dürfen Betreute Personen beim Pflegedienst unterschreiben?

6 Antworten

... sie sind intelligenzgeminderd........., oh oh.

Dazu sagt man kognitive Einschränkungen!

Nun zur Frage:

Wo ist dein Problem?

Was hast du vor?

Willst du deinem Arbeitgeber eine reinwürgen oder was?

Und warum sollten diese Leute nicht unterschreiben dürfen?

Sie haben zwar amtl. bestellte Betreuer, die auch unterschreiben könnten.

Diese betreuten Bersonen sind aber nicht als Geschäftsunfähig eingestuft und somi dürfen auch diese die Leistungsnachweise unterschreiben.

hunerich1 
Beitragsersteller
 26.01.2018, 18:21

Mir gehts darum,das die Leute auf keinen Fall das bekommen was ihnen zusteht.z.b. lt. Verordnung haben sie tgl. 3-4 Anfahrten.der PD kommt aber nur 1-2 mal vorbei,da die Klienten ja so nett sind u d dem PD Arbeit abnehmen wollen.oder der Klassiker 1xtgl Tabletten richten und man erscheint 1x die Woche und stellt für 7 Tage oder man gibt morgens schon die mittagsmed einfach mit und spart eine Anfahrt,das dann aber auch alles regelmäßig.und ja mein Arbeitgeber oder meine Vorgesetzten sollten dafür eine rein kriegen,weil es geht schon Jahre so und die Angestellten erhalten auch nur die gekürzte Arbeitszeit bezahlt

Die Leute werden nur betreut sie sind nicht entmündigt worden.
Wer sollte es denn ansonsten unterschreiben? Ein gesetzlicher Betreuer kann genauso wenig mit einer Unterschrift gewährleisten ob das was an Maßnahmen abgerechnet wird auch wirklich voll und ganz erbracht wurde.
Im ambulanten Dienst läuft das doch eh anders da kannst du nicht einfach sagen ich hab das und das und das gemacht deswegen berechne ich jetzt mal einfach mehr. Zusätzliche Pflegesachleistungen und Maßnahmen müssen im Vorfeld beantragt und genehmigt werden sonst arbeitest du eh für umsonst.
Und anders beschei*sen kannst du auch nicht denn wenn du den Pflegenden was anderes zum Unterschreiben vorlegst wie die Rechnung deines neuen HD Smart 80 Zoll Fernsehers oder eine Vermögensabtrittserklärung an dich ist das wie du dir denken kannst nicht gültig fliegt schnell auf und bringt dich in große Schwierigkeiten.

Das mußt Du beim Pflegedienst erfragen. Dort weiß man, ob das mit der Unterschrift der zu pflegenden Person abgerechnet werden kann.
Personen, die einen gerichtlich bestimmten Betreuer haben, sind in Allem oder teilweise “entmündigt“. bzw gelten als nicht vollgeschäftsfähig.

Alicia54  25.01.2018, 17:17

Ist mir alles bekannt, da ich selber in der Altenpflege tätig war, daher kannst Du die Belehrungen sparen. außerdem ich habe nicht grundlos entmündigt in Klammern gesetzt.. im Übrigen ging es ja um die Frage, ob die Patienten/Klienten des Pflegeprotokoll unterschreiben dürfen..... sicher können sie das, sofern sie noch lesen und schreiben können, aber ausschlaggebend ist, ob das von der Zahlstelle akzeptiert wird...

Nightwing99  25.01.2018, 06:02

Es gibt keine Entmündigung mehr somit gelten diese Leute auch nicht als entmündigt ganz im Gegenteil sogar, der Knackpunkt guter Pflege besteht darin auf diese Leute hören und sie verstehen zu können. Diese Pflegebedürftigen haben immer noch eine Stimme und ihre Rechte, eine Entmündigung ist nochmal etwas ganz anderes.

Ja dürfen sie, der Betreuer darf aber auch unterschreiben wenn er für den Gesundheitsbereich zuständig ist.

Was anzunehmen ist wenn die Betreuten gesundheitlich so stark angeschlagen sind.

Ohne mich zu weit aus den Fenster zu lehnen, es kommt darauf an welchem Leistungen.

Wenn es darum geht nur zu bestätigen dass der Pfleger da war, warum nicht?

Besser wär wenn der Patient auch täglich unterschreibt.

Nur meine Meinung.