Ist "du Pflaume" eine strafbare Beleidigung?

3 Antworten

Bei "du Pflaume" kann sich jemand schon angegriffen fühlen. Ob es allerdings für eine Anzeige reicht, wage ich zu bezweifeln!

Habe aber eben mal schnell ein paar Obst- und Gemüsesorten bei meinen Kollegen ausprobiert und es scheint tatsächlich an der Sorte zu liegen, ob sich jemand auf den Schlips getreten fühlt.

"Du Radischen" klingt ja schon fast wie ein Kosewort - "Du Mandarine" hat mir bisher auch keiner übel genommen - bisher - ich teste weiter   ;-)

Hi,

ja, so eine Äußerung erfüllt den Tatbestand der Beleidigung.

Die Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem Betroffenen ist hier eindeutig gegeben.

Es nützt natürlich auch nichts, wenn man zusätzlich mitteilt, dass man keinen Beleidigen will.