Dürfen Polizei und Krankenwagen beim Einsatz so schnell fahren, wie sie wollen oder ist das geregelt?
17 Antworten
Im Einsatz dürfen sie so schnell fahren, wie es die momentane Verkehrssituation zuläßt. Sie dürfen durch dieses Verhalten jedoch keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Die dürfen nicht schneller fahren, als es sicher ist, und wenn sie einen Unfall bauen, bekommen sie immer eine Mitschuld, selbst wenn sie aufgepasst haben und der andere einfach nur nicht aufgepasst hat.
Also dürfen sie theoretisch viel, das ist aber kein Freifahrtschein, nicht haften zu müssen. Deshalb passen die in der Regel schon auf.
Jein. Sie sind bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten von den Vorschriften der StVO befreit. Feste Höchstgrenzen gibt es nicht, das Gesetz sagt aber in §38 Abs.8 StVO "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Der Einsatzfahrer muss also selbst entscheiden, wie schnell er fahren kann.
Das schließt automatisch aus, dass man mit einem Affenzahn durch Ortsdurchfahrten heizt. Viele Rettungswagen beispielsweise sind auch elektronisch abgeriegelt und schaffen auf der Autobahn nicht mehr als 100 oder 120km/h.
Dasmit dem Abregeln ist ein Märchen,denn wenn die Strecke frei ist,kan man natürlich mit voller Pulle fahren.
Auf deutschen Autobahnen ist es eben nur meistens nicht frei (daher ist die ganze Diskussion um Tempgrenzen auch Kappes) und du komst gar nicht auf so hohe Geschwindigkeiten.Selbst wenn die anderen Fahrer sogar eine Rettungsgasse bilden, must du als RTW-Fahrer (oder Polizei/Feuerwehr) ja immer damit rechnen,das ein Idiot da rausschert.
Deswegen fährts du 90 Km/h oder noch weniger,um die Karre noch halbwegs zum stehen bringen zu können.
Außerdem must du als Fahrer eines RTW ja auch daran denken, das du eine Scheune auf Rädern durch die Gegend kutschierst und je schneller du fährst, desto mehr säuft die Karre an Diesel.Das könnte fatal werden,denn vom laufenden Motor hängen ja auch die ganzen Gerätschaften innen ab und wenn du am Unfallort ankommst und dann da länger stehst und auf einmal kein Diesel mehr im Tank ist..........wird lustig.
Ja, sie dürfen schneller fahren als die Straßenschilder es max. Anweisen. So schnell wie sie wollen allerdings nicht. Denn das Fahrzeug soll keine anderen gefährden und auch am Notfallort ankommen! Physikalische Grenzen gelten auch für Rettungsfahrzeuge. Die kippen zu schnell in eine Kurve gefahren auch um...
Leben retten ist eine hoheitliche Aufgabe, da darf man von Gesetzen abweichen um das Ziel zu erfüllen.
Sonder- und Wegerechte kann man in der Stvo unter Paragraph 35 und 38 nachlesen.
Übrigens fahren Krankenwagen sehr selten Einsätze und haben es meistens nicht so eilig. Die haben dann auch kein Blaulicht und Horn an. Also so schnell fahren die eigentlich nicht.
Das ist natürlich gesetzlich geregelt.
Gem. §35 Abs. 8 StVO dürfen Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Man darf also nicht mit 150km/h im Berufsverkehr durch die Innenstadt fahren.
Außerdem gibt es z.T. noch Erlasse o. dienstliche Anweisungen die weitere Details regeln.