Ist "du Pflaume" eine strafbare Beleidigung?
Kann man den Ausdruck "so eine Pflaume" als strafrechtliche Beleidigung ansehen.
Zusätzlich auch wenn man angibt nicht persönlich angreifen zu wollen? also während einem forenbeitrag
3 Antworten
Bei "du Pflaume" kann sich jemand schon angegriffen fühlen. Ob es allerdings für eine Anzeige reicht, wage ich zu bezweifeln!
Habe aber eben mal schnell ein paar Obst- und Gemüsesorten bei meinen Kollegen ausprobiert und es scheint tatsächlich an der Sorte zu liegen, ob sich jemand auf den Schlips getreten fühlt.
"Du Radischen" klingt ja schon fast wie ein Kosewort - "Du Mandarine" hat mir bisher auch keiner übel genommen - bisher - ich teste weiter ;-)
Hi,
ja, so eine Äußerung erfüllt den Tatbestand der Beleidigung.
Die Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem Betroffenen ist hier eindeutig gegeben.
Es nützt natürlich auch nichts, wenn man zusätzlich mitteilt, dass man keinen Beleidigen will.
Dafür gibt es tatsächlich eine Schimpfwörterliste:
Doch "so eine Pflaume" ist keine Beleidigung, erst recht nicht, wenn du darauf hindeutest, dass es nicht persönlich gemeint ist.