Wie bekommt jemand aus Marokko ein Besuchervisum
Meine Frau ist Marokkanerin und Ihre ganze Familie lebt in Marokko und Sie hat oft sehr viel Sehnsucht nach Ihren Schwestern. Zur Geburt unserer Tochter im Jahre 2007 stellten wir in München einen Antrag auf einen Besuch einer Ihrer Schwestern. Wir hatten alle Auflagen erfüllt, haben einen HIn-und-Rückflug gebucht, sie für die Zeit in Deutschland Krankenversichert und uns verpflichtet für alle Kosten, die sie den Deutschen Staat kosten würde aufzukommen. Sie ist nicht vorbestraft, verkehrt nicht in terroristischen Kreisen. Trotzdem wurde der Antrag von der deutschen Botschaft in Rabbat abgelehnt mit der Begründung über das Schengener Abkommen. Wer kann uns Tips geben, wie wir es doch auf legalem Weg erreichen können, dass uns auch Familienmitglieder aus Marokko uns Besuchen können, denn im Gegenzug zu uns ist Marokko ein sehr gastfreundliches Land. Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße der Münchner
2 Antworten
Warum fliegt sie nicht zu ihren Schwestern, wenn das so kompliziert ist, daß die hierher kommen? (Wobei ich jetzt nicht so recht weiß, was das Schengener Abkommen damit zu tun haben soll.)
Und Urlaub? Den hat man meistens doch auch, wenn man arbeitet.
ja, wenn wir Urlaub haben, sind wir auch vier Wochen in Marokko, doch man will seine Verwandten doch öfters sehen und Ihnen unser wunderschönes Land zeigen besonders mein geliebtes Heimatland Bayern
Die Kriterien für ein Besuchervisum für Besucher aus Nicht-EU-Ländern sind im Schengener-Abkommen geregelt.
Deutschland ist auch ein sehr gastfreundliches Land. Allerdings muss Deutschland eben immer fürchten, dass diese Besucher nicht wieder ausreisen und dann dem deutschen Sozialstaat zur Last fallen - solche Sorgen muss Marokko sich eben nicht machen. Wenn der Schwester das Visum verweigert wurde, dann fehlen wahrscheinlich feste Bindungen an Marokko (etwa ein fester Arbeitsplatz oder schulpflichtige Kinder dort). Da kann man nicht viel machen außer vielleicht der Bitte, konkrete Schwachstellen bzw. Probleme des Visumsantrags erläutert zu bekommen. Dazu müsstet Ihr Euch an den fraglichen Konsulatsmitarbeiter wenden.
Genau, das ist das Problem, das hatte uns die Botschaft auch gesagt. Leider wollen meine Schwägerinnen nicht Schwanger werden, noch kann der marrokanische Staat soviele Arbeitsplätze stellen, die von Deutschland als fester Arbeitsplatz akzeptiert werden würde, aber dableiben wollen, würden Sie ganz sicher nicht.
Warum fliegt Sie nicht zu Ihren Schwestern?
Weil wir beide Arbeiten!