

Meerestaucher 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 09:55

Wie kann man dann bei Gefahr oder Verfolgung des Landes in dem man sich befindet in eine Botschaft flüchten?

Ja, Polizisten dürfen das wenn ein Grund bzw. ein Anlass dazu besteht. Das gilt übrigens auch für andere Länder.

Bis zum Grundstück oder Gebäude der Botschaft befindet man sich schließlich auf territorialem Grund, welcher den Gesetzen und der Ordnung des jeweiligen Landes unterliegt.

Nur wenn er die Order dazu erhalten hat. Das wäre dann eine Maßnahme zum Schutz der Botschaft.

Es macht ja für die Botschaft eines Landes schon mal überhaupt keinen Sinn, deutsches Wachpersonal zu beschäftigen, damit ist also nicht zu rechnen.

Ist allerdings jemand in Deutschland zur Fahndung ausgeschrieben, steht es der Polizei natürlich frei, dessen Botschaft im Auge zu behalten und ihn dort auf der Straße zu verhaften, falls er sich dort blicken lässt.

dataways  21.05.2021, 10:00
Es macht ja für die Botschaft eines Landes schon mal überhaupt keinen Sinn, deutsches Wachpersonal zu beschäftigen

Es macht insofern Sinn, weil deutsches Personal billiger ist. Man spart die Wohnungsmiete.

Natürlich dürfen sie das.