Dürfen Arzthelferinnen rechtlich gesehen gültige Atteste für die Schule ausstellen?
Sind Arzthelferinnen dazu berechtigt, Atteste für Schulkinder auszustellen? Es geht mir nicht darum, wie es in der Realität gehandhabt wird, da ich selbst weiß, dass sowas v.a. die Helferinnen machen.... aber DÜRFEN sie das rechtlich gesehen auch?
7 Antworten
Was genau meinst du mit "Attest"? Arzthelferinnen füllen selbstständig diese Bescheinigungen aus "Herr/Frau X war am .... von ... bis ...Uhr bei uns in der Parxis" und unterschreiben diese auch.
Ein richtiges Attest im Sinne von Arbeitsunfähigkeit, Schulverbot, Sportverbot etc. darf nur der Arzt unterschreiben (wobei die Helferin das Ding in der Regel schreibt).
Diese Bescheinigungen die ich meine sind Vordrucke wo die Helferin nur das Datum und die Uhrzeit per Hand einträgt. So ein Sportverbot tippt die Helferin, unterschreibt aber der Arzt. Es soll aber Praxen geben wo der Arzt das an seine Helferin delegiert. Diese müsste dann aber mit "i.A." unterschreiben.
Hallo,
ein Attest wird ja immer erst vom Arzt diktiert, dann geschrieben und auch vom Arzt unterschrieben. Das darf auch keine Arzthelferin unterschreiben.
Wenn das Schulkind jetzt aber nur ein Bestätigung für die Schule braucht, das es beim Arzt war, dann gibt es Vordrucke , die dann auch i.A. unterschrieben werden dürfen und das ist auch rechtlich o.k.
Aber ein direktes Attest wird nur vom Arzt unterschrieben.
Vielleicht meinst Du mit Attest aber auch was anderes?
Liebe Grüsse!
Nein, ich meine bspw. ein Sport- oder Schulverbot. Was ich beobachtet habe: Kind verlässt mit Eltern das Behandlungszimmer, der Arzt geht zeitgleich direkt ins nächste Zimmer, zum nächsten Patienten.
Ein Elternteil geht zur Rezeption und weist die Arzthelferin darauf hin, dass das Kind doch noch ein Attest braucht. Arzthelferin fragt: "bis wann?" Elternteil sagt Datum und die Arzthelferin druckt ein solches Attest aus und unterschreibt es.
Der Arzt selber muss der Arzthelferin sagen, das sie noch ein "Attest" ausdrucken soll für ein Sportverbot von ..... bis...... . Nicht die Mutter, weil die kann ja alles sagen, wie lange der Sport-/Schulunterricht nicht stattfinden soll. Das geht schon mal gar nicht.
Das die Mutter Attest sagt, muss nicht heißen, das sie ein Attest bekommt, sondern es wird nur eine Bestätigung sein, das das Kinder von... bis... nicht am Unterricht teilnehmen darf. Sie sagt halt so dazu-machen viele-, denn für ein Attest muss sie bezahlen und das bar, außer sie ist Privatpatientin.
Es kann also auch sein, das die Praxis den Vordruck im Computer hat und nicht auf einem Vordruck-Block und darauf kann die Helferin dann auch per i.A. unterschreiben. Sie unterschreibt ja im Auftrag und nicht in Vertretung, das ginge natürlich nicht.
Bei einem "richtigen" Attest darf die Arzthelferin nicht unterschreiben, auch nicht im Auftrag.
Ausstellen ja (nach Anweisung des Arztes), unterschreiben nicht.
Ich meine inklusive Unterschrift der Helferin (und keine vom Arzt). Danke!
Und dann nach Hause fahren mit der vom Busfahrer selbst gemalten Fahrkarte?
Du selbst darfst die Atteste nicht unterschreiben. Das haben wir auch nie gemacht in der Praxis noch in der Klinik. Das sind Sachen vom Arzt.
Du darfst lediglich eine Bescheinigung ausstellen, daß der Pat. da war,
aber alles andere ist die Sache vom Arzt.
Nein. Nur Ärzte und Psychotherapeuten dürfen Atteste ausstellen.
Ein handgeschriebenes Attest vom Arzt (bzw. der Helferin?) Das ist jetzt für mich wiederum neu ^^ Kenne nur Ausdrucke.
Ich meinte damit Schul-/Sportverbot.
Danke